In Elternzeit, nun Umzug, Kündigung AG?

Hallo Ihr Lieben!

Ich bin derzeit noch bis Ende November 2011 in Elternzeit. Im Mai/ Juni diesen Jahres wollen wir wieder ins unsere alte Heimat zurück ziehen. Da diese ca. 700 Km enfernt von unserem jetzigen Wohnort ist, wollte ich fragen, wie es mit meinem Arbeitsvertrag weitergeht? Müßte ich kündigen, wenn ja, wann wäre es am geschicktesten, ohne Einbuße zu machen (zwecks Sperrung vom Arbeitsamt, falls ich nach der Elternzeit nicht gleich Arbeit bekomme)? Und wie formuliere ich es am Besten? Wann sollte ich meinen Arbeitgeber Bescheid geben?
Ich bin mit meinem Arbeitgeber fast per Du, da der gerade mal 3 Jahre älter ist als ich und mein Arbeitgeber sagte mir einst, wenn ich mal umziehen sollte (zurück in meine Heimat), dann würde er mir die Kündigung schreiben / aushändigen, damit ich keine Nachteile habe. mein Arbeitgeber weiß also schon Bescheid, daß wir seit langen den Wunsch haben, wieder in unsere alte Heimat zurück zu ziehen.
Wann müßte mir der Arbeitgeber die Kündigung aushändigen, weil in der Elternzeit darf ich ja nicht gekündigt werden?
Hatte jemand von Euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke für Antwort und einen schönen sonnigen Tag,
Summer1412! #sonne

1

Wie du richtig feststellst kannst du in Elternzeit nicht gekündigt werden. Innerhalb der Elternzeit würde ich an deiner Stelle auch nicht kündigen, sondern erst mit 3 Monaten Frist zum November 2011, da du dich sonst selber krankenversichern mußt usw.

2

Das heißt, ich müßte Ende August zum November kündigen?! Und wie sieht es dann aus wg. der Sperrfrist voma Arbeitsamt. Weil ich ja dann selbst gekündigt habe, erhalte ich ja dann (ab Dezember) kein Arbeitslosengeld für 3 Monate oder?

3

Soviel ich weiß ist ein Umzug wegen z.B. einer neuen Arbeitsstelle vom Mann ub bnd,m0 Familienzusammenführung ein wichtiger Grund und es gibt deshalb keine Sperre.

Noch günsitger wäre es aber einfach, du suchst dir bis dahin was neues, da ist ja noch genug Zeit in Elternzeit und dann brauchst du gar kein ALGI!

4

Das wurde hier doch schon diskutiert, oder?

Der AG kann Dir erst NACH der Elternzeit kündigen. Du müßtest dann also unbezahlten Urlaub nehmen oder zwischendurch für die Dauer der Kündigungsfrist wieder arbeiten.
Es bleibt eine Kündigung Deinerseits (3 Monate zum Elternzeitende) oder ein Aufhebungsvertrag.
Eine Sperre beim ALGI bekommst Du nicht, da 700 km ein triftiger Grund für die Kündigung sind.

Gruß,

W