Anwaltskosten bei Prozesskostenhilfe?

Hallo,

ich habe mich scheiden lassen und habe Prozesskostenhilfe bekommen.

Nun kamen 2 Rechnungen vom Anwalt
Streitwert: 3000€ Rechnung: 248,71
Streitwert: 7824€ Rechnung: 268,94

Ich meine für Anwaltskosten nicht viel, für fast 3 Jahre "Streit" - aber kriegt er nicht die Kosten vom Staat?

Danke
Maren

1

Hi
also ich hab mich auch scheiden lassen habe Prozesskostenh. bekommen und mußte nix zahlen.
Würde mal beim anwalt noch mal nachfragen

Lg melli mit marie und meinem#stern im herzen

2

Hallo Maren,

du kannst natürlich bei deinem Anwalt anrufen. Was aber soll das bringen ? Vielleicht gehört dieser Anwalt ja zu den Abzocker Rechtsverdrehern. Du könntest auch deinem netten Anwalt die Rechnung mit dem Hinweis deiner vom Gericht bewilligten Prozesskostenhilfe zurück schicken. Oder ist da etwas was nicht durch die Prozesskostenhilfe abgedeckt ist ?

Na ja, du wirst es schon wissen.

Gruß
Nobility

5

ja ein wenig Abzocker ist er wirklich.

Er hat mir gesagt ich MÜSSTE klagen, damit ich Geld vom Amt kriege und was war am Ende... Einigung :-[
Er sagte eine Einigung nähme das Amt nicht an und die haben auch nicht mit sich reden lassen damals. Am Ende haben meine Ex und ich uns geeinigt und das Amt hat es auch akzeptiert....

Beim Anwalt anrufen bringt nix, da ich eben mittlerweile kein Vertrauen mehr in ihn habe, aber ich werde morgen mal beim Amtsgericht anrufen und dann können die mir sicher mehr sagen und dann ist es echt eine gute Idee, die Rechnungen mit der Bewilligung der PKH zu ihm zurückzuschicken LOL

danke dir

3

Evtl all das vor dem Prozess?

4

es steht in der Prozesskostenhilfe dass ALLES (rückwirkend) gezahlt wird... werd mal beim Amtsgericht anrufen

dank dir

6

Steht da eine Geschäftsgebühr?

7

Verfahrensgebühr steht drauf und Pauschale für Post und Telekommunikation

Gruß
Maren

8

Was theoretisch sein kann: Es wurde PKH beantragt z.B. für die Scheidung. Für die Folgesachen (z.B. Unterhalt, Sorgerecht) nicht, weil es vergessen wurde oder es gibt dafür tatsächlich einen Grund. Und die sind jetzt abgerechnet worden.

Ich bin RA-Fachangestellte. Wenn Du willst, könntest Du mir Schreiben + Rechnung mailen oder faxen, dann kann ich versuchen, Dir das aufzuschlüsseln.

Andrea

weiteren Kommentar laden
10

Ich würde ihn anschreiben, ob da ein Versehen vorliegt, da Du prozeßkostenhilfeberechtigt bist.

Sollte er darauf bestehen, würde ich die Rechnung der Anwaltskammer zwecks Prüfung des Sachverhaltes schicken.

Gruß

Manavgat

11

du musst agr nichts zahlen.........die wollen nur doppelt kassieren

das selbe problem hatte ich auch schon ......hatte damals auch prozesskostenhilfe und der anwalt stellte mir noch ne rechnung von über 500€ aus .
ich rief da gleich an und fragte was das soll?
ja sie hätten ja jetzt auslagen bevor das geld genehmigt würde .
da gab ich ihm die antwort das dies ja nicht mein problem sei ........er bekommt das geld was ihm zusteht ,früher oder später,aber er kann/darf dir ja keine rechnung stellen die er schon bezahlt bekommt.

genaugenommen kriegt er dann geld vom staat und noch ein bisschen taschengeld von dir!

damit zahlt anwalt den teueren mercedes ab;-)

nur nicht linken lassen.......