Lohnsteuer "Pfändung" vom Jugendamt (Unterhaltsrückstand)???

Hallo!
Ich habe eine etwas komplizierte Frage mit fiktiven Zahlen und Rechnungen. Mir geht es hier um das Prinzip, welches ich verstehen möchte.

Aktuelle Situation:

Mann (Single) hat in den vergangenen Jahren die zurückbekommende Lohnsteuer an das Jugendamt wg. Unterhaltsrückstand bezahlt (wurde direkt eingezogen), wenn er was wiederbekommen hat.

Mann, nun verheiratet (Stkl. 5) würde z.B. 1000 Euro zurückbekommen.
Seine Frau (Stkl. 3) müsste 1500 Euro nachzahlen.
Bei Zusammenveranlagung, also z.B. 500 Euro Nachzahlung Gesamt.

Wie ist das jetzt mit dem Jugendamt?
Bekommt das Jugendamt nichts, weil man sowieso nachzahlen muss
ODER
Bekommt das Jugendamt die 1000 Euro vom Mann und die Frau muss 1500 Euro ans Finanzamt zurückzahlen. Also Gesamtverlust 2500 Euro?

Vielleicht weiß ja jemand Bescheid!?

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Da bei einer gemeinsamen Veranlagung gibts ja gar keine einzelne Aufstellung, also woher sollte das Jugendamt wissen, was wie das wäre?

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Hi,

also, da mein Mann und ich zusammenveranlagt sind machen wir nur eine Steuererklärung - u. bekommen auch nur gesamt Geld zurück bzw müssen die Nachzahlung gemeinsam leisten.

Also gehe ich davon aus, dass das bei einer Nachzahlung genauso ist. In dem Fall würde das Jugendamt nichts bekommen.

Gruß
Kim

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Also kurz,

Variante 1:

Mann und Frau lassen sich getrennt veranlagen
Mann bekommt seinen Anteil zurück und reduziert damit seine Schulden beim Jugendamt, da diese direkt eingezogen werden, Frau zahlt ihren Anteil nach, im Innenverhältnis ist der Steuervorteil ausgeglichen.

Variante 2:

Mann und Frau lassen sich zusammen veranlagen und zahlen ans Finanzamt nach, müssen das im Innenverhältnis dann selber regeln. Die Schulden beim Jugendamt bleiben erst mal bestehen.

Ein Gesamtverlust von 2500 € entsteht aber weder bei Variante 1 noch bei Variante 2!

Wieso man damit Verlust macht wenn man seine Schulden endlich mal zurück zahlt erschließt sich mir nicht.

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Danke für deine Antwort.

Die Schulden werden von uns mit einer monatlichen Rate sowieso abbezahlt.