Frage zum Vermittlungsgutschein

Ich habe von der Agentur f. Arbeit einen Vermittlungsgutschein bekommen. Hatte mich bei einem Arbeitsvermittler beworben und dort darf ich mich nur mit gültigem Vermittlungsgutschein vorstellen.

Man hört ja eher negatives was solche Arbeitsvermittler betrifft. Aber naja. Der Vermittler bekäme bei Vermittlung mit Einstellung nach 6 Wochen 1000 Euro. Nach 6 Monaten bekäme er die anderen 1000 Euro.

Ich wette ja, die stellen die Leute nur für 6 Monate ein, finden dann nen Rauswurfgrund und suchen sich dann einen neuen Bewerber, der brav vom Amt den Gutschein (oder nennen wir es gleich die Kohle) rausrückt.

Will ja nicht alle in einen Topf werfen, aber so ist es doch oft üblich.
Gut, ich werde mich trotzdem da bewerben.

Nun aber meine Frage. Ich bewerbe mich ja, selbst wenn es dort klappt weiter. Was wäre, wenn ich nach sagen wir mal 4 oder 5 Monaten eine andere Stelle bekäme. Ich würde dann dort aufhören. Müsste ich dann dem Amt die aus dem Vermittlungsgutschein stammenden 1000 Euro zurückzahlen? Oder dem AG die restlichen 1000 Euro die sie noch nciht vom Amt bekommen haben zahlen?

Ich hoffe ihr versteht meine Frage.

Danke schonmal im Vorraus.

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Überraschen lassen, da gibt es Solche und Solche.

Ich kenne einen Fall, da war die Frau private Arbeitsvermittlerin, der Freund hatte ne Sicherheitsfirma, die Frau hat nur an die Sicherheitsklitsche ihres Freundes vermittelt und rate mal was passierte, als die 6 Monate um waren ;)

Das Ganze flog dann irgendwann auf, mit der einzigen Folge, dass Vermittlungsgutschein nicht mehr für sie verwendet werden durften.
Machte aber nichts, die ALG II Geschichte hatte zwischenzeitlich eine OPK an sich gezogen, seitdem schicken die die Leute direkt zu der Sicherheitsklitsche, bezahlen sogar die Einarbeitungszeit von 4 Wochen weiterhin ALG II, der Unternehmer spart solange den Lohn, die Ausbildung der Leute übernimmt ebenfalls der Kreis.

Der Unternehmer ist im entsprechenden Verband, Tarifvertrag besteht und er zahlt mit all der Sanktionsangst, die die OPK verbreitet einfach mal eben die Hälfte vom Tariflohn.

Interessiert übrigens bei der OPK (Options Komune) kein Schwein, die glauben weder dem Tarifvertrag, noch der Gewerkschaft, oder dem entsprechenden Arbeitgeberverband, die glauben nur dem Lohndumper und behaupten alle Anderen hätten keine Ahnung.

Von den Arbeitsbedingungen spreche ich hier noch nicht mal, die verstoßen nicht nur gegen geltendes Recht, gute Sitten und Anstand, sondern sind zusätzlich noch menschenverachtend. Im Winter Nachts mitten in der Pampa, ohne Unterstellmöglichkeit, ohne Möglichkeit aufs Klo zu gehen, 12 Stunden rumstehen und warten das es Tag wird.

War jetzt weit ausgeholt, soll aber im Endeffekt bedeuten, sei ja vorsichtig, wohin Du Deinen Vermittlungsgutschein bringst. Erkundige Dich besser 3 mal vorher bei anderen Leuten und lass Dir Referenzen nennen, also Firmen an die der Mensch vermittelt und frage ggfs. Bekannten die in diesen Firmen arbeiten, ob sie sich mal im Kollegenkreis zu dem Thema umhören können.

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Das klingt ja nicht gut.

Diese Vermittlungsfirma ist etwas größer. Bin trotzdem immer skeptisch. Hatte eine bewerbung geschrieben und nach 5 Minuten automatisch die Antwort bekommen ich solle telefonisch einen Termin vereinbaren. Habe also angerufen und da meite der direkt. Ich kann kommen wann ich will. Auch ohne Termin. Das Wichtigste sei der Vermittlungsgutschein. Davon stand übrigens in der Stellenanzeige nichts.

Naja, trotzdem steht weiterhin meine Frage ob man die Gelder bei eigen"verschuldetem"Austritt (wenn ich was besseres finde) zurückzahlen muss.

Zum Ausprobieren ist mir das zu teuer. Ich wüßte es gern vorher.

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Auf der Seite der Arbeitsagentur steht folgendes:

Zitat:
Hinweise zu Vertragsinhalten, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen:
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Vermittlungsverträge den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Da durch die Bundesagentur für Arbeit in der Regel keine vertragsrechtliche Prüfung erfolgt, bitten wir Sie im eigenen Interesse auf folgende mögliche Textpassagen im Vermittlungsvertrag besonders zu achten. Sollten diese enthalten sein, entsprechen sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen:

* Der VGS-Inhaber trägt die Kosten, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist selber kündigt oder wenn er Anlass zur Kündigung durch den Arbeitgeber gibt.
* Der VGS-Inhaber muss eine „Strafe“ zahlen, wenn er ein vereinbartes Vorstellungsgespräch bzw. einen anderen Termin nicht wahrnimmt oder einer Verpflichtung (z.B. Mitteilungspflicht) nicht nachkommt.

Sind solche oder ähnliche Textpassagen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, in den abgeschlossenen Vermittlungsverträgen enthalten, sind lediglich diese Passagen unwirksam, nicht jedoch der gesamte Vermittlungsvertrag. Da diese Passagen zur Kostenerstattung unwirksam sind, müssen Sie einer finanziellen Forderung des privaten Arbeitsvermittlers nicht nachkommen.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_408856/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A044-Vermittlungshilfen/Allgemein/Vermittlungsgutschein-Hinweise.html#d1.3

Da anscheinend Textpassagen wie z. B. " * Der VGS-Inhaber trägt die Kosten, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist selber kündigt oder wenn er Anlass zur Kündigung durch den Arbeitgeber gibt."
unwirksam sind, würde ich sagen, dass du keinerlei Probleme bekommen solltest und nichts zahlen musst, wenn du dir einen anderen Job suchst und deswegen kündigst.

Sicherheitshalber solltest du dich aber nochmal bei der Agentur für Arbeit erkundigen.

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Mh, abwarten.

Ich halte von diesen Vermittlungsgutscheinen garnix, erstrecht nicht wenn auschließlich nur mit Vermittlungsgutschein eingestellt wird. Finde das "Abzocke" und unfair normalen Bewerbern gegenüber.

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"Ich wette ja, die stellen die Leute nur für 6 Monate ein, finden dann nen Rauswurfgrund und suchen sich dann einen neuen Bewerber, der brav vom Amt den Gutschein (oder nennen wir es gleich die Kohle) rausrückt."

Na, dann wette mal.

"Will ja nicht alle in einen Topf werfen, aber so ist es doch oft üblich."

Unfug.

Wenn du mit dieser negativen Einstellung und blödsinnigen Stammtisch-Vorurteilen an die Jobsuche gehst, wundere dich nicht über weitere Arbeitslosigkeit!

"Was wäre, wenn ich nach sagen wir mal 4 oder 5 Monaten eine andere Stelle bekäme. Ich würde dann dort aufhören. Müsste ich dann dem Amt die aus dem Vermittlungsgutschein stammenden 1000 Euro zurückzahlen? Oder dem AG die restlichen 1000 Euro die sie noch nciht vom Amt bekommen haben zahlen? "

1. Nein.
2. Nein.

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Die Frage (und z. T. die Antworten) gehen von falschen Voraussetzungen aus:

VGS - Vermittlungsgutschein - Vermittlung bedeutet zwischen zwei Parteien eine Einigung erzielen. Nur dann gibt es Geld für den Vermittler.

Er muss also auch unabhängiger Dritter sein.

Der Arbeitsvermittler stellt nicht ein, sondern vermittelt - dafür will er Geld wie jeder andere auch, der eine Arbeitsleistung erbringt. Damit der Arbeitsuchende nicht diese Kosten bezahlen muss, zahlt die Arbeitsagentur / ARGE, sie spart sich damit zum einen die aktive Vermittlungsleistung und zum anderen das Zahlen von Leistungen.

Ein Rechenbeispiel findet Ihr hier http://www.arbeitweg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=142:sommerzeit-ist-profilierungszeit&catid=1:aktuelle-nachrichten

Es gibt Arbeitnehmer die klauen, Beamte die schlafen, Unternehmer die abzocken, Arbeitslose die gar nicht arbeiten wollen und Arbeitsvermittler die sich bereichern.

Aber es gibt viel mehr Positivbeispiele!

Zu Deiner letzten Frage: Muss ich die 1.000 Euro zurückzahlen?

Ja - aber nicht an die Agentur, sondern möglicherweise an den Vermittler.

Du schließt mit ihm einen Vertrag darüber, dass Du im Erfolgsfall 2.000 Euro an ihn bezahlst. Durch den VGS übernimmt die Agentur für Arbeit / ARGE für Dich die Bezahlung und stellt Dich frei - der Vertrag als solches bleibt bestehen.

Und somit auch Dein Verbindlichkeit gegenüber dem Arbeitsvermittler.

Abhilfe: Vereinbare mit Deinem Vermittler, dass Du die 2. Rate nur bazahlen musst, wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht.