Kontopfändung wegen Namensgleichheit

Hallo,

vielleicht kennt sich hier jemand aus. Unser Konto ist zur Zeit gepfändet, wir haben allerdings nie irgendwelche Briefe o.ä. bekommen und auch keine Schulden. Durch mehrere Telefonate mit dem Amtsgericht und der Anwaltskanzlei des "Gläubigers" stellte sich nun raus, dass es sich um jemanden mit meinem Namen und meiner PLZ handelt, und da ich bei meiner Bank die einzige unter diesem Namen bin, wurde halt mein Konto gepfändet? Jetzt ist bei der Anwaltskanzlei auch noch die Akte nicht auffindbar und erst wenn sie wieder auftaucht, kann die Sache bereinigt werden (Aussage meiner Bank). Ist das noch normal? Welche Angaben bekommt denn eine Bank zu der Person des Schuldners? Müssten die nicht merken, dass ich z.B. ein völlig anderes Geburtsdatum und eine andere Anschrift habe? Mann, ich hab nen Allerweltsnamen. Dass man so einfach ein Konto pfänden kann schockiert mich echt... Meine Frage ist jetzt einfach: Liegt der Fehler bei der Bank, oder beim Gericht, oder wo??? Muss ich wirklich auf diese verschollene Akte warten? Hab doch gar nichts damit zu tun,

Naja, ich versuche, mich zu entspannen. Zum Glück bin ich nicht auf das Geld angewiesen...

1

Hi,

ich bin Bankkauffrau... und ich bin der Meinung, dass der "Pfändungs- (und evtl. Uberweisungsbeschluss)" vom Amtsgericht sehr genaue Daten enthalten muß... was will man z.B. bei Martin Meier oder so alles sperren? Ich bin der Meinung da steht auch die genaue Bankverbindung drin.
Der "Schuldner" erhält einen Pfändungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts, d.h. er erfährt, wer der Gläubiger ist. Mit denen würde ich mich auseinander setzen... Du kannst natürlich auch die Bank fragen wer da pfändet.
Ich würd auf keine Akte warten, sondern das mit dem Gläubiger bzw. dessen Anwalt / Inkassobüro (?) klären.

Also belehre mich eines Besseren ... aber für mich steckt der Fehler beim Amtsgericht.

Viel Glück #klee

LG

2

Geh zum zuständigen Amtsgericht und lass Dir bescheinigen das die Pfändung irrtümlich war und Dein Konto somit wieder freoizugeben ist, den Schrieb reichst Du bei Deiner Bank am Schalter ein, dann hast Du zumindest schon mal Dein Konto zurück.
Was das vermutlich gepfändete Geld angeht, da wirst Du warten müssen, nichts desto trotz, würde ich hier nen Anwalt einschalten um ggfs. entstandene Kosten und Unannehmlichkeiten ersetzt zu bekommen.

3

Hallo,

einem Bekannter von mir hat auch einen Allerweltsnamen. Er hat eine Zeitlang regelmäßig Aufforderungen zu Unterhaltszahlungen bekommen. Kannst Du Dir vorstellen, wa da bei ihm zu Hause los war?;-) Erst nach ewigen Rennereien, Gang zum Anwalt etc. ist rausgekommen, dass es sich um eine Namensgleichheit + gleiches Geburtsdatum handelte.

In Deinem Fall würde ich einen Anwalt einschalten.

LG, Cinderella

4

Hallo,

wenn Du Dir sicher bist, dass Du keine Schulden hast würde ich einen Anwalt einschalten und mich um nichts mehr kümmern - das sollen die "Fachleute" unter sich ausmachen. Als Privatperson hat man kaum die richtigen Beziehungen/Ansprechpartner.

LG, Andrea

5

Ich gehe davon aus, Du lässt Dich anwaltlich vertreten?

Was sagt Deine Anwältin?

Gruß

Manavgat

6

Hallo,

als erstes würde ich mal zur Bank gehen und Fragen-wehr gefändet hat und wenn die dir das sagen (müssen sie ja ) kannst du doch erstmal da anrufen und den Sachverhalt klären...

Habe damals mal meine Beraterin bei der Bank gefragt-woher die Leute wissen-wo man sein Konto hat um zupfänden und da hieß es-das an jede Bank-in der Stadt+Umgebung eine Rund E Mail geschrieben wird, daß von dem....eine Kontopfändung vorliegt....


Lg

7

Das wird wohl eine sogenannte "Blindpfändung" gewesen sein. Der Gläubiger schickt einfach mal was an die Banken raus und irgendwo hat er womöglich Glück und kann von wemauchimmer Konten pfänden.

12

"Der Gläubiger schickt einfach mal was an die Banken raus und irgendwo hat er womöglich Glück"

Das glaube ich kaum...ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird nämlich nicht für den Gläubiger kostenlos erlassen.

13

Doch, es gibt Gläubiger, die dies machen ;) Wenn ich mich nicht irre, hat donaldine auch so etwas geschrieben.

8

Hallo,
danke für Eure Antworten. Die Sache ist nun geklärt. Das Konto wieder verfügbar. Der an meine Bank ergangene Pfändungsbeschluss enthielt meinen Namen, aber eine andere Straße bei gleicher PLZ. Ein Geburtsdatum enthält dieses Dokument leider nicht. Ich war bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes und habe es eingesehen. Es war letztlich ein Fehler der Bank. Die haben sich entschuldigt und wollen mir eine Entschädigung zahlen, in welcher Höhe, werde ich sehen...

Einen schönen Tag noch!

9

Hallo.. also ein PfÜb (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) wird

1. vom Rechtspfleger beim Amtsgericht geprüft.
2. vom Gerichtsvollzieher an die Bank und an Dich zugestellt

Ein PfÜb für ein Konto muss folgende Daten enthalten:

- vollständige Angaben zum Titel (Urteil, Beschluss, Vollstreckungsbescheid etc.)

- Name und Anschrift des Schuldners
- Kontodaten (Bank UND Kontonummer)

Alle Unterlagen werden im Original an das Amtsgericht geschickt - dort geprüft auf Richtigkeit und Vollständigkeit..

Dann prüft die Bank, ob alles so stimmt - dann folgt Kontosperre...

Sorry, aber eine "Täuschung" ist bei einem PfÜb ist unmöglich....

Gruß

11

Hallo!
da ist aber jetzt ganz viel FASCH!!!
Natürlich ist eine Täuschung möglich!
Geburtstdatum? Prüft keiner!
UND: Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß muß definitiv keine konkrete Kontonummer enthalten!
Ich habe jahrelang selber Konten gepfändet. Da hat sich nie jemand für Kontonummern interessiert. Wenn man Lust hat und einen Vollstreckungstitel gegen jemanden vorliegen hat, dann könnte man wahllos zu hunderten von Banken einen Pfüb auf "Gut Glück" schicken. Die würden alle bei Gericht erlassen und zugestellt. Die gehen ggf. dann einfach ins Leere.
Weiterhin KOMPLETT FALSCH: KEIN Gläubiger muß original Unterlagen einreichen. Alles kann in Kopie hingeschickt werden. Einzige Ausnahme: Der Titel, der muß original vorliegen.
LG
donaldine1