An die Riester-Experten: Wer bekommt Kinderzulage bei Ehepartnern?

Hallo Ihr Lieben,

ich bruete nach wie vor ueber einen Riestervertrag einer Freundin. Ich habe ihr bei der Steuererklaerung 2008 geholfen und bin dabei ueber die Kinderzulage gestolpert...

Beide haben einen Riestervertrag. Die beiden haben drei Kinder.
Ich habe gedacht, die Kinderzulage kann nur einer beantragen... Bisher war ein Kind bei ihm, zwei bei ihr... dachten wir. Heute haben wir dort angerufen, wo der Antrag auf Altersvorsorgezulage hingeht. Die meinten, ihm waeren zwei Kinder zugeordnet, das dritte waere denen noch garnicht gemeldet.
Es geht aktuell um 2008. Erstaunlicherweise konnte mir die Freundin nachher einen Zulagenbescheid fuer 2009 zeigen, wonach sowohl der Mann als auch sie die Zulage fuer die beiden aelteren Kinder bekommen hat... #kratz

Wie ist es denn jetzt richtig???
Ich blick's nicht... #cool

LG
Barbara

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Hallo,

normalerweise sollte es der bekommen, der auch das Kindergeld bezieht, es sei denn, es wurde beim Antrag anders vereinbart und von beiden Ehepartnern auch unterschrieben.
Im Übrigen ist es möglich, die Zulagen durch die Gesellschaft, bei der der Vertrag besteht, beantragen zu lassen. Dann spart man sich die Arbeit.

vg, m.

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Aber beide koennen auf keinen Fall Zulage bekommen, oder?

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Die Zulage gibt es immer nur einmal.

vg, m.

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Hi,

derjenige, der das Kindergeld bekommt - der bekommt die Kinderzulage.

Aber - nicht die Bankverbindung zählt sondern derjenige, der es beantragt hat und der einfach der Empfänger ist.

LG,

lucky00