WICHTIG: im todesfall aus dem haus schmeißen?

person x lebt mit seinem sohn in einem haus. das haus gehört x.

x stirbt, vererbt das haus an 3 kinder. das haus soll verkauft werden.

kann man den sohn, der sein lebenlang in diesem haus lebt von heute auf morgen auf die straße setzen?

wenn nein, wie lang ist maximal die frist, in der der sohn noch dort wohnen bleiben kann (mit übernahme aller nebenkosten natürlich) um sich in ruhe eine wohnung/haus suchen zu können?

lg zn.

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falls das nicht ganz klar geworden ist: der sohn, der mit x in dem haus lebt, ist natürlich auch einer der 3 erben.


und die geschwister (die anderen beiden erben) haben dem sohn gesagt, er soll JETZT schon aussiehen und seine sachen ausräumen, damit das haus DIREKT verkauft werden kann, sobald x tot ist. makaber, aber leider ist das wirklich so.
es kann sein, dass x in 2 wochen stirbt, es kann aber auch noch 2 jahre dauern.

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Da haben die beiden Geschwister wohl schlechte Karten.

Sie können nicht ihren Bruder zu aus dem Haus werfen, solange der Vater noch lebt.

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ja, das ist wohl richtig. das habe ich erwähnt, damit deutlich wird, wie die geschwister dazu stehen. dass man nicht auf deren gutmütigkeit hoffen kann, wenn es darum geht, in ruhe eine wohnung/haus zu suchen.
Der sohn kann doch nicht z.b. einen tag nach dem tod des vaters auf die straße gesetzt werden, oder?

lg zn.

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Wenn Person x doch der Vater der drei ist, so kann er ein Testament machen. Darin kann stehen, dass der im Haus lebende Sohn alles bekommt, die anderen nichts, nur das Pflichtteil. Dass sind dann 25% des Gesamtwertes was sie trotzdem bekommen. Diese 25 % sind dann zu teilen. Wenn es ein Kind gibt bekommt das das eine Kind alleine, bei mehreren müssen sich die Kinder die 25 % teilen.
Hat er kein Testament gemacht, so geht es zu gleichen Teilen an die Kinder über. Auch wenn ein Testament besteht in dem es heißt, dass es zu gleichen Teilen verebt wird. Diese Erben bilden dann eine Erbengemeinschaft. Beim verkauf des Hauses muss sich diese Erbegemeinschaft einig sein. Somit kann der eine noch im Haus lebende das schon ganz gut herauszögern.

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oh danke. der letzte satz ist entscheidend gewesen.
ein testament gibt es nicht oder x redet nur nicht darüber. es geht auch nicht darum, dass der im haus lebende sohn alles bekommen soll. er möchte sich einfach nur in ruhe etwas neues suchen können und nicht die nächstbeste wohnung nehmen müssen. er muss sich auch erst eine komplette wohnungseinrichtugn kaufen und das geht auch nicht in ein paar tagen.
er möchte nicht in dem haus bleiben, nur halt nicht SOFORT raus. er möchte das ganze ja auch nicht bewusst in die länge ziehen, er möchte nur nicht unter druck stehen.

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Da kann er erst mal sagen, er will Bedenkzeit. Dann kann er sagen dass er dem Verkauf erst zustimmt, wenn er eine adäquate Wohnung gefunden hat. Wie gesagt, Möglichkeiten gibt es hier, ohne dass ihm böswillige Verzögerung und somit Ausfallzahlungen blühen.

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Hallo,

wenn es drei Erben gibt müssen doch alle drei das Haus verkaufen. Wenn der eine Sohn nicht unterschreibt, kann das Haus nicht verkauft werden. Dann müßen seine Geschwister ihn rausklagen, bzw ihren Anteil einklagen.
Sofort muß er nicht raus, aber wie die Fristen sind keine Ahnung.
Am besten wäre x schreibt ein Testament und läßt sich von einem Anwalt beraten. Wenn der Sohn der im Haus wohnt das Haus eh nicht haben will, sollten Klauseln ins Testament. Diese Klauseln sind rechtsgültig. Beispiel1: Im Falle meines Todes darf sich nicht gestritten werden. Sollte es zu einem Streit kommen, geht die gesamte Erbmasse an den Verein yz.
Beispiel 2 Das Haus darf nach meinem Tod einen Zeitraum von ?? Monaten nicht verkauft werden. (Damit der eine Sohn sich eine Wohnung suchen kann.)

Gruß Karin

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das ist ein sehr interessanter ansatzpunkt. vor allem beispiel 2.

danke dafür! gruß zn.

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Das geht überhaupt nicht, was Du da zusammenphantasierst.

Es gibt Pflichterbteile, die sind bei der Hälfte des gesetzlichen Erbes.

Aber es gibt einen Trick: der Vater kann diesem einen Sohn einen lebenslangen!!!! Nießbrauch im Grundbuch eintragen lassen.

Dann können die Geschwister zwar den Verkauf betreiben, aber das Haus ist nichts mehr wert :-)

Der Nießbrauch bleibt bestehen.

Gruß

Manavgat

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Oder ein lebenslanges Wohnrecht ins Testament setzen lassen. Dann kriegen dies nicht oder sehr sehr schwer verkauft!

LG

Susanne

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der sohn möchte dort nicht wohnen bleiben, er möchte sich nur nicht unter zeitdruck die nächstbeste wohnung nehmen müssen oder von heute auf morgen auf die straße gesetzt werden.
außerdem wird es wahrscheinlich kein testament geben, da mit x darüber nicht zu reden ist. er sagt "das wird schon" oder so ähnlich. also entweder er hat schon etwas gemacht oder nach mir die sinnflut. ich denke aber eher, dass er davon ausgeht, dass die anderen den sohn entgegenkommen werden. ich weiß es nicht.

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Bis die behördlichen Dinge geregelt sind, mit Erbschein und der Hausverkauf angeleiert wird, können viele Wochen vergehen.

Der Sohn muss die Geschwister im Erbfall, wenn er drin wohnen bleiben möchte, auszahlen. Geht es nicht, wird er früher oder später ausziehen müssen, sofern die Geschwister das Haus "frei" verkaufen möchten.

Es gibt auch Investoren, die so ein Haus vermietet ankaufen.

Die Erbengemeinschaft benötigt aber auf alle Fälle von dem Sohn, der im Haus wohnt, die Unterschrift zum Verkauf. Verweigert er diese, kann das Haus auch nicht verkauft werden.

Wiederum ist er aber, wie schon gesagt, verpflichtet, den Erbteil an die Geschwister auszuzahlen.

Er kann mit der Verweigerung der Unterschrift das ganze Prozedere aber erstmal hinaus zögern, muss aber damit rechnen, dass die Geschwister die Forderung von ihm auf dem Rechtswege holen.

Viele Grüße

Janette

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sohn würde ja dann ein drittel des hauses gehören. er ist dann miteigentümer! und so leicht kann man niemanden aus seinem eigentum(!) (wenn auch nur miteigentum) schmeissen!

für den verkauf ist natürlich auch sein unterschrift notwendig. verweigert er diese können die geschwister auf ihr erbteil klagen oder eine teilungsklage anstreben. und das DAUERT! ich würde auf jeden fall von ein paar monaten ausgehen.

und wann der käufer einzieht ist ausmachenssache. in einem kaufvertrag steht das üblicherweise eh drinnen. bei bekannte waren es drei monate, bei anderen zwei wochen. wie man sich halt einig wird. MÜSSEN tut auch hier der sohn nix.

einfach locker bleiben, die geschwister haben nicht wirklich etwas gegen ihn in der hand.

lg

co

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Diese Frage finde ich reichlich merkwürdig.

Wer 1/3 Haus erbt ist doch nicht mittellos.


Ledig und los findet man doch schnell eine 1-Zimmerwohnung, egal wo.

Was ist denn das für eine merkwürdige theoretische Fragerei?!

Gruß

manavgat

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der sohn möchte aber nicht die nächstbeste 1-zimmerwohnung, sondern eine schöne 3-zimmerwohnung, die ihm gefällt, die auch in einer bestimmten gegend liegt.
vielleicht auch eine eigentumswohnung.

es geht ja nicht darum, dass er kein geld hat, sich eine eigene wohnung zu nehmen, er will sich bei der auswahl nur nicht unter (zeit-)druck setzen lassen. vielleicht muss die wohnung auch erst noch renoviert werden und vor allem muss eine einrichtung gekauft werden, vielleicht auch angefertigt werden. er hat angst, dass ihm auferlegt wird, dass er innerhalb von 5 tagen auszuziehen hat und er dann nicht weiß wohin so auf die schnelle bzw. wohin mit seinen sachen.

lg zn.