Krankenkasse Frage wegen Versicherungsverhältnis

Hallo zusammen!

Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber ich habe mal eine Frage!

Bin zur Zeit in Elternzeit. Habe es für drei Jahre beantragt.
Bis August bekomme ich noch Elterngeld, habe es für ein Jahr auszahlen lassen.

Da ich ja quasi noch im Berufsverhältnis stehe, bin ich ja auch noch krankenversichert. Meine Tochter ist über meine KK mitversichert.

Meine Frage ist jetzt, wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme und nicht weiter arbeiten gehe, weil ich ja in Elternzeit bin, bin ich dann trotzdem weiter krankenversichert, oder muss ich dann die Beiträge selber bezahlen?

#danke schon mal für eure Antworten

LG Nadine #blume

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Wenn Du als Hausfrau fungierst ohne Bezüge von der Agentur für Arbeit zu bekommen, mußt Du Dich selbst versichern.
Wenn Du verheiratet bist, kannst Du Dich über Deinen Mann versichern.

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Nein.
Sie hat ein ruhendes Arbeitsverhältnis und ist während der Elternzeit beitragsfrei versichert!

Gruß,

W

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So ein Blödsinn, da sie in Elternzeit ist, ist sie beitragsfrei selber weiter versichert!

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Hallo,

wenn der Arbeitsvertrag noch besteht und nur für die angemeldete Elternzeit ruht, bist Du während der Elternzeit beitragsfrei krankenversichert.

sollte KEIN Arbeitsvertrag mehr bestehen, dann musst Du Dich nach der Elternzeit selber krankenversichern, bzw in die Familienversicherung, insofern Du verheiratet bist.

LG
Mone

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Wenn sie kein Arbeitsverhältnis mehr hat, ist sie nicht in Elternzeit und muss sich nach dem Elterngeld selber versichern ;)

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Du bist nur solange kostenfrei versichert, wie du das Elterngeld erhältst. Wenn du nach dem Bezug nicht arbeiten gehst, dann musst du dich entweder selber versichern oder ggf. bei deinem Mann Familienversichern lassen.

LG Martina

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Hallo

Stimmt nicht. Wenn ein ruhendes Arbeitsverhältniss besteht, ist man weiter versichert ohne Beiträge zu zahlen.

Bianca

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So ein Blödsinn, da sie in Elternzeit ist, ist sie beitragsfrei selber weiter versichert auch ohne zu arbeiten!

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Hallo Nadine,
ich arbeite bei einer KK. Da Du ja ein paar unterschiedliche Antworten bekommen hast, will ich auch noch schnell meinen Senf dazu geben ;-).
Also solange Dein Beschäftigungsverhältnis weiter besteht und das tut es ja wie Du schreibst, bleibt Deine Mitgliedschaft erhalten. Die Mitgliedschaft aufgrund der Elternzeit ist beitragsfrei. Also mach Dir keine Sorgen.
LG Nicki

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Hi,
von mir mal Bestätigung für die richtige Antwort:

so lange du einen wegen Elternzeit ruhenden Arbeitsvertrag hast, in dem du vor der Geburt gesetzlich pflichtversichert warst bist du vollkommen unabhängig von Elterngeld beitragsfrei krankenversichert.

Das gilt so lange du in Elternzeit bist, auch, wenn in der Elternzeit noch ein weiteres Kind geboren und die Elternzeit weiter verlängert werden würde.

Es ändert sich nur, wenn dein Arbeitsvertrag aus irgendwelchen Gründen (z.B. weil er befristet war und ausläuft) nicht mehr besteht.

Viele Grüße
miau2