Brauche Eure Hilfe-Rechtslage nach Elternzeit

hallo!
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
ich bin in elternzeit und möchte ab mai wieder arbeiten gehen. ich bin in einer großen firma als teamleiterin beschäftigt. mein chef sagt, er kann mir keinen teamleiter-posten und keinen vergleichbaren anbieten, da keine stelle frei wäre.

nun habe ich aber gehört, dass er mir eine teamleiter- oder vergleichbare stelle wieder anbieten muss. habe heute sogar mit dem bundesministerium für arbeit in berlin gesprochen. diese bestätigten meine meinung. mir steht eine tl-stelle zu, da mein arbeitsvertrag während der elternzeit nur geruht hat. ich wollte aber einen gesetzestext haben, auf den ich mich berufen kann. aber selbst die mitarbeiterin vom ministerium konnte mir das gesetz nicht nennen, wo dies beschrieben steht. im elternzeitgesetz ist es jedenfalls nicht mit drin.

könnt ihr mir irgendwie helfen? habt ihr eine idee wo ich da entsprechende gesetz finde? hab schon das ganze internet durchforstet, aber vergebens.

danke für eure hilfe. sorry für kleinschreibung! #danke

lg anja

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Hallo Anja,

Elternzeit definiert sich als "ruhendes Arbeitsverhaeltnis":
http://www.juraforum.de/lexikon/Elternzeit
Ruhend bedeutet, dass die alten vertraglichen Rechte und Pflichte wieder gelten, sobald das Arbeitsverhaeltnis wieder auflebt. Wenn sie dich runterstufen wollen, waere das ein neuer Vertrag...

Du wirst dafuer keine explizite Gesetzesgrundlage finden.

Ich wuerde nicht lange fackeln... Wenn mein AG mir so kaeme, wuerde ich ihm damit drohen, einen Anwalt einzuschalten. Die Sache ist eindeutig. Selbst wenn er dann nicht entsprechend reagiert, wird er im Zweifelsfall die entsprechenden Kosten zu tragen haben.

LG
Barbara

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danke für deine schnelle antwort. mein chef wird blöd aus der wäsche schaun. wobei ich immer scheue gleich zum anwalt zu gehen. ich hoffe ich kanns auch so lösen.

lg anja

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Es gibt Gesetzestexte die besagen, dass man seine Arbeitszeit reduzieren kann. Auch unabhängig vom Mamasein.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/teilzeitarbeitsgesetz/index.html

Genau durchlesen und dann entsprechend reagieren.

Du musst den Antrag schriftlich (!) 3 Monate vor Beginn einreichen. Dein AG muss bis spätestens einen Monat vor Beginn eine schriftliche Stellungnahme zur Ablehnung abgeben.

Damit kannst Du dann zu einem Anwalt gehen.

LG Janette

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Warum sollte sie denn ihre Arbeitszeit reduzieren wollen? Sie will doch offenbar nur an ihren alten Arbeitsplatz zurueck... Oder hab ich was ueberlesen? #kratz

LG
Barbara

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"mir steht eine tl-stelle zu, da mein arbeitsvertrag während der elternzeit nur geruht hat" Zitat aus TE :-)

Ich habe daher abgeleitet, dass sie vorher in VZ beschäftigt war und nun in TZ zurück kehren möchte #kratz

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Ist doch auch so: Mit wem wurde denn dein Job besetzt? Doch sicher mit einem anderen Arbeitnehmer, oder? Womöglich war dein Chef "so schlau" und hat das nicht befristet? Oder er möchte denjenigen nun lieber behalten. Doch Pech gehabt! Die Person, die jetzt deinen Job macht, muss das Feld räumen, wenn du zu unveränderten Bedingungen wieder anfangen willst. Stur bleiben! Auf Rechtslage hinweisen!

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Das "vergleichbar" bedeutet m. E. aber auch nur, dass der Arbeitsplatz den Vereinbarungen in Deinem ruhenden Arbeitsvertrag entspricht.

Du mußt schauen, ob Dir Deine Position explizit zugesichert ist oder ob Versetzungsklauseln enthalten sind.

Gruß,

W