Widerspruch Landeserziehungsgeld

Heute kam die Ablehnung auf meinen Antrag auf Landeserziehunggeld. :-(

Begründung: .... EInkommen überschreitet die festgelegten Einkommensgrenzen.....

Nun meine Frage, macht es Sinn, gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen? Wer von Euch hat Erfahrungen damit.

Danke vorab! #danke

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Naja, wenn Euer/Dein Einkommen die Grenzen überschreitet, wird man kaum Chancen haben!?
LG Sandra

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Hallo

Glaube kaum. Wenn euer Einkommen zu hoch ist, braucht ihr keine Unterstützung


Bianca

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Als Grundlage diehnte der Einkommensnachweis aus dem Jahr 2008. Zwischenzeitlich habe ich kein EInkommen mehr und das meines Freundes ist auch geringer (Arbeitsplatzwechsel) als damals und zusätzlich ist er in Kurzarbeit seit mehreren Monaten.

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Ja, es zählt aber m. W. eben nicht das aktuelle Einkommen.

Gruß,

W

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Irgendwo im "Kleingedruckten" müsste doch stehen, ob es die Möglichkeit zu einer aktuellen Berechnung gibt.

Beim alten Elterngeld war das möglich; da mein Mann selbständig ist und größere Einkommensschwankungen vorlagen, haben wir von vornherein aktuell berechnen lassen. Später wurde das Ergebnis dann anhand des nachgereichten Steuerbescheids überprüft.

Also: Nachfragen, ob aktuelle Berechnung möglich ist und wenn ja, welche Unterlagen ggf. benötigt werden.

LG

Anja

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Genau das war ja auch mein Gedanke, was wollen die mit meinem EInkommen VOR der Geburt meines Sohnes (beim Antrag auf Elterngeld versteh ich das ja).

Ich wurde extra aufgefordert die Steuerbescheide für 2007 und 2008 vorzulegen (eben ein Jahr vor der Geburt).

Ich finde es auch ziemlich schade, denn nun habe ich ja dieses Einkommen nicht mehr und deshalb beantrage ich ja auch dieses LEG.

Anja: Vielen Dank für den Tipp, ich werde gleich morgen mal anrufen und nach einer aktuellen Berechnung fragen.

LG

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Hi,
hoffentlich liest du das noch.

Also du kannst auf jeden Fall Widerspruch einlegen, mit der Begründung, dass sich das tatsächliche Einkommen gravierend!! vom zugrunde gelegten Einkommen geändert hat.
Dann wird das nochmals geprüft und falls es ein Abweichung von mehr als 20% gibt, bekommt ihr auch Landeserziehungsgeld.

So ist es zumindest hier in Bayern;-)

Ciao prinzhagen