Muss ich Unterhalt für die Kinder meines Mannes bezahlen?

Hallo zusammen!
Mein Mann verdient weniger als sein Selbstbehalt und kann schon seit längerer Zeit den Unterhalt nicht bezahlen. Den Unterhaltrückstand zahlt er aber mit einer kleinen Rate ab.
So, nun muss er Auskunft über seine Ein- und Ausgaben machen. Soweit okay. Wir sind seit einem dreiviertel Jahr verheiratet, das muss er ja auch angeben. Aber muss ich die Felder für "Ehegatten" auch komplett ausfüllen? Bin ich dazu verpflichtet?
Er hat Steuerklasse 5, ich die 3. Aber selbst bei einem Wechsel würde er unter dem Selbstbehalt bleiben. Müsste ich dann irgendetwas für seine Kinder bezahlen? Wir haben Gütertrennung gewählt.
Weiß da jemand Bescheid?

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Noch etwas vergessen:
Die wollen den Kontostand wissen. Das Geld, was aber auf unserem gemeinsamen Konto ist, ist "mein" Erspartes, was am Monatsende halt übrig bleibt bevor es auf mein Festgeldkonto geht.
Können die ohne unser Einverständnis Einblick in unser Konto haben?

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Aus meiner Erfahrung kann ich Dir Folgendes berichten:

Auch die Ehefrau muss ihre Einnahmen komlett offenlegen.

Dem Unterhalt für Kinder wird üblicherweise mind. die Lohnsteuklasse IV zu Grunde gelegt. So soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsverpflichtete sich nicht absichtlich *Nettomäßig* verschlechtert.

Außerdem kann sein Selbstbehalt auf 770 Euro (Stand 2009) verkürzt werden, da er ja mit Dir zusammenlebt und so Kosten spart.

Dass er angehalten ist mind. den Mindestunterhalt zu zahlen, weißt Du? Nebenjob wird durchaus zugemutet.

Wir halten das so, dass wir VI/VI haben, obwohl ich wesentlich weniger verdiene, aber die Beistandsschaft vom JA hat Einsicht erhalten und nichts weiter gesagt.(Doch, sie meinte, dass ich mehr arbeiten soll, damit mein Mann von mir eine Art Taschengeld bekommt um den Mindestunterhalt zu zahlen).

Wir haben getrennt Konten, so dass mein Geld auf seinem Konto nicht in Erscheinung tritt, wohl aber die Miete von seinem Konto abgeht.

Er zahlt mittlerweile den Mindestunterhalt und so geht das alles seinen Gang. Denke, es kommt auch auf die Beistandschaft/Anwalt/Richter an.

Vielleicht ist eine Anregung für Euch dabei?


Alles Gute
Bine, auch eine Zweitrfau...aber mit jedem Jahr wird die Aussicht auf das Ende der Unterhaltszahlungen besser :-)

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Auch die Ehefrau muss ihre Einnahmen komlett offenlegen.


Welches Gesetzt siehst Du hier als Grundlage????

Gruß

Manavgat

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Ich kenne das Gesetz diesbezüglich nicht.
Es stand damals in dem Schreiben vom JA drin, incl des § und ich habe offengelegt, weil es mir nicht zum Nachteil werden konnte.
Wir wollten uns nicht querstellen und haben uns eben auf das verlassen, was da stand.
Bin der Meinung, dass der Mindestunterhalt auf alle Fälle bezahlt werden sollte-wenn es irgendwie geht.

Bine

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Du teilst dieser Stelle schriftlich mit, dass du keinen Unterhaltsanspruch gegenüber deinem Mann hast und ansonsten Auskünfte über deine Einkünfte verweigerst.

Gruß

Manavgat

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Blöde Frage, aber woher weiß ich, ob ich keinen Unterhaltsansproch gegenüber meinem Mann habe?

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Wenn Du für Dich allein ausreichend verdienst, als Hilfsgröße ALG2?

Alternativ müsstest Du offenlegen.

Gruß


Manavgat

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..... #liebdrueck hier auch geplagte zweitfrau!ja du musst dich auch nackig machen und das wird nicht das letzte mal sein! ansonsten solltest du alles getrennt haben, vor allem die STEUERERKLÄRUNG!!das macht es für die nächsten jahre leichter. ehemann legt seine steuererklärung vor, fertig. allerdings wird dein einkommen immer wieder mit überprüft denn:

es wird so gerechnet:
prüfung--- hat der unterhaltspflichtige taschengeldansprüche, weil ehefrau überdurchschnittlich gut verdient (und weil sich das ja dauernd ändern kann#klatsch, prüfe immer wieder)
prüfung---kann der selbstbehalt abgesenkt werden, wegen wohnvorteilen oder sonstigen jetzt gemeinsam zu tragenden kosten.....
gerechnet wird dann eh mit steuerkl. 4

so bist du zwar nicht direkt verpflichtet unterhalt zu leisten, aber indirekt sitzt du immer mit im boot. das ist eben so, jeder hat sein vorleben und nun muss auch der neue ehepartner die "altlasten" mit tragen. wobei ich da immer den kindern gegenüber großzügig bin. sie können ja nun nichts dafür, dass die partnerschaft nicht gehallten hat. l.g.c.

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Unsere Steuerberaterin sagte, dass wir uns nur im Jahr der Eheschließung aussuchen können, ob getrennte oder gemeinsame Veranlagung. Ab diesem Jahr mussen wir die Steuererklärung zusammen machen.
Was ist nun richtig?

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Exakt so habe ich das auch erlebt.

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So, also er selber kann den Unterhalt der Kinder nicht zahlen.
Laut Düsseldorfer Tabelle 1x 426 und 1x 488 Euro.

Ist es dann nicht so, dass ich meinem Mann Ehegattenunterhalt bezahlen muss. Habe im Internet was gefunden und das so verstanden: Bsp: Gehalt Mann z.B. 600 Euro + Gehalt Frau z.B. 2400 Euro = 3000 gesamt geteilt durch 2 = jeder 1500 Euro. Also müsste Ehefrau das Gehalt des Mannes auf 1500 Euro aufstocken (also 900 Euro) und er dann davon alles an Unterhalt bezahlen, bis auf den Selbstbehalt???

Wenn wir unsere Fixkosten, wie Bsp. Miete, Fahrtkosten, Versicherungen etc. abziehen bleibt trotzdem nicht so viel über, wie er eigentlich zahlen müsste.

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Nein.

Das ist definitiv nicht so.

Er hat Dir gegenüber einen Taschengeldanspruch. Allerdings nur, wenn er den Haushalt schmeißt und Du arbeitest (Alleinverdiener).

Gruß

Manavgat

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Und in wieweit spielt Vermögen eine Rolle. Das steht nämlich auch auf dem Zettel? Aber was nützt es dem Jugendamt, wenn ich denen mein Festgeld o.ä. als Betrag nenne, obwohl das Geld "meins" ist, von mir in die Ehe gebracht wurde und ich noch nicht einmal dran komme?

Alles sehr kompliziert.
Ich denke, wir werden den zettel erst einmal ohne meine Angaben ausfüllen und dann eine Reaktion abwarten.

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