Partner selbständig, wer sollte bei Unverheirateteten Kind auf....

..die Lohnsteuerkarte nehmen.

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Lohnsteuerkarte. Wir sind nicht verheiratet und erwarten Anfang Juli unser 1. Kind. Mein Partner ist selbständig und verdient ungefähr das Doppelte von dem was ich verdiene, er zahlt jede Menge Steuern. Ich bin Angestellte im ÖD, momentan noch Vollzeit, werde aber nach einem Erziehungsjahr in Teilzeit zurückkommen. Wir sind nun ein bisschen am planen (haben auch noch einen Termin bei der Steuerberaterin, allerdings erst Ende April) und ich wollte mich vorab schonmal informieren, was sinnvoller wäre:

1. Er nimmt das KInd ganz auf seine Lohnsteuerkarte (er bezahlt ja wesentlich mehr Steuern als ich )
2. Ich nehme das Kind ganz auf meine Lohnsteuer
3. jeder nimmt ein halbes Kind auf die Lohnsteuerkarte.

Ist jemand von Euch in einer ähnlichen Situation und kann mir vorab ein paar Empfehlungen geben ? Wäre super...danke schonmal !

LG
Psa

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.... der kinderfreibetrag, ob 0,5 oder 1,0 auf der lohnsteuerkarte bringt NULL komma irgendwas.
DU wirst kindergeld beantragen und über deinen ag laufen lassen, da hast du mehr davon, da zuschlag im öd.
das staatl. kindergeld ist sozusagen die vorwegauszahlung deines steuerfreibetrages für ein kind. aus diesem grund wird bei hartz 4 auch kindergeld nicht zusätzlich gewährt, da es die erstattung eines steuerfreibetrages "kind" auf arbeitseinkommen ist. das wird gerne mal vergessen.... daher macht die eintragung auf der steuerkarte auch nicht wirklich was aus. :-)l.g.c.

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Hallo, erstmal danke für Deine Antwort ! Ich bin aber grad ein bisschen verwirrt...kommt das wirklich aufs Kindergeld an. Ich dachte immer, das kommt auf den Verdienst und die steuerlichen Abgaben an...

Hoffe ich hab Dich jetzt richtig verstanden...

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Normalerweise sollte jeder 0,5 drauf stehen haben.

Auswirken tut sich das doch eigentlich nur auf die Höhe des Soli und falls kirchlich, die Kirchensteuer.

Der Kinderfreibetrag wird automatisch mit dem Kindergeld verrechnet. Bei gut verdienenden ist dadurch ne Ersparnis drin beim Lohnsteuerjahresausgleich.

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Wenn er selbständig ist, kann auf seiner Steuerkarte stehen was will - die ist nämlich komplett irrelevant.

M.

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Hi,
ihr seit nicht verheiratet. M.W. nach stellt sich die Frage damit gar nicht.

Jeder bekommt max. den halben Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte. Ob damit irgendwelche Vorteile (zur Hälfte oder ganz) verloren gehen interessiert den Gesetzgeber nicht.

Viele Grüße
Miau2

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Sebständige haben doch keine Steuerkarte ! Also Kind bei dir mit auf die Steuerkarte....
lg

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Die Steuerkarte bekommt auch ein Selbständiger.

Kann er sein Büro damit tapezieren..................weil brauchen tut er sie nicht.

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Hallo,

sie kann trotzdem nur ein halbes Kind auf die Steuerkarte kriegen!

LG
Tati

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Also ne LOHNSTEUERKARTE in Papierform hat er schon... :-) , die hab ich schon gesehen ! Seine Steuerberaterin meinte schon, dass wir prüfen müssen für wen es sich mehr lohnt...mmhh... #gruebel . Vielleicht meinte sie damit aber nur die 0,5 - aber danke schonmal für Eure Antworten...ich nehme mal an wir werden es 0,5 zu 0,5 aufteilen !

Ich danke euch !
LG Psa

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Wie gesagt...als allererstes sollte Eure Steuerberaterin mal prüfen, ob es überhaupt anders geht!

Geht es nämlich nicht nach allem, was uns damals von jedem, der es wissen müsste und den wir gefragt haben gesagt wurde. 0,5/0,5 war die einzige Möglichkeit.

Egal, ob es sich anders mehr gelohnt hätte (was bei uns sogar deutlich der Fall gewesen wäre).

Viele Grüße
Miau2

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Das ist kein Wunschkonmzert, es gibt nur jeder bekommt 0,5 Kinder auf die Karte!