Hartz IV Krankenversicherung und Elterngeld

Hallo ihr lieben,

heute frage ich mal im Auftrag von ner Freundin, weil ich hier auch mit meinem Latein am Ende bin.

Die Sachlage ist folgende:

Sie is schwanger und lebt mit dem Kindsvater zusammen, die zwei sind aber nicht verheiratet und wollen auch gar nicht heiraten. Im Moment bekommt sie ALG I. Ab Anfang September ist sie im Mutterschutz. Das ALG I wird bis zum 15.08.2010 bezahlt, danach wäre Hartz IV dran. Ihr Freund verdient relativ gut, deswegen ist sie sich nicht sicher, ob sie Hartz IV bekommt. Für den Fall, dass sie es nicht bekommt, müsste sie sich ja selber versichern. Da der Mutterschutz aber 2 Wochen später beginnt, muss sie sich dann auch während der ganzen Elternzeit und während des Mutterschutzes selber versichern???

Elterngeld bekommt sie doch dann auch normal die 300 EUR egal ob sie Anspruch auf Hartz IV hat oder nicht??

Danke für eure Antworten.

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Hallo

Sie ist normalerweise in der Elternzeit beitragsfrei versichert, wenn sie einen Ag hat.

Ansonsten ist sie nur während ds Eg Bezuges beitragsfrei versichert. Danach muss sie sich selber versichern.

Bianca

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Wenn sie einen AG hätte, bekäme sie kein ALGI.

Während des Elterngeldbezuges ist nur versichert, wer einen AG hat.

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Nein, während des Elterngeldbezuges ist auch versichert, wer vorher pflichtversichert war!

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Hallo,

das ist alles ganz einfach.

Deine Freundin bekommt entweder ALGII und ist darüber versichert

oder:

Sie zahlt ca. 130 Euro Krankenversicherung selbst.

Gegebenenfalls kann sie einen Antrag auf Übernahme der Krankenversicherung bei der ARGE stellen. (Formularlos)

Das Elterngeld bekommt sie in Höhe von 300 Euro.

Gruß Marion

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Hallo,

da deine Freundin keine feste Arbeitsstelle hat (sonst würde sie ja wohl kaum ALGI bekommen, welches schon bald ausläuft), ist sie während der Elternzeit nicht automatisch versichert.

Sprich, sie müsste so handeln wie marion es schon erklärt hat:

ALGII-Antrag stellen - abwarten ob sie Anspruch hat
wenn nicht: formlosen Antrag auf Krankenversicherungsübernahme stellen.

wenn dieser auch nicht stattgegeben wird: selbst versichern oder über Heirat in die Familienversicherung vom Kindesvater.

Oder noch besser: Noch eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle suchen. Ich gebe zu, kein leichtes Unterfangen, aber es soll durchaus Menschen geben, die soviel Glück haben.

Gruß
Sandra

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Hat sie den Job nicht bekommen?

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Ne, die haben heute angerufen und ihr abgesagt...

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Ohne dass sie die Schwangerschaft erwähnt hat?

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