kann ich Kündigen ohne Probleme zu bekommen?? Ausnahmefall?

Ich habe folgendes problem.Arbeite in einem Pflegedienst. Bin noch bis april in der Probezeit.Nun ist es so das aufgrund der steigenden Anzahl von Patienten die Arbeitszeiten auch immer länger werden. Für mich ist es nur das Problem das ich mittlerweile immer mehr Probleme mit der Kinderbetreuung hab (Kinder sind 7 und 2 jahre).Als ich anfing habe ich gesagt ich kann von 8 bis 18uhr arbeiten.Nun zieht sich der spätdienst aber schon bis ca 19.15Uhr.
Mein arbeitgeber will mich aber nicht kündigen.kann ich in diem Fall kündigen ohne eine Sprerre vom Arbeitsamt zu bekommen??

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Wenn du kündigst wirst du eine 3 Monatige Sperre bekommen!

Evtl.Aufhebungsvertrag????

Vieleicht weiß da einer mehr darüber #kratz

lg sas

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Nun, wenn dir doch schon klar ist, dass du keine Ahnung hast...


...warum in drei Teufels Namen schreibst du dann Unsinn wie diesen "Wenn du kündigst wirst du eine 3 Monatige Sperre bekommen!

Evtl.Aufhebungsvertrag????"

hin?!

1. Man bekommt NICHT! bei jeder Eigenkündigung eine Sperrzeit!

2. Auch ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit führen!

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Mensch laber mich nicht so voll,hab nicht mit dir gesprochen!!!!!
Und ja ich weiß du hast die Weisheit mit Baggerschaufeln gefressen!!!
Hast du keinen den du mit deiner Weisheit vollschwafeln kannst!!!
Man ,mußt du gefrustet sein !!!!!!!!!!!!!!!!!
Du gehörst dev.zu den Menschen die ich absolut nicht ab kann!

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unter besonderen umständen gehts vielleicht.
an deiner stelle würde ich mal zum arbeitsamt gehen und einem sachbearbeiter deine lage schildern. wenn zu deinen arbeitszeiten keine kinderbetreuung gegeben ist und du die arbeitszeit nicht umlegen kannst wäre es für mich ein besonderer umstand.

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Bei meiner Frau war es ähnlich mit den Arbeitszeiten. Sie hat vor ihrer Kündigung Kontakt mit dem Arbeitsamt aufgenommen und geschildert warum sie kündigt. Sie hat dann keine Sperre bekommen.
LG Torsten

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Wie hier schon geraten wurde: Wende dich an die Agentur für Arbeit und schildere Dein Problem. Fehlende bzw. für die Arbeitszeiten nicht ausreichende Kinderbetreuung ist in der Regel als wichtiger Grund für eine Eigenkündigung anerkannt und führt nicht zu einer Sperrzeit. Aber: Vorher abklären und ggf. durch den AG bestätigen lassen, dass es regelmäßig zu Überstunden kommt.

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Ich denke, wenn Du belegen kannst, dass dauerhaft diese verpflichtenden Überstunden anfallen und Dein Mann ebenfalls in dieser Zeit arbeitet, wirst Du keine Sperre bekommen.
Habt Ihr beide ähnliche ungünstige Arbeitszeiten?

LG

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Hallo!

Das Problem hatte ich auch.

Ist aber schon 5 Jahre her und weiß nicht,ob sich seitdem was geändert hat.

Meine Arbeitszeiten waren

7-14 Uhr
14-22 Uhr.

Die Kita schloß um 17 Uhr und ich hatte keinen für meine Kinder(Mann ging auch bis 20 uhr arbeiten)

Hab dann beim Arbeitsamt einen Termin gemacht,mußte dann schriftlich vorlegen das ich im Schichtdienst arbeiten MUßTE(Chef ließ sich nicht auf Früh und Kernschicht ein)und somit war es kein Problem.
Es war ohne Sperrfrist.

Gruß steffi