Elterngeld - hab ich das falsch verstanden oder ist das so unfair?????

Ich sitze mal wieder über meinen Elterngeldantrag.

Ich habe jetzt ein Schreiben bekommen, dass ich vom 1. bis zum 12. Lebensmonat beantragen kann, ich hatte angegeben, vom 3. Lebensmonat bis zum 14. Lebensmonat



Denn so ist das ja total unfair, denn es wird erst gezahlt, wenn ich kein Mutterschaftsgeld bekomme.
Selbst wenn ich in Lebensmonat auch nur einen Tag Mutterschaftsgeld bekomme, bekomme ich dafür keine Elterngeld.

ICH HABE ZWILLINGSFRÜHCHEN, wie unfair ist das denn???????


Dann bekomme ich erst ab dem 5. LM Elterngeld, und nur bis zum 12. - WOW! .....



Da ist ma total gea...... :-[:-[:-[:-[:-[



Ich hoffe, dass ich mich da verlesen habe.......

1

wühl dich mal bei www.elterngeld.net durch das Forum..

Aber anders: Mutterschaftsgeld liegt höher als das Elterngeld... und zwei Lohnersatzleistungen gibt es nunmal nicht parallel!!

Bei Zwillis ist dafür das EG aber höher, wenn ich es recht in Erinnerung habe...

Unfair ist, wenn man vor Schwangerschaft bzw während der Schwangerschaft erkrankte, dafür Krankengeld bezog und DAS gar nicht berücksichtigt wird... sprich das EG mal eben knapp überm Sockelbetrag landet, da man ja den Erwerbsuntätigen gleichgestellt ist..

EG ist nunmal bis zu 12 Monate für die, die kein Einkommen und somit kein Mutterschaftsgeld beziehen, bei Erwerbstätigen ist das Mutterschaftsgeld gottlob ja noch gleich dem Netto..

LG
Mone

2

Hallo,

nein, leider hast du dich da nicht verlesen.
Ich habe auch Zwillinge und habe somit 3 Monate Muttschaftsgeld bekommen. Elterngeld gibt es dann nur noch 9 Monate. Wir haben unseres aufgeteilt auf 2 Jahre und wollen hinterher noch Landeserziehungsgeld beantragen. Das gibt es in Sachsen aber erst ab dem 2. Lebensjahr. Das heißt, wir werden jetzt bald für 3 Monate gar nichts bekommen :-(
Ich hoffe, das war jetzt zu verstehen, das ist alles so kompliziert!
1. - 3. LM = Mutterschaftsgeld
4. - 20. LM = Elterngeld
21. - 23. LM = nix
danach Landeserziehungsgeld
Wenn ich das LEG gleich im Anschluss beantragen würde, würde ich statt der 12 Monate leider nur 7 bekommen :-(
So ist es leider...

LG

Dani

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Ja, aber ich bekomme im 4. LM kein Elterngeld, weil ich für knapp 2 Wochen MuScha-Geld bekommen habe, das wiederum war gekürzt, weils ja nur noch anteilig war

Unfair, ehrlich.......

4

du bekommst für 12 Monate Geld, das mindestens in höhe des Elterngeldes liegt, damit du in die lage versetzt werden sollst, in dieser zeit nicht arbeiten gehen zu müssen.
Das ist der sinn des Elterngeldes.
Daher hat es nichts mit fairness zu tun, sondern ist einfach wurscht, wie sich dei lohnersatzleistung nennt, die du beziehst- du hast immer 12 monate lang mindestens den EG satz (oder eben höher durch Muschu geld).
bei zwillingen steht einem dann noch der geschwisterbonus zu, oder?!

lisasimpson

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Hi,
du kommst bis zum 1. Geburtstag Lohnersatzleistungen in Höhe von mind. dem Elterngeld.

Ist leider so, egal, wie viel von der Zeit bis zum ersten Geburtstag Mutterschaftsgeld und wie viel Elterngeld ist.

Da das Mutterschaftsgeld ja vermutlich deutlich höher ist als das Elterngeld wird der "Verlust" durch das verlängerte Mutterschaftsgeld ja wieder etwas ausgeglichen (wenn auch natürlich nicht komplett).

In dem Monat, wo du nur noch teilweise MuSchuG bekommst müsstest du anteilig EG bekommen, bis der "normale" monatliche EG-Betrag erreicht ist.

Viele Grüße
Miau2

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Du, ich kriege kein Mutterschaftsgeld und habe von Anfang an nur 67% gekriegt, nicht erst mal 100% wie Du. Unfair?

Du hast auch vor der Entbindung Mutterschaftsgeld bekommen, ich hab da zwei Monate null Einkommen gehabt, weil ich nicht mehr arbeiten konnte. Und DU fühlst Dich unfair behandelt ...?

7

Was ist daran unfair, dass du nur wie alle anderen auch 12 Monate Lohnersatzleistungen erhältst?

Nichts, sehe ich auch so ;)

Außerdem kann es gut sein, dass du noch ergänzend Elterngeld während des Mutterschaftsgeldes bekommst, wenn das Elterngeld höher ist (was bei Zwillingen gut sein kann) als das Mutteschaftsgeld!

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Danke für die Antworten

Finde vieles unfair.

erst einmal - wenn man in der SS nicht arbeiten gehen kann, bekommt man dann nicht ein BV?

Ich habe eines gehabt, sogar sehr lange :-(



Ich kann nicht mit einer 3 jährigen und zwei 1-jährigen Zwillingen schon wieder arbeiten, also bleibe ich zwei Jahre zu Hause. Das EG wird gesplittet, trotz Zwillingsbonus ist das 200 € weniger als mein Gehalt.

Ist also nicht viel mit zurück legen.

Dann muss ich sehen, dass ich einen Betreuungsplatz bekomme, der steht mir erst ab dem 3. Geburtstag zu, Elterngeld nur bis max zum 2. Geburtstag.

Also kann ich sehen, wie ich entwedser meine Kinder unterbringe, um zu arbeiten oder ich bleibe zu Hause und lebe von Luft und Liebe, da wir dann echt knappsen müssen.

Ich habe bei der Geburt meiner Tochter direkt wieder gearbeitet - und dann ka,en Sprüche "Warum bekommst Du Kinder, wenn Du sie doch immer abgiebst" etc
Ausserdem finde ich es für die Entwicklung in den ersten Jahren nicht förderlich, wenn Kinder dauernd weggegeben werden.....

Deutschland ist kinderfeindlich - und dann wird rumgeheult, dass die Geburtenrate zurück geht.......

9

Haben Deine Kinder keinen Vater?

Elterngeld ist dazu gedacht, für ein Jahr den Verdienstausfall aufzufangen bzw. zu mindern, nicht dazu, pro Kind 3 Jahre Urlaub zu nehmen.

Du bekommst in diesem Jahr keinen Monat weniger als Deinen Elterngeldsatz, warum ist das unfair?

Wenn Du nach 2 Jahren keinen Kitaplatz bekommst, schau Dich nach einer Tagesmutter um, auch die wird je nach Einkommen bezuschußt bzw. bezahlt.

Gruß,

W

PS: nicht jede Arbeitsunfähigkeit in der Schwangerschaft rechtfertigt ein Beschäftigungsverbot

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Klar haben die Kinder einen Vater. Der ist aber erst seit 1 Jahr in seinem Job und dort wird es absolut ungerne gesehen, wenn Väter Elternzeit nehmen.

Wer sagt denn, dass ich pro Kind 3 Jahre Urlaub nehmen will?!?!?!
Solche Unterstellungen mag ich garnicht

Ich gehe gerne arbeiten, wäre sonst damals nicht direkt wieder angefangen.

Aber mit Zwillingen und einem Kleinkind kann ich das nicht und MUSS zu hause bleiben.

Ich hatte für meine Große eine Tagesmutter, die hat trotz Zuschuss 1/2 meines Gehaltes gefressen, zusammen mit der Fahrerrei etc blieb mir fast nichts unterm Strich.

Wie gesagt, da wir das Elterngeld splitten mussten, ist es 200 € weniger als mein Gehalt. Soviel zum Verdienstausfall.

nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen, ohne Betreuungsplatz sitzt nicht drin. Meine Familie ist auch komplett berufstätig.
Tagesmutter x2 kostet dann wahrscheinlich das, was ich so ziemlich verdiene..... KiGa Plätze unter 3 gibts hier nur insgesamt 4 Stück, wow...

Ich kann also sehen, wie ich klar komme.

Ich finde es weiterhin unfair, egal, was hier noch weiter dazu geschrieben wird.

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