Abfindung wird angerechnet zum Kindergarten-Beitrag???

Hi Zusammen,

mein Mann ist seit dem 1.1. in einer Transfergesellschaft, verdient nun nur noch 75 % seines letzten Bruttoarbeitslohn. Ich gehe seit dem 1.1. wieder vollzeit arbeiten. Nun haben wir unsere Unterlagen bei der Stadt eingereicht zur Ausrechnung unseres diesjährigen Kindergartenbeitrages. Nun sagt man uns dort, dass die Abfindung zum Beitrag angerechnet wird! #zitter Das würde ja heißen, dass mein Mann über 70.000 Euro Bruttoeinkommen hatte letztes Jahr mit der Abfindung!!

Das rechnen die jetzt mit an???

Danke für Info.

LG
Cicio

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Ja, das rechnen die mit an.

Auch sonstige Einmalzahlungen (zB. Dienstjubiläum) werden angerechnet.
So ist das zumindest bei uns (Moers).
Ob es bei Euch auch angerechnet werden darf, sollte in der entsprechenden Satzung des für Euch zuständigen Kindergartenträgers stehen.

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Warum sollte das auch nicht angerechnet werden. Das ist doch nur gerecht. Eine Abfindung ist auch Einkommen.

Gruß,

B.

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Hi,

der übliche Passus lautet so:

Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung eines Mandats und steht ihm aufgrund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen ein Beitrag von 10 v.H. der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung des Mandats hinzuzurechnen.

Also sollten 10% der Abfindung Eurem Gehalt angerechnet werden.

LG
Peter

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In welchem Zusammenhang steht denn dieser Passus?

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Hallo,

ja, sie rechnen...

Macht eine Steuererklärung und gebt den Betrag als Brutto an, den das Finanzamt anerkennt.

Gruß Marion