Jemand Tupperberaterin hier?Tuppern und Elterngeld

Hallo, ist/war hier jemand Tupperberaterin?Würde mich über Austausch freuen. Hab mich grad mal "rekrutieren"lassen,aber ob das so ne gute Perspektive für mich ist weiß ich noch nicht.
WIe sind eure Erfahrungen als Tupperberaterin?

Weiß einer wie man das mit dem Elterngeld dann macht?Beziehe ja 67% meines vorher Vollzeitgehaltes. Wenn ich was einnehme muss ich das dann der Elterngeldkasse rückzahlen?

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Ich bin seit über 10 Jahren Beraterin.

Wenn du tupperst musst du ja ien Gewerbe anmelden und dann bist du veroflichtet eine EÜR abzugeben. Anhand dieser EÜR stellt die Elterngeldstelle fest, was du an Gewinn hattest (es zählt wirklcih nur der reine Gewinn und der ist zumidnest am Anfang sicher nicht hoch, denn du must ja Muster kaufen, Beteiligungen für Geschenke abziehen, Fahrtkosten zu den GG, Fahrtkosten zur BZH usw.)

Also ich zumindest bin auch in meiner 2. Elternzeit bei weniger als 0 rausgekommen ;)

Wenn man sich aber richtig reinkniet oder das auch weill, kann man einiges an Gewinn machen und natürlich zusätzlich jede Menge Tupper erwerben.

Wichtig ist aber, dass du das der Elterngeldstelle meldest und das du dein Gewerbe anmeldest!

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EÜR ?
Hatte am WE erst das Schulungsseminar und die Bezirksleiterin meinte das man ja 6Wochen hat um zu sehen ob es was für einen ist. Ist dem so, meldet man für 20€ sein Gewerbe an und dann würde man es der Elterngeldstelle (laut ner Freundin auch Tupperberaterin) erst melden.

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Der Elterngeldstelle musst du es sofort melden, dass es möglich ist, dass du Einkünfte hast.

Mit dem Gewerbe stimmt dies, wobei manchmal sogar behauptet wird, dass müßte man erst bei so und soviel Gewinn, aber das stimmt nicht. Eigentlich ist das Gewerbe sofort anzumelden, aber die Finanzämter lassen sich meist darauf ein, dass du es dann für die 6 Wochen rückwirkend anmeldest wenn du weitermachst.

EÜR ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung die du im Rahmen der Einkommenssteuererklärung machen musst.

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Deine Einnahmen sind nicht der Gewinn!

Vorher musst Du Deine Kosten (Benzin, Fahrkarte, Parkgebühren, Porto, Büromaterial, Telefon, Muster, Dekoartikel usw.) abziehen.

Das, was übrigbleibt, Ende des Jahres ans Finanzamt melden über die Steuererklärung. Wenn Du Steuern zahlen müsstest, dann würden die auch noch abgezogen werden.

Gruß

Manavgat

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An die Elterngeldstelle muss sie aber sofort die Aufnahme der Tätigkeit melden, dass reicht nicht erst später ;)

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ich frage mich, ob das gleich als Tätigkeit zählt. Am Anfang hat man nur Kosten.

Ich war mal Gruppenberaterin bei Tupperware, daher weiß ich das.

Gruß

Manavgat

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