Gesetzliches Netto - Unterhalt?

Hallo,

folgendes:

Mein Mann hat eine uneheliche 16 jährige Tochter.Er zahlt ihr Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

Nun ist es so,das mein Mann seit kurzen mehr verdient,aber er arbeitet auch viel mehr (3 Schichtbetrieb,oft auch Samstags und Sonntags).

Auf seinem Lohnzettel steht nun immer gesetzliches Netto und dann kommt die Nachverrechnung aus dem Vormonat ( das sind seine Schichtzuschläge,Sonntagsarbeit) okay und dann kommt eben was überwiesen wird.

Nun meine Frage an euch:
nach was richtet sich die Düsseldorfer Tabelle?Nach dem gesetzlichen Netto oder nach das was überwiesen wird?

LG Samanth

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Bei meinem Mann wurde immer alles angerechnet ...also auch die Zulagen,die monatl. rückwirkend gezahlt wurden.

LG Kerstin

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Hallo

Diese Zulagengehören zu Netto. Allerdings ist das Netto bei e DD Tabelle nicht das bereinigte. Und das wird zur Berechnung genommen.

Heißt, von dem Betrag der da als Netto steht, kann die KK(privat und gesetzlich) abgezogen werden, berufstbedingte Aufwendungen( Sprit z. B) max 125 Euro im Monat und eine private Altersvorsorge.

Was nach Abzug dieser Kosten über ist, wird zum Unterhalt herangezogen.

Bianca

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#danke euch beiden

LG Samanth