Grunderwerbssteuer

Hallo,

wir haben heute ein Grundstück gekauft (Notartermin). Unser Architekt meinte nun, wir müssen mind. 4 Wochen warten, um die Grunderwerbssteuer lediglich auf das Grundstück und nicht auf das komplette Bauvorhaben zahlen zu müssen (Bauträgervertrag noch nicht abgeschlossen).

In dem Vetrag zum Grundstück (Verkäufer ist die Stadt) ist eine Bebauungspflicht innerhalb von 5 Jahren vereinbart.

Wer hat Erfahrungen damit und kann uns ein paar Tipps geben? macht es Sinn, wirklich diese 4 Wochen zu warten?

Danke und VG

A.

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Hallo,

also wir haben auch ein Grundstück von der Stadt gekauft. NAch dem Notatermin kam der Bescheid vom Finanzamt und dann haben wir die Grunderwerbssteuer bezahlt. Das war aber nur fürs Grundstück und nicht für das ganze Bauvorhaben.
Ich hab das noch nie gehört mit den 4 Wochen und eine Freundin arbeitet aufm Bauamt, die hätte mir das bestimmt erzählt.
Aber vielleicht kennt sich hier ja jemand besser damit aus.

LG Susanne

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also wenn es um die zahlfrist geht (die 4 wochen)
also so kenn ich das auch nicht...

eknne das auch so dass man eine rechnung bekommt und dann bezahlt (wie normal).

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Hallo,

wenn ihr das Grundstück von der Stadt gekauft habt und mit einem Bauträger einen Bauvertrag abschließt, fällt nur die Grunderwerbssteuer für das Grundstück an. Hätte Euch der Bauträger das Grundstück verkauft und mit ihm würdet ihr dann auch bauen, könnte das schon anders aussehen.

danaz

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Bei uns war es (leider) nicht so.
Wir haben das Grundstück leer von privat erworben, dann mit einem Generalübernehmer einen Bauvertrag gemacht. Das ganze war aber durch einen Makler so als Paket angeboten worden. D.h. wir hätten nicht mit einer anderen Firma bauen können.
Es kam dann vom Finanzamt ein Fragebogen, wo die genau wissen wollten, was wir mit dem Grundstück vorhaben, wie wir darauf aufmerksam wurden usw. Hierzu waren Belege gefragt. So blieb uns keine Wahl, als anzugeben, daß wir ein Haus für x Euro darauf bauen und wir mußten dann auch für beides Grunderwerbsteuer zahlen. Mein Eindruck war seinerzeit (div. Bauforen usw.) daß nun schon ein langer Zeitraum zwischen Grunderwerb und Bau liegen müsste oder man eine sehr plausible andere Verwendung für das Grundstück angeben müsste, um um die Grunderwerbsteuer für das Haus herumzukommen. Da sah ich keinen Sinn drin, nun ein gigantisches Lügengebäude zu errichten, wenn die Aussichten auf Erfolg so schlecht sind. Immerhin reden wir ja von Steuerhinterziehung, das ist bekanntlich kein Kavaliersdelikt.
Der Vorteil des separaten Grundstückkaufs war für uns, daß das Grundstück so günstiger war, weil eben die Baufirma nicht auch schon Grunderwerbsteuer dafür bezahlt hat. Und natürlich bist Du beim Bauen rechtlich in einer weitaus besseren Position, wenn Du bereits Grundstückseigentümer bist.
LG

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Hallo,

das ist ja eine andere Sachlage als bei der TE. bei Euch gab es ja einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Hausbau - nämlich über den Makler. Das wird aber bei einem städtischen Grundstücksverkauf eher nicht der Fall sein.

danaz

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