Würdet ihr für weniger als ALG I-Betrag arbeiten gehen?

Angelehnt an den Beitrag von gestern, wo eine Userin fragte, ob sie sich arbeitslos melden soll...

Würdet ihr für weniger Geld arbeiten gehen als euch an ALG I zusteht? Und davon dann auch noch Benzin und Kita bezahlen? Sagen wir mal, wenn ihr durch das ALG I ungefähr 300 Euro mehr im Monat hättet?

Hatte die Diskussion mit einer Freundin (in Elternzeit) und diversen anderen Leuten.

Also: aufstehen und arbeiten gehen und viel weniger Geld haben oder ALG beziehen und nach besserem Job suchen?

1

Warum, wenn man zuwenig verdient kann man immernoch ergänzendes ALG2 beantragen?!

Ich verdiene nicht genug und bekomme ergänzendes ALG , habe aber immernoch 200 € mehr (Spritgeld schon abgezogen) als ohne Job. Ich arbeite gerne, es ist Abwechslung, man hat was zu tun und ja es macht Spaß.

Was mich nur ärgert ist, dass Sonderleistungen wie z.b. Weihnachtsgeld angerechnet wird. Das finde ich "unfair". Das alles andere angerechnet wird ist ok.

21

Hallo,

ich kenne das von einer Arbeitskollegin die muß auch jeden Monat zum Amt rennen und ihren Lohnzettel abgeben vom Urlaubsgeld ,Weihnachtsgeld und von ihrer Prämie weil sie schon 15Jahre im Betrieb ist hatte sie gar nichts ich finde das echt schlimm.
Ungerecht alles man geht Arbeiten und trotzdem kommt man nicht über die runden und muß noch Gelder beantragen .:-(
Und die Hartz4 Empfänger schlafen aus und lassen es sich gut gehen schlimm:-[

Lg

22

Du widersprichst Dir da aber selbst, ne.

Da Deine Arbeitskollegin "HARTZ IV-Empfänger" ist, und scheinbar nicht ausschlafen und es sich gutgehen lassen kann, solltest Du Deine Aussage nochmals überdenken.

weitere Kommentare laden
2

Hallo,

ich kann diese Frage für mich mit einem ganz klaren NEIN beantworten und habe auch schon zwei Stellen deswegen abgelehnt.

Hatte z.B. ein Angebot von Lidl (Verwaltung) für 1.200 Euro brutto für 20h die Woche sowohl Vor- als auch Nachmittags. D.h. ich müßte trotzdem eine Ganztagesbetreuung bezahlen. Außerdem hieße dieser geringe Betrag für mich, dass ich in die Steuerklasse V wechseln müßte.

Nun ist das ein ganz einfaches Rechenbeispiel.
1200 Euro brutto = ca. 600 Euro netto bei Steuerklasse V
Von den 600 Euro müßte ich bezahlen:
ca. 100 Euro Benzin
ca. 100 Euro Unterhalt für das zweite Auto
ca. 150 Euro Kinderbetreuung
blieben also 250 Euro übrig für Kleidung ( zu Hause tuts auch ein Jogginanzug) und sonstige Ausgaben die mit arbeiten eben verbunden sind... mal hier ein Getränk mal da ein Brötchen usw.

Blieben unterm Strich vielleicht noch 100 Euro übrig und dafür den ganzen Tag nur Stress mit Kind wegbringen, abholen usw ?

Nee sorry, mach ich nicht mit.

Liebe Grüße
Tiffy

3

Hallo

klares JA... denn aus dem Job heraus findet sich einfacher eine neue Chance, als wenn man sich aus dem ALG1-Bezug heraus bewirbt!!

Fahrtkosten sind absetzbar, Kinderbetreuungskosten ebenso, zumal man auch beim Jugendamt einen Zuschuss bzw eine Übernahme der Betreuungskosten beantragen kann.

Denke dran, ALG1 gibt es maximal ein Jahr.. und dann????
Ich verdiente vor der ersten Elternzeit deutlich mehr, als nach Elternzeit im neuen Job.. aber ich hatte einen Wiedereinstieg und DAS war mir wichtig...

Gruß

Mone

4

Ein klares Ja auch von mir.
Mein Mann hat gestern seinen Arbeitsvertrag unterschrieben und wir werden weniger bekommen aber wie oben jemand schon sagte man so viel mehr Chancen wieder Fuß zu fassen und man weiß man bekommt das Geld weil man es selber verdient hat.

5

Hallo Mone,

und wenn Du dann im neuen Job auch nochmal gekündigt wirst ? Dann ist das ALGI ja noch weniger als vorher. Ich denke, wenn man Pech hat, kann das die Spirale nach unten sein.

Liebe Grüße
Tiffy

weitere Kommentare laden
6

Hallo,

das käme auf den Job an.

300 Euro weniger als ALGI wäre bei mir ein 400-Euro-Job. Der müsste schon besonders toll sein... ;-) 400-Euro-Jobber müssen meist flexibel zur Verfügung stehen - da kann man sich auch gleich was "ordentliches" suchen.

Ansonsten: Ich gehe derzeit für weniger arbeiten als ich vorher vom Staat bekam. Vorher war Brutto gleich Netto und jetzt habe ich Netto in etwa den gleichen Betrag wie vorher, aber ein höheres Brutto. Die Kitabeiträge (2 Kinder in Betreuung) werden hier nach dem Brutto berechnet und meine Fahrkosten sind eigentlich deutlich zu hoch. Macht unterm Strich ein sattes Minus.

Aber: Ich habe einen Job, der mir S p a ß macht. (Wenn ich so darüber nachdenke #schock Ich gehe also lediglich für Spaß arbeiten.)

Gruß Marion

8

Ja hier ich, bei mir ist es im Moment so das ich unterm Strich zwischen 50 und 100 Euro weniger habe, als wenn ich arbeitslos geblieben wäre (ALG I)!!!

Aber lieber steh ich jeden Morgen auf und weiß für was ich mein Geld bekomme, als das mir daheim die Decke auf den Kopf fällt.

Benzingeld fällt bei mir weg, allerdings hab ich ca. 55 Euro Fahrgeld-Ausgaben mit dem ÖPNV und Kiga-Gebühren fallen bei mir (noch) nicht an, da ich ich noch keine Kinder habe.

Gruß
Tanja

10

Hallo,

ich würde beim Alg I bleiben und mich fleißig für eine (halbwegs) lohnende Stelle bewerben. Immerhin handelt es sich ja nicht um den Bezug von Alg II, da würde es schon ein wenig anders aussehen! Außerdem hast du ja selber für dein Arbeitslosengeld eingezahlt/vorgesorgt, da würde ich mir keine Vorwürfe machen.

LG und viel Glück bei deiner Suche.
P.S.: bei Lidl würde ich nicht arbeiten, ist doch auch so ein Ausbeuterverein...:-(

11

Hi,

ich hab das gemacht. Allerdings hatte ich dann netto weniger als Harz IV, denn bei Hartz IV bekommt man ja noch den Kiga bezahlt. Ich wußte aber, daß es nur für ein halbes Jahr ist und ich dann die Möglichkeit habe, übernommen zu werden. Es war aber auch halbtags.

LG, Anja

12

"Würdet ihr für weniger Geld arbeiten gehen als euch an ALG I zusteht?"

Das ist keine Frage des "würdens" oder "wollens"!

Man muss schlicht und ergreifend keine Tätigkeit annehmen, bei der man weniger hat als das derzeitig ALG I (sieht bei ergänzendem ALG II-Bezug natürlich schon anders aus).

"Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld."

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html

26

Hallo,

man "muss" nicht, aber verbieten würdest du es wohl auch keinem - oder?

Gruß Marion

13

Ja würde ich, muss ich ja auch.
Tue ich es nicht kann mir das ALG1 gestrichen werden und ich muss ALG2 für die Zeit der Sperre beantragen und das ist doch etwas weniger.
Mal abgesehen davon: je mehr Lücken im Lebenslauf um so weniger Chance auf einen guten Job.

16

"Tue ich es nicht kann mir das ALG1 gestrichen werden"

Stimmt nicht.

17

Ich dachte wenn man verpflichtet ist bei ALG1 Jobs bzw. Kurse anzunehmen, gäbe es auch Sanktionen wenn man dies nicht macht?!
Sonst kann ich ja, wenn mich die Betreuerin in nen Kurs stecken möchte, sagen "nönö keinen Bock"

weitere Kommentare laden