Krankengeld mit eingerechnet bei Elterngeld

Hallo ihr Lieben,

ich hab mal eine Frage, ob sich jemand damit auskennt?

Also, Anna ist jetzt schon 16 Monate alt, ich bin noch bis September zuhause und gehe dann wieder arbeiten.

In dem Jahr bevor ich schwanger wurde war ich leider fast 4 Monate krank und bekam demnach dann Krankengeld von der Krankenkasse.
Soweit so gut.
Als ich dann das mit dem Elterngeld beantragt hatte und auch bekam, sah ich, dass es recht viel weniger Geld war, mit dem ich eigentlich gerechnet hatte.

Ich war dann auf der Familienkasse und fragte nach
die patzige Antwort:
"Das wäre ja genauso wenn sie Hartz4 bekommen und dann Geld haben wollen. Nein sie wurden von der KK bezahlt sowas zählt nicht als Gehalt."
Nunja, ich habe mich dann nicht sehr viel weiter damit beschäftigt.

Jetzt ist folgendes passiert:
Meine Schwägerin hat ihr Baby bekommen vor einer Woche. Na, sie und mein Bruder sind beide im Krankenhaus bzw. in der Pflege tätig.
Sie war wohl auch mal etwas länger krank und bekam dann dennoch das volle Elterngeld, trotz Krankengeld.
Mein Bruder meinte auch, dass dieses Geld auf jedenfall mit reingerechnet werden müsse. Wie auch bei meiner Schwägerin.

Ich hatte mal gelesen, es ist abhängig davon ob man aufgrund der SSW krankengeld bezieht.
War bei mir nicht der FAll...

Hätten die das dennoch mit einrechnen müssen?
So gesehen fehlen mir zur Berechnung jetzt 3 Monate Gehalt, die als 0 gelaufen sind.

Wisst ihr weiter?

LG
Sarah

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Wenn du aufgrund von schwangerschaftsbedingen Beschwerden krank geschrieben bist (z.B. Blutungen), dann wird das Krankengeld bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert. Stattdessen werden dann Zeiten genommen vor dem Krankengeld bezug. Warst du also in den 12 Monaten vor der Geburt z.B. 2 Monate schwangerschaftsbedingt in Krankengeldbezug, dann nimmt die Elterngeldstelle nicht die 12 Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage, sondern klammert die zwei Monate Krankengeld aus und veranschlagt dafür zwei Monate mit Gehalt. Also sozusagen 14 Monate vor der Geburt.

Da du aber noch vor der Schwangerschaft krank geschrieben warst, und somit die AU nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, dann wird das Krankengeld nicht berücksichtigt und auch keine Sonderregelung getroffen. Es ist dann tatsächlich so, als hättest du in diesen Zeiten kein Einkommen gehabt, weil Krankengeld an sich ja schon eine Lohnersatzleistung ist. Von daher ist das bei dir schon richtig gelaufen.

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Du vermutest richtig.
Wenn der Krankengeldbezug ausdrücklich schwangerschaftsbedingt war, werden die Monate ausgeklammert und durch Monate vorher ersetzt.
Das ist bei Dir nicht der Fall und somit zählt das Krankengeld nicht mit in die Berechnung des Elterngeldes. Es ist also korrekt berechnet werden, da Krankengeld ja bereits eine Lohnersatzleistung ist wie das Elterngeld auch.

LG

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Windsbraut69 hat Recht, so war das bei mir nämlich (leider) auch.

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Danke euch allen,

echt mist :)...wäre so schönes Geld gewesen....

Mann mann mann ärgerlich

muss ich mal fragen wwarum das bei meiner schwägerin ging, sie war ja auch nicht schwangerschaftbedingt krank...

Danke euch

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Hallo,

genau vor dem problem stehen wir auch gerade.

Meine Frau hat im Jahr 2015 vom 01.01. bis 29.03. Krankengeld bezogen bei der Wiedereingliederung..

Unser Kind ist im Januar 2016 geboren.
jetzt fehlen Ihr auch 3 Monate die mit 0 angerechnet werden...

Vielleicht hat ja noch jemand eine idee

Danke