Was bekommt man beim 2.Kind,wenn man noch in Elternzeit ist?

Hallo Ihr Lieben!

Meine Kleine ist nun 4 Monate alt. Ich bin nun zwei Jahre in Elternzeit (bis Ende Nov.´11) und bekomme 350 Euro Elterngeld die zwei Jahre (hab den Betrag mir auf zwei Jahre monatl. halbieren lassen).

Wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werden sollte und das Kind auch während der Elterzeit zur Welt kommt, was bekomme ich dann finanziell für das zweite Kind? 184 Euro Kindergeld wie beim ersten Kind. Den Geschwisterbonus von mind. 75 Euro? Und den Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld?

Und wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld? Wer bezahlt mir das und wieviel sind das?

Lieben Gruß und danke für Eure Antworten!
Summer1412 #sonne

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Hi,
das hängt von zwei Dingen ab.

Zum einen, ob du weiterhin selbst krankenversichert bist (gesetzlich), auch mit ruhendem Vertrag, oder ob du z.B. familienversichert bist.

Wenn du selbst weiterhin gesetzlich pflichtversichert bist (halt beitragsfrei in der Elternzeit) erhältst du Mutterschaftsgeld, 13 Euro pro Tag. Zahlen tut das die Krankenkasse. Auf Geld vom Arbeitgeber hast du keinen Anspruch.

Ansonsten - im Falle einer Familienversicherung oder freiwilligen gesetzlichen Versicherung - gibt es das m.W. nach nicht.

Das zweite wäre der Zeitpunkt der zweiten Schwangerschaft.

Elterngeld gibt es mindestens 300 Euro. Geschwisterbonus gibt es bis zu dem Monat, wo das Geschwisterkind 3 Jahre alt wird. Der beträgt 10% vom EG, aber mindestens 75 Euro im Monat.

Das Elterngeld wird wieder so berechnet, dass dafür die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz herangezogen werden. Aber Monate mit Elterngeldanspruch (i.d.R. bis zum ersten Geburtstag) werden ausgeklammert, dafür werden Monate von vor der ersten Geburt herangezogen. Die Anzahl der ausgeklammerten Monate wird durch Splittung nicht beeinflußt, es geht um den Anspruch, nicht um die Auszahlung.

Je nachdem, wie schnell das zweite Kind kommt kann es also sein, dass für die Elterngeldberechnung noch Monate von vor der ersten Geburt mit dem damaligen Einkommen herangezogen werden, und damit kann es natürlich mehr als der Mindestsatz werden. Der Extremfall wäre, dass der neue Mutterschutz am oder vor dem ersten Geburtstag des ersten Kindes beginnt - damit hätte die Mutter den Anspruch auf das gleiche Elterngeld noch mal.

Viele Grüße
miau2

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Vielen Dank für Deine Antwort!

Ich bin gesetzlich krankenversichert und meine Tochter mit bei mir. Mein Mann ist in einer anderen Krankenversicherung selbst versichert.

Falls ich jetzt schwanger sein sollte, was ich nicht 100%ig ausschließen kann, wäre der ET Ende Oktober´10. Meine Tochter ist Ende September´09 geboren. Das heißt, es könnte also sein, dass bei der Elterngeldberechnung evtl. mein damaliges Einkommen einbezogen wird!?

Nun heißt es erst mal abwarten und dann weiter schauen, falls der SST positiv sein wird.

Lieben Gruß, Summer1412!

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Hallo!

Ja, solltest du jetzt schwanger sein bekämst du das gleiche Elterngeld plus 75€ Geschwistgerbonus ausbezahlt!

lisasimpson
Mutterschaftgeld von der KK 13€ pro tag!

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