Muss Kurzarbeit angekündigt werden und wenn ja wie?

Hallo Ihr!

Mein Mann ein "Opfer" der Autobranche ;-) ist Mechaniker im Autohaus.

Im Dezember letzten Jahres lag ein Infoschreiben aus, das die Firma beabsichtigt Kurzarbeit zu beantragen (also dieses Geld vom Staat, kenne mich da nicht so aus!).

Nun ist es so, dass er fast jeden Monat eine ordentliche Leistungsprämie bekommt. Also mal ehrlich wenn er so wenig zu tun hätte das Kurzarbeit notwendig wäre, dann hätte er wahrscheinlich keine Prämie! Gut es gibt einige Tage wo wenig los ist aber dafür haben die ein Zeitkonto.

Gestern dann meinte sein Vorgesetzter im Gespräch, von wegen nächsten Monat wenn es mit der Kurzarbeit losgeht usw....

Ich meine bekommen die das überhaupt durch und wenn ja ist das überhaupt rechtens? Zum Teil ist es auch so, dass Azubis voll arbeiten (die fallen wohl nicht unter dieses Kurzarbeitergesetz) und Angestellte dafür beurlaubt werden :-[. Für uns drängt sich der Verdacht auf, dass die nur das Geld abfassen wollen!

Und was mich vor allem interessiert, kann der Chef von heute auf morgen antraben und sagen so ab morgen geht es mit der Kurzarbeit los?

Bin ratlos, da ich sowas jetzt echt nicht auch noch brauch.

Danke euch und Gruß,
Nudelmaus

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Ja, es IST doch schriftlich angekündigt worden!
Dass Azubis nicht unter die Kurzarbeitsregelung fallen, ist für mich logisch, die sind ja nicht zur produktiven Arbeit da, sondern eben zur Ausbildung.

Gruß,
W

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Naja unter einer Ankündigung verstehe ich das ab .... Kurzarbeit gemacht wird!

Diesen Wisch der da auslag, war ja nur eine Info, dass ein Antrag gestellt wird, falls der Betriebsrat zustimmt.
Daraus kann man meiner Meinung nach garnicht entnehmen ob überhaupt, wann und obs genehmigt wird!

Und was die Azubis betrifft, geht ja nicht darum das es logisch ist das sie nicht mit reinfallen. Es geht darum, dass sie die Arbeit der Angestellten machen müssen obwohl sie in der Ausbildung sind und die Angestellten zu Hause bleiben sollen, damit der Betrieb sagen kann: "oh schaut mal, wir haben garnichts zu tun". Das ist doch Beschiss!

Gruß, Nudelmaus

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So genau kann man das aber nicht immer festmachen. Je nach Auftragslage habe ich evtl. im Januar doch noch zu tun, obwohl ich schon längst mit einem Rückgang gerechnet habe. Verstehst du?

Mit der Info an die Mitarbeiter ist die Kurzarbeit angekündigt worden. Man muss übrigens auch die Arbeitsagentur informieren, wenn man Kurzarbeit machen möchte (als Firma).

Ich weiß ja nicht, was die Azubis ansonsten so während ihrer Arbeitszeit machen. Aber ich war z. B. im 3. Ausbildungsjahr durchaus auch schon mal alleine im Büro und habe alle täglichen Arbeiten alleine verrichtet. Da sehe ich nicht wirklich ein Problem.

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Erstmal:
Die Firma bekommt kein Geld vom Staat geschenkt.
Das bekommt eher der Arbeitnehmer. Wenn der AN auf 50% Kurzarbeit gesetzt wird, arbeitet er auch nur noch 50%, bekommt 50% seines Gehalts und von den fehlenden 50% Gehalt 60 bzw. 67% vom Arbeitsamt 'ersetzt'.
In Kurzarbeit schicken kann eine Firma sehr kurzfristig und Azubis dürfen nicht in Kurzarbeit. Und das Azubis die gleichen Arbeiten wie Angestellte verrichten ist auch nix Ungewöhnliches.

Die Firma, in der ich arbeite, ist schon fast seit einem Jahr in Kurzarbeit und wir erfahren von Monat zu Monat wer wieviel.

Kurzarbeit wird auch nicht gefahren, weil es der Firma akut schlecht geht (dann wird eher entlassen), sondern wenn sich absehen lässt, das Aufträge ausbleiben.

Grüsse
BiDi

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Gibt es einen Betriebsrat? Kurzarbeit kann nur angemeldet werden, wenn alle Mitarbeiter schriftlich zugestimmt haben. So war es bei uns im letzten Jahr. Wir haben keinen Betriebsrat. Wenn ein Betriebsrat installiert ist, kann es sein, dass deren Zusage reicht. Das weis ich aber nicht 100%ig. Was meisnt Du denn mit Beurlaubung der Angestellten??? Zuerst müssen auch die Überstunden abgefeiert werden.
Zum finanziellen kann ich nur soviel sagen, dass die Arge 67 % des ausgefallenen Nettobezug zahlt und das Unternehmen die Differenz zum 100%igen Netto aufstocken kann. Wir hatten 25 % weniger Arbeitszeit und nur ca. 5 % weniger Nettolohn.

lg Torsten

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#danke!

Also einen Betriebrat gibt es und soweit ich weiß ist er ja der "Vertreter" der Arbeitnehmer und somit müsste dessen Zustimmung reichen. Ob er eigentlich zugestimmt hat, weiß niemand.

Mit Beurlaubung der Angestellten meine ich Folgendes. Der Betrieb besteht aus mehreren Betriebsteilen, die an verschiedenen Orten in unserer Stadt liegen (als es gibt quasi mehrere Niederlassungen in einer Stadt). In der einen Niederlassung haben sie die Leute schon alle zu Hause gelassen. Die sollen jeweils ihr 40 Stunden Minuskonto zu Hause "auffüllen", dann dürfen sie wiederkommen #augen bzw. wurden einige auch genötigt Urlaub einzureichen. In der Zeit machen einfach die Azubis deren Arbeit. Ich finde das ist eine riesengroße Sauerei, schließlich sollen die Azubis was lernen und nicht die Arbeit der Fachkräfte für einen Hungerlohn verrichten! So entsteht auch der hübsche Eindruck "wir haben zu wenig Arbeit"; ja klar ?! :-(

Naja falls es doch soweit kommen söllte, hoffe ich einfach mal, dass mein Mann nicht so wenig bekommt. Ich habe wirklich keine Lust mehr auf dieses ewige Hin- und Her zwischen Agentur, ARGE, Familienkasse, Wohngeldamt. Seit 4 Monaten renne ich da im Kreis und habe nun endlich alles da wo es hingehört und nun soll das wieder losgehen :-[ aaaaaaaaaahhhhhhhh!

Gruß, Nudelmaus (21. SSW) & Kampfmaus (3,5)