Kein Rechtsanspruch auf Kitaplatz bei Arbeitslosigkeit

Hallo ihr Lieben,

habe nach meiner Elternzeit jetzt die Kündigung bekommen. Mein Kleiner geht zur Tagesmutti und ich möchte ihn gern dort lassen, weil er dort auch sehr viel lernt. Ich weiß, dass es keinen Rechtsanspruch gibt, wenn man Arbeitslos ist. Aber wenn der Kleine nicht versorgt ist, dann kann ich auch keinen neuen Job suchen.

Weiß jemand wie es sich da verhält? Muß ich einen Kitaplatz haben, um vermittelbar zu sein?

Weiß nicht, ob ich etwas sagen soll, dass ich den Job verloren habe. Kündigungsfrist läuft am 31.3. aus.

Dankeschön.

LG Ramona

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Hallo,

ist es nicht so, dass Kinder ab 3 Jahren einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben?

Dachte ich zumindest immer.

Abgesehen davon-Du musst ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dazu muss doch die Betreuung Deines Kindes gewährleistet sein.
Wenn Du nun eine Stelle findest braucht es doch vorher eine gewisse Eingewöhnungszeit im Kindergarten.

Ich könnte mir nicht vorstellen z.B. am 27. Januar bescheid zu bekommen dass ich am 1. Februar einen Job habe und dann meine Kinder ins kalte Wasser zu schmeißen indem ich sie von heute auf morgen fremden Menschen überlasse.

Deshalb würde ich es mit den zuständigen Stellen abklären dass Dein Kind bereits jetzt einen Kindergartenplatz hat und schon jetzt dort eingewöhnt wird. So kannst Du dann auch ohne Probleme dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Ich gebe z.B. meine kleine Tochter jetzt bald in den Kindergarten und fange nach der Eingewöhnungszeit an mich zu bewerben.

LG Mona

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Du musst Dein Kind nicht in die KiTa geben, um vermittelbar zu sein. Du musst eine Kinderbetreuung haben, aber nicht zwangsläufig einen KiTa-Platz.

Ich bin aber auch der Meinung, dass selbst Arbeitssuchende einen Anspruch auf einen KiTa Platz haben, ich meine, das gilt für alle Kinder ab 3 Jahren. Aber ich lass mich auch eines besseren belehren, wenn es jemand genauer weiß.

LG Janette

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Ich kann Dir Deine Frage nicht wirklich beantworten, kann mir nur vorstellen, dass Du ggf. nur noch weniger Stunden betreuung gefördert bekommen.

Verschweigen würde ich die Veränderung aber auf keinen Fall, du bist meines Wissens verpflichtet, sowas umgehend anzugeben!

Gruß,

W

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Ein Tagesmutterplatz ist selbstredend einem Kitaplatz gleichgestellt. Je nachdem wieviel Stunden dir bewilligt sind kann eine Arbeitslosigkeit aber eine Reduzierung der Folge haben. In den meisten Gemeinden werden währendessen 2x4h gezahlt.

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Die Tagesmutter reicht als Nachweis. Stell beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten - Du hast auch Anspruch, wenn Du arbeitslos bist.


Gruß

Manavgat

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Tagesmutter ist doch eine private Angelegenheit. Wer sollte dir verbieten, trotz Arbeitslosigkeit eine Tagesmutter zu beschäftigen?

Mit dem Kita-Platz ist es doch so: Wenn du arbeitslos bist, musst du doch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und brauchst somit eine Kinderbetreuung. Du kannst dich also auch als Arbeitsloser um einen Kita-Platz bemühen. Bei mir wurde nach Arbeitsstelle nicht gefragt. Habe nur rein geschrieben, dass ich nach der Elternzeit wieder arbeiten muss und daher einen Platz brauche. Der Platz ist bei uns auch nicht verdienstabhängig, vorlegen musste ich da nichts. Kann natürlich sein, dass das in Städten anders gehandhabt wird. Aber wenn du erstmal einen Kita-Platz hast, können sie dein Kind auch nicht raus werfen, weil du arbeitslos wirst. So lange du bezahlst, ist das doch egal. Wie soll das auch sonst funktionieren? Die können ja nicht die Kinder von Eltern, die plötzlich arbeitslos werden raus werfen und die Plätze an Eltern vergeben, die einen Job haben #kratz

Aber ich verstehe deine Frage sowieso nicht ganz. Du hast doch eine Tagesmutter, die du behalten willst. Was hat das mit einem Kita-Platz und Arbeitslosigkeit zu tun?

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Hallo,

der Tagesmutterplatz ist bei uns gestützt. Ich zahle dafür genausoviel wie für einen Kitaplatz. Ist deshalb nicht privat gesucht, sondern wurde mir von der Kita angeboten, weil die Tagesmutti auf dem Arbeitsweg wohnt und sie die Kleinen ab 1 Jahr individueller betreuen kann, weil sie weniger Kinder hat.

LG Ramona

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Hallo

Mir geht es gerade genau so. Mein Mann ist voll Berufstätig und mir wurde jetzt mitgeteil, dass es bei uns auf Arbeit zur Zeit nicht so viel zu tun gibt. Nun habe ich meine große Tochter in der Kita und die kleine (2J) bei der Tagesmutter. Jetzt weiß ich nicht ob ich sie dalassen darf oder ich den Platz
jetzt verliere. Ihr gefällt es super gut dort. Ich bin nicht beim Arbeitsamt registriert, sondern bin als Hausfrau zu Hause und jetzt natürlich wieder auf der Suche nach einem Job. Kann mir jemand helfen. Bekomme ich den Platz weiterhin bewilligt oder nicht.

Würde mich freuen, wenn jemand das beantworten kann.

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Du kannst ihn bei der TaMu lassen und beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.

Es reicht auch eine Bescheinigung von einer möglichen Betreuungsperson, dass sie dein Kind betreuen wird, sobald Du einen Arbeitsplatz hast.

Selbst wenn dann dieser Person etwas dazwischen kommt, kann rückwirkend kein ALG1 zurückverlangt werden, nur für die Zukunft gekürzt.

Gruß

Manavgat