Frau Schulden gemacht....gehts jetzt an den Mann??

So ich versuch das mal kurz zu fassen ;-)

Und zwar hat ein Bekannter von mir einer *kleiner verlogenen Sch*** * vor einem Jahr 4000Euro geborgt (ich bin dafür Zeuge, dass es nur geborgt war, aber ich glaub, das ist eh egal), sie hat ne Krankheit vorgetäuscht, Gefühle ihm gegenüber, mächtig gelogen um an das Geld zu kommen....aber eigentlich nicht mehr wichtig, DENN vor ein paar Wochen hat er via Anwalt nen Mahnbescheid über die besagten 4000Euro rausgeschickt an sie, die zwei Wochenfrist verstrich erfolgreich *für ihn* denn sie hat nicht widersprochen. Nun ist der Vollstreckungsbescheid raus, sie hat also anerkannt, sie selber arbeitet nicht, aber sie ist verheiratet (auch shcon zu diesem Zeitpunkt des Geschehens gewesen), der Mann (leider ein herzensguter, der von der ganzen Misere nix hören wollte, oder sie hat ihn erfolgreich bequatscht) arbeitet bei der BW und verdient nicht schlecht....
Mit dem Vollstreckungsbescheid steht bei ihr also bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
UNSERE Frage ist nun eigentlich, gehen sie jetzt an das Einkommen des Mannes? Einen Ehevertrag gibt es meines Wissens nach nicht.

LG Anita und #danke an alle, die irgendwie helfen können

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Hallo Anita,

grundsätzlich haftet der Ehepartner für die Schulden des anderen nur, wenn er z.B. auch unterschrieben hat oder dafür gebürgt hat.

Allerdings gilt die gesetzliche Vermutung, dass alle Gegenstände im Haushalt eines Ehepaares gemeinsames Eigentum sind. Ausnahme sind Gegenstände, bei denen eindeutig ist, dass sie nur einem gehören (also dass z.B. die Herren-Rolex ihm gehört und die diamantenbesetzte Sonnenbrille ihr :-)).

Gegen die Vermutung des Gemeinschaftseigentums kann sich der Mann zwar wehren, z.B. indem er glaubhaft macht, dass gewisse Vermögensgegenstände schon sein Eigentum waren (z.B. die antiken Möbel) oder von ihm alleine benützt werden (der PC, den er zu beruflichen Zwecken benötigt), aber der Gerichtsvollzieher findet wahrscheinlich trotzdem was.

LG Dany

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Ich sage nein. Der Mann haftet nicht automatisch für die Schulden der Frau.

Der erste Aspekt ist, dass die Frau die Schulden vor der Ehe gemacht hat.

Der zweite Aspekt ist, dass die Frau die Schulden allein gemacht hat. Denn es gibt etliche Rechtsprechungen darüber, dass selbst bei in der Ehe unterschriebene Kreditverträge der andere Ehepartner, der nicht unterschrieben hat, nicht automatisch zur Haftung heran gezogen werden kann.

ABER: Wenn der Mahnbescheid raus ist und es zur Vollstreckung kommt, geht der Gerichtsvollzieher wohl in die Wohnung/Haus der beiden. Er darf selbstverständlich Wertgegenstände pfänden. Aber nur die, wo raus ersichtlich ist, dass diese nicht dem Mann gehören.

LG Janette

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Die Schulden wurden nicht vor der Ehe gemacht, die beiden waren schon verheiratet, als dieses ganze Misere lief...
Ansonsten wäre mir das ganze ja selber klar, aber eben weil die Ehe zu diesem Zeitpunkt shcon bestand, frage ich hier nach ;-)

LG Anita

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Vllt. hat Dein Bekannter ja Glück und die versuchen die Sache so zu bereinigen.

Die Frage, die ja auch immer bleibt ist, wie unschuldig ihr Mann tatsächlich dabei ist. Es gibt auch Männer oder Frauen, die aus Geldnot die Partner anstiften und dann einen auf unschuldig tun.

LG!

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Hallo
Nein,sie werden nicht an den neuen Partner gehen,

aber ich laß mich gerne verbessern falls ich falsch liege.

Lg Nic

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er ist nicht der neue Partner - sie waren zum Zeitpunkt des Geschehens schon verheiratet...

LG Anita

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Hallo,

von der Frau wird als "Sch...." gesprochen - aber Dein Bekannter ist völlig in Ordnung??????

Geht ein Verhältniss mit einer verheirateten Frau ein und ist so blauäugig keinen schriftlichen Vertrag zu machen.........

Besonders schlau scheint dieser "Bekannte" nicht zu sein......

LG, Andrea

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"und ist so blauäugig keinen schriftlichen Vertrag zu machen........."

Er hat ja eine Zeugin dafür, dass das Geld nur geliehen war.

Außerdem hat sie die Forderung dadurch anerkannt, dass sie dem Mahnbescheid nicht widersprochen hat...also ist doch insoweit alles tutti.

Ein schriftlicher Vertrag würde hier auch nichts an der Sachlage ändern, dass bei ihr offensichtlichh nix zu holen ist, weil sie kein eigenes Einkommen hat.


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Ich habe nirgends erwähnt, dass mein Bekannter da sonderlich helle gehandelt hat ;-)

Zum Rest nur soviel, dass ich hier nicht die komplette Geschichte ausbreiten wollte, da es für meine eingentliche Frage nicht wichtig ist, was sich da über Monate zugetragen hat...

LG Anita

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"Mit dem Vollstreckungsbescheid steht bei ihr also bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür."

Der Gerichtsvollzieher muss für eine Zwangsvollstreckung explizit vom Gläubiger (also hier von deinem Bekannten) beauftragt werden...und für dessen Kosten hat er in Vorleistung zu treten.

"UNSERE Frage ist nun eigentlich, gehen sie jetzt an das Einkommen des Mannes?"

Nein. Die Frau hat zwar einen rechtlichen Anspruch auf ein Taschengeld von ihrem Ehemann...wenn das aber nicht so hoch ausfällt, dass sie damit über die Pfändungsfreigrenze käme (und davon ist auszugehen, sofern ihr Mann nicht gerade ein kleines Vermögen verdient), wird bei ihr vermutlich nix zu holen sein. Vielleicht zahlt sie freiwillig...aber davon würde ich erst mal nicht ausgehen.

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Ich danke dir für deine Antwort.

LG Anita