Anrechnung von Renten (nicht als Lohnersatz) aufs Elterngeld

Hallo,

ich hatte vor einiger Zeit schonm,al gefragt und auch eine Antwort bekommen, welche aber mein Problem nicht gelöst hat.

Ich erhalte eine Hinterbliebenenrente und bin jetzt schwanger. Bislang konnte mir noch niemand sagen, ob die Hinterbliebenenrente nach neuem Recht aufs Elterngeld angerechnet wird.

Alle Rentenleistungen, die als Lohnersatz zählen, werden angerechnet. Die Hinterbliebenenrente ist allerdings keine solche Leistung-> was ist damit?

Im BEEG sind anzurechnende und nicht anzurechnende Leistungen aufgelistet, zB Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Verletztenrente etc., die HB- Rente wird allerdings nirgends erwähnt.

Kennt sich jemand aus?

Danke+ Gruß

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Dass die Rente für die Berechnung des EG unrelevant ist weiß ich! Ich möchte wissen, ob sie auf das EG angerechnet wird. Danke!

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HAst du mal in die Richtlinien geguckt?
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMFSFJ_Richtlinie_BEEG.pdf

Ich würde behaupten wollen, demnach ist es ähnlich wie Erwerbsminderungsrente nicht anzurechnen (die Erwerbsmidnerungsrente ist nicht voll anzurechnen).

Und wie du sagst, es kann nicht vor der Geburt nicht angerechnet werden, hinterher aber schon!

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Hallo Susanne,

ja, den Link hast Du mir letztes Mal auch geschickt. Dort sind auch alle anzurechnenden und nicht anzurechnenden Leistungen aufgeführt, nicht aber Hinterbliebenenrente! Auch ist die Hinterbliebenenrente, im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente, keine Lohnersatzleistung! Die HB- Rente bekomme ich unabhängig davon ob ich arbeite oder nicht. Die beiden Rentenarten sind also nicht gleichzusetzen. In jedem Rechenbeispiel, in welchem Renten aufs EG angerechnet werden, ist die Frage nach der Erwerbsminderung bzw. Einkommensminderung durch die Rente gestellt, das betrifft aber nicht die Hinterbliebenenrente.

Weißt Du hier noch weiter? Im BEEG ist grundsätzlich von Lohnersatz die Rede (wie auch die Erwerbsminderungsrente ein Lohnersatz ist), die HB- Rente bleibt unerwähnt.

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Ich glaube, du hast mich falsch verstanden. Es gibt ein Beispiel, wo begründet wird, warum auch die Erwerbsminderungsrente nicht als Lohnersatz nach der Geburt angesehen werden darf und da wird dann vorgerechnet, wie das gemacht wird. Ich denke, die Hinterbliebenden Rente ist dann eben genauso nicht anzurechnen!

Aber genauer gefunden habe ich auch nichts. Allerdings stehts eben auch nicht als anzurechnen und vorallem ist es kein Lohnersatz und damit ist es laut BEEG auch nicht anzurechnen ;)

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