Gütetermin Arbeitsgericht! Frage zur Einigung

Hallo zusammen,

nächste Woche Dienstag habe ich einen Gütetermin beim Arbeitsgericht, weil meine Chefin mir gekündigt hat (Kündigung ist wegen meherer Verstöße unwirksam), wegen Betriebsaufgabe.
Nun ist es so, dass der Berufsverband (der mich vor Gericht vertritt) 1 Tag NACH Eingang des Gütetermins eine Erklärung (ohne Datum) von meiner Chefin bekommen hat, in der sie die Kündigung zurückzieht, ABER meine Chefin ist nicht mehr Inhaberhin der Firma, sondern nur noch Angestellte, da inzwischen eine Betriebsübernahme stattgefunden hat.
Weiß jemand, ob mir der neue Inhaber das alte Arbeitsverhältnis anbieten kann und die Sache damit erledigt ist?
Ehrlich gesagt möchte ich unter den Umständen nämlich nicht mehr dort arbeiten, weil alles sehr unschön verlaufen ist!

LG
jasmin

1

Bei uns siehts ähnlich aus und der Anwalt meinte, wenn das passieren würde, dass sie die Kündigung zurückziehen (was nicht geht, geht nur ein Angebot zu den alten Bedingungen weiter zu arbeiten), würde man den Prozess wohl verlieren. Also pb man da dann so einfach rauskommt hängt auch davon ab, worauf ihr geklagt habt!

Ganz ehrlich wäre mir inzwischen Geld auch lieber!

4

Hallo,

danke dir für die Antwort!

Bist du also auch in Elternzeit bzw. wieder schwanger?
Meiner Chefin wurde ja eine Frist gesetzt in der sie die Kündigung hätte zurück ziehen können, aber das hat sie nicht getan, also habe ich nach dieser Frist Klage erhoben, weil die 3 Wochen dann auch rum waren.
Es kann doch eigentlich nicht sein, jetzt wo der Termin steht kommt sie auf einmal mit der Erklärung, das sie die Kündigung zurückzieht und wahrscheinlich hat sie gar nicht mehr das Recht dazu diese Erklärung zu unterzeichnen, da sie ja selber nur noch Angestellte ist!

Hm, ich muss wohl den Termin abwarten :-(

5

Nein, bei uns ist es eine betriebsbedingte Kündigung ohne Sozialauswahl bei mehr als 100 Mitarbeitern. #rofl

Wie gesagt, da eine evtl. Zurücknahme der Kündigung auch im Raum steht, haben wir uns da erkundigt und eine Kündigung kann man nicht einfach zurücknehmen!

Aber wenn du eben ablehnst, das zu unterschreiben (für den Fall, das sie berechtigt ist) würdest du verlieren. Aber dies eh nicht im Gütetermin!

2

Deine Klage geht darauf festzustellen, dass die Kündigung unwirksam ist.

Wenn Du gewinnst ist die Kündigung also umwirksam.

Folge?

Du stehst wieder bzw. immernoch in einem Arbeitsverhältnis.

Erst wenn es unzumutbar ist dort weiterzuarbeiten kann das Gericht durch Urteil auch eine Abfindung zusprechen.

Durch Vergleich können sich die Parteien einigen worauf es sie beliebt.




3

Hallo,

danke für deine Antwort.
Die Kündigung wurde bereits geprüft und dabei kam heraus, das sie unwirksam ist (ich bin 1. noch in Elternzeit und 2. wieder schwanger, außerdem hätte meine Chefin auch bei einer Außnahmeregelung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten müssen). Darauf hat meine Chefin ein Schreiben bekommen in dem sie bis zum 17.12. die Möglichkeit hatte die Kündigung zurückzuziehen, aber das ist nicht geschehen, also habe ich klage erhoben. JETZT, wo der Termin vor Gericht steht, hat sie plötzlich die Erklärung geschickt, aber wie gesagt ohne Datum und die andere Sache ist, DARF meine Chefin diese Erklärung überhaupt noch unterzeichnen?!
Sie hat ihre Praxis nämlich zum 31.12. aufgegeben und ist nun bei dem "Übernehmer" angestellt!
Naja, mir bleibt wohl nichts anderes übrig, als den Termin abzuwarten :-(