Nochmal zu :"Drohende Wohnungslosigkeit"

Hallo,
hier nochmal der Thread:
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=2440435

Aktueller Stand der Dinge:
Meine Freundin hat bereits am 28.12.2009 ein "Säumnisurteil" vom Gericht erhalten (hat sie mir nichts von gesagt), in dem sie aufgefordert wird, die Wohnung zu räumen und an den Vermieter zu übergeben, und die offenen Schulden zu bezahlen.
Vorgestern erhielt sie ein Brief vom Vermieter, in dem sie ihm bis zum 20.1. mittteilen soll, wann sie die Wohnung und die Schlüssel übergeben wird...
Falls sie dem nicht nachkommt, würde er mit diesem Urteil die Räumung beantragen.

Was ist dieses "Säumnisurteil" . Ist das schon der endgültige Beschluss?
Der Vermieter kann mit diesem Urteil direkt zum Gerichtsvollzeher gehen ?Dann hat sie ja max. noch 4 Wochen Zeit...
Gestern hat sie angefangen , mal nach Wohnungen zu gucken. Den WBS-Antrag hat sie sich noch nicht vorgenommen... #klatsch
Ich kann nicht mehr, das Ganze führt unterdessen auch zu einigen Konflikten mit meinem Partner, da er nicht einsieht, daß ich mir mehr 'nen Kopf mache als sie... ... Jetzt halt ich mich dezent zurück, damit sie endlich mal aufwacht, der Tatsache in die Augen schaut und endlich mal sieht, was eigentlich los ist....

LG
Sarakira

1

Nun, offenbar muss wohl erst der Gerichtsvollzieher mit einem Möbelwagen und ein paar kräftigen Jungs nebst Jugendamt vor der Tür stehen, damit sie's rafft!

Versäumnisurteil heißt, sie ist nicht zum Gerichtstermin erschienen und es erging ihn ihrer Abwesenheit ein Urteil. Das Urteil müsste nun auch rechtskräftig sein, den die Frist für Rechtsmittel dagegen beträgt 14 Tage. Der Vermieter kann also tatsächlich mit diesem Urteil die Räumung durch den Gerichtsvollzieher erwirken. Und das heißt wirklich, dass zum anberaumten Räumungstermin der Gerichtsvollzieher mit einem Möbewagen vor der Tür steht und die Wohnung umgehend leergeräumt wird. Das Mobiliar wird untergestellt (wodurch für Deine Freundin weitere Kosten auflaufen) und meist kommt ein Mensch von der Sozialbehörde oder dem Ordnungsamt mit um eine Notunterkunft anzubieten (wenn vorhanden).

Sie müsste auch schon längst von der ARGE und der für drohende Obdachlosigkeit zuständigen Stelle bei Eurer Stadtverwaltung Post bekommen haben, denn die Gerichte teilen den ARGEn den Eingang von Räumungsklagen wegen Mietrückstandes mit (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html Absatz 6), so dass diese tätig werden können. Von der ARGE droht übrigens eine Anzeige wegen Betruges, weil sie Leistungen zweckentfremdet verwendet hat. Und hätte die Dame sich mal rechtzeitig gekümmert, so hätte man das Ganze noch mittels Mietschuldenübernahme per Darlehen und Direktzahlung der Miete an den Vermieter retten können. So aber...

Es ist übrigens wirklich schon vorgekommen, dass das Jugendamt Kinder aus geräumten Familien im Rahmen einer Inobhutnahme zunächst mal bei Pflegefamilien unterbringt. Man versucht wohl, so etwas zu vermeiden und Familien gemeinsam in städtischen Notunterkünften unterzubringen, aber es gibt Fälle, da geht das nicht. Sie setzt also mit ihrer Vogel-Strauß-Politik immens viel auf's Spiel!

Sie muss UMGEHEND! bei der ARGE vorsprechen oder beim Sozialamt und ihre Lage darlegen, umgehend! Das heißt: Morgen früh um acht! Offenbar ist ihr wirklich nicht klar, dass sie Gefahr läuft, schlimmstenfalls mit ihren Kindern in einer Obdachlosenunterkunft mit Sammelküche und Sammelbad oder ohne ihre Kinder komplett auf der Straße zu landen.

Tipp an Dich: Zeig ihr diesen Text, biete an, sie zur Behörde zu begleiten, wenn sie Schiss hat, aber ab dann - raus aus der Nummer. Zeigt sie sich uneinsichtig, dann musst du die Dinge laufen lassen. Leider müssen manche Menschen wirklich bis zum äußersten gehen, bis sie was kapieren. Hier sind noch Kinder im Spiel, die nichts dafür können. Bitter.

Unabhängig vom Ausgang der Sache hielte ich eine professionelle Hilfe für Deine Freundin für sinnvoll. Solch ein Verhalten hat durchaus Ursachen und oft schaffen es die Betroffenen nicht, aus dieser kindlichen und verantwortungslosen Haltung ohne Hilfe herauszukommen. Eine Hilfe über das Jugendamt wäre hier durchaus angezeigt.

Gruß
Ch.

2

Doch, der Vermieter kann mit diesem Säumnisurteil die Wohnung zwangsräumen lassen.

Aber Freundin hin oder her, ich verstehe diese Frau nicht. Du bietest ihr Hilfe an, und es gibt genug Stellen, an die sie sich wenden kann.

Denkt deine Freundin, dass man ihr schon nichts anhaben kann, weil sie ja schließlich zwei Kinder hat?

Ganz ehrlich, deine Freundin soll mal lieber aufpassen, dass sich da nicht noch das Jugendamt einschaltet und die Kinder vorübergehend in eine Pflegefamilie kommen.
Denn durch das Nichtstun deiner Freundin droht denen jetzt die Obdachlosigkeit. Und sie tut ja nun nicht wirklich aktiv und viel, um das abzuwenden.

4

Ich danke euch !#danke

Ihr sprecht mir aus der Seele!!!
Ich versteh es selber nicht, wie sie immer noch mit einer absoluten Ruhe nichts wirklich macht... Seit letzten Donnerstag hat sie den WBS-Antrag, aber sie hat ihn sich nicht mal angekuckt... Ich bin so wütend!

Die Kinder tun uns unendlich leid, aber vielleicht sollte man es wirklich hart auf hart kommen lassen, damit sie auch endlich die Situation, in die sie sich gebracht hat, kapiert.

Soviel ich weiss, hat sie keine Einladung vom Gericht bekommmen, nur ein Schreiben im November, in dem ihr mitgeteilt wird, daß der Vermieter Räumungsklage eingereicht hat, aufgrund der Mietschulden.

Gestern hat sie auf mein Drängen hin, mal bei Immoscout reingeschaut, aber sie war nicht wirklich davon überzeugt, was zu tun. Hab ihr geraten, daß sie die Zeit, die ihr bleibt, wenigstens zum Packen nutzen soll.
Ich war immer für sie da, hab sie oft zu den Ämtern geschleppt, um einiges ins Rollen zu bringen, und ihr oft genug "in den Hintern getreten" ... Wenn ich sehe, was sie draus macht, und wieviel Eigeninitiative sie zeigt... ich könnt...ausflippen vor Wut und Enttäuschung!

Bin mit ihr hin zur ARGE, als ich von der Wohnungskündigung erfuhr, und habe den Antrag für Mietschuldenübernahme für sie gestellt (hatte mich mit ins Zimmer rufen lassen, damit ich den Antrag formuliere und aufschreibe).
Die Übernahme ist abgelehnt worden, weil der Vermieter nicht an einer Fortführung des Mietverhältnisses interessiert ist.
Die Miete wird aktuell von der ARGE gezahlt, was sie dann auch bei einem eventuellen neuen Vermieter machen würden.

Da mein Partner und ich voll arbeiten, und ich einen Sohn habe, bleibt uns nicht wirklich viel Zeit, um uns um alles zu kümmern. Aber jede Minute, die wir haben, versuchen wir , ihr zu helfen. Allerdings ist nun ein Punkt erreicht, wo wir eigentlich nicht mehr wollen und können...

Ich werde ihr den Text oben per mail schicken, mal sehen, ob es was bringt...

Vielen vielen Dank!



3

Das Säumnisurteil ist ein Endurteil...und die Einspruchsfrist ist -wie hier schon jemand schrieb- bereits verstrichen. Es wird also so aussehen, dass in den nächsten Wochen der Gerichtsvollzieher bei deiner Freundin vor der Tür stehen und die Räumung durchsetzen wird. Sie sollte echt langsam aufwachen...es ist nämlich ganz kurz vor zwölf.

5

Grade eben nochmal mit ihr telefoniert.
Sie hat nun doch solche Angst vor einer drohenden Obdachlosigkeit, daß sie sich heut daran erinnert hat, daß ich ihr die Nummer vom Wohnungsamt gegeben hab.
Dort hat sie angerufen, und der Bearbeiterin dort lag der Vorfall schon vor.
Sie hat sich voll darüber aufgeregt, wie es sein kann, daß die ARGE solch eine wichtige Angelegenheit nach 6 Wochen erst bearbeitet (am 2.11. waren wir dort wegen dem Antrag auf Mietschuldenübernahme).
Sie setzt sich jetzt auch mit dem Vermieter in Verbindung und hat zusammen mit meiner Freundin Einspruch beim Gericht eingelegt.
Die Frist ist zwar schon abgelaufen, aber mal sehen..
Desweiteren schaltet sie das Jugendamt ein und stellt ihr eine Familienhilfe zur Verfügung.
Puuhh..
Ist ja wenigstens etwas.. Jetzt heisst es abwarten, obwohl ja keine Hoffnung besteht, daß alles rückgängig gemacht werden könne...

Aber immerhin bekommt sie nun Hilfe vom Wohnungsamt und Jugendamt.

LG

6

"Sie hat sich voll darüber aufgeregt, wie es sein kann, daß die ARGE solch eine wichtige Angelegenheit nach 6 Wochen erst bearbeitet (am 2.11. waren wir dort wegen dem Antrag auf Mietschuldenübernahme)"

Bist du sicher, dass das stimmt? Denn solche Dinge haben normalerweise höchste Priorität. Auch kommt es mir komisch vor, dass eine Mitarbeiterin des Wohnungsamtes bei Gericht Einspruch einlegt... Und: Deine Freundin muss eine Ladung zum Gerichtstermin bekommen haben. Diese können auch nicht verloren gehen, weil sie per Postzustellungsurkunde versandt werden.

Ich hoffe sehr, dass das alles so stimmt.

LG
Ch.

weitere Kommentare laden
15

Du hilfst ihr am besten, indem Du Dich raushälst und sie gegen die Wand laufen lässt.

Bist Du Mutter Theresa?

Gruß

Manavgat

16

Hallo,

nachdem sich nun das Amt(Wohnungsamt) mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt hat, hat dieser zugestimmt, daß sie in der Wohnung bleiben kann.
Das Amt kümmert sich wegen der Mietschuldenübernahme, da ja nun der Wohnraum gesichert ist.

Das Jugendamt und die Familienhilfe werden sich nun weiter um sie kümmern, bzw. um die Kinder kümmern.

Sozusagen Rettung in letzter Minute.

@ manavgat:

Ich kann da nicht einfach weggucken, auch wenn ich zum Schluss soweit war, da sie null Reaktion zeigte...
Da hätte ich aber nicht mit meinem Gewissen vereinbaren können, auch wenn ich weiss, daß es besser gewesen wäre, sie , wie du so schön geschrieben hast, "sie gegen die Wand laufen zu lassen".

Ich hoffe, das Ganze hat ihr ein wenig geholfen, wieder in der Realität zu landen... und sie ist endlich aufgewacht...

LG








17

Ich verstehe Dich.

Allerdings neigen diese Menschen dazu, sich beim nächsten Mal wieder genauso zu verhalten. Warum?

Weil ja jemand für sie aufräumt.

LG

Manavgat

18

Hallo Sarakira,

>>Ich kann nicht mehr, das Ganze führt unterdessen auch zu einigen Konflikten mit meinem Partner, da er nicht einsieht, daß ich mir mehr 'nen Kopf mache als sie... ... Jetzt halt ich mich dezent zurück, damit sie endlich mal aufwacht, der Tatsache in die Augen schaut und endlich mal sieht, was eigentlich los ist....<<

Ganz ehrlich: wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde mehr!

Ich kenne es aus eigener Erfahrung, manchmal macht man sich mehr verrückt über die Probleme der anderen als über die eigenen. Das ist nicht gut.

Rede mit deinem Partner, ob ihr die beiden Kinder für ne gewisse Zeit zu euch holen könnt (aber bitte absichern übers Jugendamt, sonst könnte es Probleme geben) und lass deine Freundin alleine machen. Sie wird ihr Leben nie auf die Reihe bringen, wenn es immer irgendeinen gibt, der
für sie das Eisen aus dem Feuer zieht!

Sonst stehst du immer wieder da und zerbrichst dir ihren Kopf!

LG Tina