MÜSSEN sich Beamte privat krankenversichern?

Hallo Ihr Lieben,

meine Frage steht ja schon oben.

Mein Mann hat demnächst seine Ernennung (ich glaub das schimpft sich so) zum Beamten.
Haben gestern schon mal ein bißchen im Netz gestöbert, sind aber nicht so richtig schlau geworden.

Also: Muss er sich privat versichern? Was sind die Vor- und Nachteile? Soll ich mich bei Ihm mitversichern? (Bin schwanger und beziehe ALG 1)

Ach herrje so ein WirrWarr ;-)

Ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar Tipps geben.

Liebe Grüße von der Tante

1

Hallo

Ja, sie müssen sichprivat versichern. Allerding nicht zu 100%, denn sie bekommen ja Beihilfe.

Du bist noch mit dem ALG I versichert. Mitversichern kannst du dich bei ihm nicht. Er kann dich versichern, kostet aber Extra. Und es wird evtl eine Gesundheitprüfung gemacht. Frauen sind teurer als Männer.

BIanca

2

Hallo,

die Antwort ist: jain.

Er muss sich nicht privat versichern, der Staat würde aber den AG-Anteil der gesetzlichen Krankenkasse nicht wie sonst beim Angestellten üblich übernehmen. D.h. die GKV würde, wenn Dein Mann die Beitragszahlung alleine übernimmt fast doppelt so teuer, was sich in der Regel nicht lohnt. Die private KV ist für Beamte hingegen sehr günstig, da sie sich auf Grund der Beihilfeberechtigung nur zu einem bestimmten Prozentsatz versichern müssen. Dementsprechend sind wahrscheinlich über 99% aller Beamten in D privat versichert.

Familienversicherung gibt es bie der PKV nicht, die Beihilfe übernimmt aber auch für Familienangehörige einen gewissen Prozentsatz der Krankheitskosten, so dass diese sich auch relativ günstig privat versichern können (wenn keine Versicherungspflicht besteht). Im schwangeren Zustand würde Dich übrigens wahrscheinlich keine PKV aufnehmen!

Die Sache mit der PKV ist sehr komplex. Einmal getroffene Entscheidungen lassen sich meist nicht mehr rückgängig machen und haben Auswirkungen auf die nächsten 30-50 Jahre (je nach dem wie alt Ihr werdet!).

Ihr solltet Euch wirklich gut und ausführlich (d.h. nicht nur von einem Versicherungsvertreter) beraten lassen, z.B. Bund der Versicherten, Verbraucherzentrale,.... Finanztest hat glaube ich auch zur PKV Sonderhefte... So ein bisschen im Netz stöbern reicht nicht! Und das Einhohlen von Angeboten und das Zusammenstellen der Vorerkrankungen und Arztbesuche für die Gesundheitsfragen ist sehr zeitaufwändig, Ihr solltet Euch beeilen wenn die Ernennung bald ansteht.

Dein Mann ist ja laut VK auch nicht mehr 20ig und wird daher die ein oder andere Vorerkrankung haben (Angaben zu Vorerkrankungen müssen immer vollständig und überaus genau im Antrag angegeben werden sonst gibt es u.U. richtig Probleme). Da ist eine gute Beratung besonders wichtig.

Gruß, Multivitamin

3

Ich bin Beamtin und nicht privatersichert #schock
Ich bin freiwillig in der gesetzllichen. Das hat bei mir mehrere Gründe. Durch Migräne und angeschlagene Knie wäre bei mir der Beitrag in der privaten ziemlich hoch. Durch die Migräne käme ich nie in den Genuss einer Beitragsrückerstattung.
Meine Tochter ist bei meinem Mann mit familienversichert; aber wie das mit ALG ist, weiß ich nicht.
Meine Tochter hätte auch mit in meine Versicherung gekonnt.

lg ivik

4

Hallo,

Du hast ja schon gute Antworten bekommen. Wichtig ist wirklich die Gesundheitsprüfung und sich berechnen zu lassen, wieviel die gesetzliche und wieviel die private Versicherung kostet. Dann natürlich auch die in der Regel besseren Leistungen der privaten dagegen abzuwägen.

Ich möchte dann noch folgendes zu Bedenken geben: Mal davon ausgehend, dass Dein Mann so gut verdient, dass Du kein ALG II bekommen würdest im Anschluss, müsstest Du im Fall, dass Dein Mann privat versichert ist, ebenfalls privat versichert werden einschließlich Kind. Auch das solltet Ihr Euch vorsorglich ausrechnen lassen und abwägen, welche Versicherung ihr in diesem Fall besser bezahlen könnt. Das kann nur ein Versicherungsvertreter Eures Vertrauens und die Besoldungsstelle (wegen der GKV, denke ich jedenfalls).

Gruß danaz

5

Hallo tante.gertrud,

die schon gegebene korrekte Antwort lautet "nein":

Entweder PKV zu xx% mit der Beihilfe oder den kompletten KV-Beitrag in der GKV zahlen.

die Vor- und Nachteile sollte Dir ein Vermittler vor Ort nennen können.

Du wirst Dich momentan nicht in der PKV versichern können, erst nach der Schwangerschaft.

Zu den Gesundheitsangaben:

Es ist vollkommen richtig, dass diese korrekt angegeben werden müssen. Da er aber einen erstmaligen Anspruch auf Beihilfe hat, gilt der Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass eine PKV ihn in einem beihilfekonformen Tarif versichern muss (keine zusätzlichen Absicherungen) egal wie sein Gesundheitszustand ist. Der Risikozuschlag ist hier bei 30% begrenzt.

Sollte er gesund sein, kann er natürlich auch alle anderen Absicherungen ohne Zuschlag erhalten.

Das Beihilferecht sieht vor, dass er spätestens 6 Monate nach Ernennung den Antrag auf PKV stellen muss.

Vorhandene Kinder können dann entweder über den Vater in der PKV (mit Beihilfe) oder über die KV der Mutter versichert werden. Der Status der Mutter müsste nach Bezug ALG I noch geprüft werden.


gruß pete