Trennung- Umzug in andere Stadt und Alg 2...wie habt ihr es gemacht!

Hallo, meine Frage steht ja schon oben, möchte euch dazu allerdings noch eine kleine geschichte erzählen.

Ich bin am überlegen ob ich mich von meinem " noch" Lebensgefährten trennen möchte. Und tendiere jeden Tag mehr dazu... ich habe 2 Kinder ein gemeinsames mit ihm.
Wie ist das wenn ich ausziehe? Ich möchte gern wieder in meine Heimatstadt. Das problem ist, das ich ja dann irgendwelche finanziellen hilfen benötige. Wie wird das laufen... muß ich in die stadt in der ich ziehen will einen antrag stellen auf ALG2 ? kann ich mir einfach so eine Wohnung suchen in der anderen stadt...weil die Arge muß dieses ja dann wiederum genehmigen.

ich könnte in meiner heimatstadt als tagesmutter tätig werden. was auch schon so geplant ist. da meine freundin mir den kurs bezahlen würde, damit ich auf ihren sohn aufpasse. der dann in die gleiche schule gehen würde wie mein großer.wäre dann nicht untätig.
welche wege soll ich zuerst gehen und wird die arge einen umzug überhaupt genehmigen da es ein städtewechsel geben würde....

ich hoffe ich konnte mein problem so gut es ging erläutern so das ihr wisst was ich meine....danke für eure antworten.

1

das weiß keiner, aber genehmigen ist so ne sache... ich bin auch einfach OHNE genehmigung vom Amt umgezogen! klar bekomme ich nur den angemessenen Teil meiner wohnung (sie ist zu groß und zu teuer).. den rest muss ich vom Regelsatz drauflegen!!! und der umzug und kaution wird nicht bezahlt, wenn sie nicht zustimmem.. aber es kann dir keiner verbieten, umzuziehen ;-)

2

die kaution brauch ja eigentlich nur umgebucht werden da es nachweisbar ist, das ich diese bezahlt habe bei der evonik und die andere wohnung die ich gern haben möchte auch von der evonik ist. also kautionsprobleme seh ich da nicht. das problem ist, das amt müsste wenn ich z. b eine wohnung zum 1.3. hätte mir schriftlich geben können, das sie ab dann für mich den mindestsatz zahlt und die wohnung, (die in der preiskategorie und qm zahl angemessen wäre) ansonsten trau ich mich ja auch nicht einen mietvertrag zu unterschreiben. nacher sagen die nö is nicht und dann??? oder müssen die mir das dann bezahlen? wäre ja dann theoretisch bürger dieser stadt :-) naja, bin da halt etwas vorsichtig...will nicht auf dem trockendem mit meinem kindern sitzen ohne kohle.
es wäre ja auch so, das ich in dieser stadt als tagesmutter dazu ferdienen könnte...zählt das nicht als pluspunkt für mich?

3

Dein Zuverdienst als Tagesmutter würde nur zählen, wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt - was es nicht sein wird.
Und nun zur Kaution: Hast Du diese Kaution selber bezahlt oder ist sie von der ARGE Deines aktuellen Wohnortes bezahlt worden? Ist zweiteres der Fall, ist nichts mit umbuchen. Die Kaution ist eine kommunale Leistung. Die alte ARGE bekommt ihr Geld zurück und die neue ARGE würde nichts zahlen, ohne Genehmigung des Umzuges. Und aus sozialhilferechtlicher Sicht sind da keine Umzugsgründe zu erkennen.

weitere Kommentare laden
4

Hast Du für das gemeinsamme Kind das alleinige Sorgerecht?

Nur dann darfst Du MIT Kind umziehen.

Die ARGE ist dann nicht Dein vorrangistes Problem, die zahlt eh nur nach Genehmigung. Und die ist strittig bei einer nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ( Tagesmutter)

M.

5

Hi

also ich bin aus NRW nach SH gezogen mit 2 Kindern aus erster ehe. Das sorgerecht haben weiterhin mein ex und ich. Ich durfte ohne weiteres umziehen.

LG
Jessica

6

Dann hat der Vater schriftlich zugestimmt.

Wird er nicht gefragt, oder verweigert er seine Zustimmung, kann das Kind nicht mit umziehen und wird von Vater aufgenommen oder ein Umzug muß rückabgewickelt werden.

Du hattest einfach nur Glück

M.

weitere Kommentare laden