Abmahnung von Arbeitgeber unterschrieben, aber...

Hallo,

ich bin von meiner Vorgesetzten abgemahnt worden - meines Erachtens zu Unrecht. Den Erhalt der Abmahnung habe ich schriftlich bestätigt, also unterschrieben, damit auch die richtige Darstellung des Sachverhalts anerkannt. Allerdings hieß für mich "richtige Darstellung des Sachverhalts", dass die Sachlage, sprich dass was ich getan habe, richtig dargestellt wurde. Die Interpretation der Sachlage, also das, was meine Vorgesetzte daraus gemacht hat, wollte ich damit keineswegs bestätigen. Ich habe im Gespräch mit ihr auch zweimal deutlich gesagt, dass ich mit dieser Abmahnung nicht einverstanden bin. Direkt im Anschluss an das Gespräch und an das Unterschreiben der Abmahnung bin ich zum Betriebsrat gegangen (direkt aus dem Gespräch heraus ohne Umwege), habe dort den Vorfall geschildert und noch einmal betont, dass ich mit dieser Abmahnung nicht einverstanden bin.

Jetzt meine Frage:

Aus Blödheit bzw. Falschverstehen heraus habe ich unterschrieben, möchte die Abmahnung aber dennoch anfechten. Ist dies noch möglich? Wie gesagt, es gibt Zeugen, dass ich direkt nach der Abmahnung zum Betriebsrat bin und die Abmahnung anfechten wollte. Ebenso müsste meine Vorgesetzte bei wahrheitsgemäßer Aussage bestätigen, dass ich zweifach betont habe, dass ich mit der Abmahnung so nicht einverstanden bin. Kann ich noch eine Gegendarstellung einreichen und mein Anliegen ggf. eine Hierarchiestufe über meiner Vorgesetzten anbringen? Es handelt sich bei meiner "Fehlverhalten" um keinen Verstoß gegen meinen Arbeitsvertrag, sondern lediglich um eine interne Weihnachtsgruß-Mail an meine Kollegen, die meiner Vorgesetzten nicht gefallen hat (obwohl ich sie weder im Namen der ganzen Abteilung geschrieben noch darin jemanden beleidigt oder angegriffen habe).

Kann ich da jetzt noch irgend etwas machen?

Vorab besten Dank für jede Information!
Vanillie

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Was sagt denn der Betriebsrat dazu?
Der ist doch in erster Linie dein Ansprechpartner.

Mich würde auch interessieren was dir genau vorgeworfen wird?

LG Ina

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Der Betriebsrat sagt, in Sachen Abmahnungen könne er gar nichts machen. Von wegen einseitige Rechtserklärung und ich müsse die annehmen so oder so. Muss dazu sagen: Unser BR ist recht jung, den gibts in unserem Unternehmen erst kurze Zeit. Mein Problem ist: Ich weiss schon, was ich tun müsste - weiss aber nicht, ob ich das auch noch machen kann, nachdem ich diesen blöden Wisch unterschrieben haben... ich ärgere mich so!!!!

LG
Vanillie

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Du kannst max. eine Gegendarstellung schreiben und drauf plädieren, dass diese mit in die Perso Akte kommt.

Mehr nicht.

LG Janette

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Hallo Vanillie,

ich würde auf jeden Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Du hast die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht auf Entfernen der Abmahnung aus der Personalakte zu klagen.

Gruß

Ralf

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Wenn du die Abmahnung nur unterschrieben hast sehe ich darin keinerlei Anerkenntnis zu irgendetwas.

Weshalb meinst Du auch die richtige Darstellung des Sachverhalts anerkannt zu haben? Gab es einen diesbezüglichen Zusatz den Du unterschrieben hast?

Eine Gegendarstellung kannst Du immer verfassen und zur Personalakte geben.

Eine Abmahnung wegen einer Weihnachtsmail die niemanden beleidigt oder angegriffen hat auszusprechen ist m.E. total überzogen. Eine Ermahnung hätte auch ausgereicht.

Das vor Gericht auszufechten lohnt sich normalerweise nicht.

Insofern solltest Du m.E. den von Dir angedachten Weg der Gegendarstellung gehen.

Im übrigen wäre nach zwei bis drei Jahren (ohne Wiederholung des abgemahnten Verhaltens) selbst eine berechtigte Abmahnung vom Tisch . Eine unberechtigte Abmahnung entfaltet ohnehin keine Wirkung.

Insgesamt sollte dich die Sache also nicht allzusehr belasten.

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Hallo parzifal,

in der beschriebenen Situation (neuer, sprich schwacher, bzw. wenig kompetenter Betriebsrat) würde ich auf jeden Fall juristischen Rat hinzuziehen.

Wenn ein Betrieb eine Abmahnung wegen Bagatellen ausspricht, besteht die Möglichkeit, dass bei Bedarf auch eine Wiederholung des abgemahnten Verhaltens konstruiert wird. Als Arbeitnehmer ist es da nicht verkehrt, offensiv vorzugehen.

Gruß

Ralf

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"in der beschriebenen Situation (neuer, sprich schwacher, bzw. wenig kompetenter Betriebsrat) würde ich auf jeden Fall juristischen Rat hinzuziehen."

Ich ging eigentlich davon aus, dass mein Rat juristischer Natur war.

"Wenn ein Betrieb eine Abmahnung wegen Bagatellen ausspricht, besteht die Möglichkeit, dass bei Bedarf auch eine Wiederholung des abgemahnten Verhaltens konstruiert wird.
Gegen die Gefahr weiterer unberechtigter Abmahnungen kann die TE wenig machen.

Das ist richtig. Arbeitsrechtlich nützen tut dies dem AG aber nichts. Eine unberechtigte Abmahnung entfaltet keine Wirkung. Diese wird auch nicht durch Schweigen anerkannt.

"Als Arbeitnehmer ist es da nicht verkehrt, offensiv vorzugehen."

Offensives Vorgehen kann dem AG seine Schranken aufzeigen und vor weiteren Abmahnungen bewahren.

Was nützt aber ein eventuell verärgerter Arbeitgeber der vom Gericht die Leviten gelesen bekommt und auf Rache aus ist?

Wenn sich unberechtigte Abmahnungen häufen kann man diesen "agressiven" Weg immer noch gehen.

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