Ratenzahlungsvereinbarung

Hallo,

ich möchte einen Gläubiger eine Ratenzahlung anbieten.
Und ihn auch bitten die Pfändung von meinen Konto zu nehmen.

Meint Ihr das geht so wie ich das geschrieben habe?

Lg und danke

---------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie mir eine genaue Aufstellung der Forderung zu übermitteln, welche ich dann gern bei Ihnen ab dem 01.02.2010 bezahlen möchte. Meines Wissens nach liegt der Betrag zurzeit bei ca. xxxxx,- €.
Ich schlage Ihnen vor a xx,- € ab dem 01.02.2010 zu begleichen.

Ich kann derzeit leider nicht mehr aufbringen da ich zurzeit leider nur ALG 2 beziehe und einen Nebenjob ausübe. Von diesem Geld habe ich 2 Kinder im Alter von 2 und 7 Jahren zu ernähren, sowie meine Miete und den Strom zu begleichen.

Des weiteren bitte ich Sie die Pfändung von meinem Konto zu nehmen.

Ich bitte Sie um Verständnis und hoffe auf eine positive und schnelle Antwort.


Mit freundlichen Grüßen

1

Geht es wirklich um eine 5-stellige Summe?

2

Hallo,

nein um eine 4 stellige Summe.

Lg

3

Hallo,

Ratenzahlung anzubieten ist eine gute Idee. Allerdings würde ich erst einmal abwarten, wie hoch die Forderung genau ist. Denn erst dann kannst du abschätzen, ob die von dir geplante Höhe der Raten angemessen ist. Mit z. B. 20 Euro/Monat wird der Gläubiger eher nicht einverstanden sein, wenn es sich um einen vierstelligen Betrag handelt. Da zahlst du ja ewig dran ab, zumal noch Zinsen hinzu kommen. Also erst einmal nur ganz kurz und knapp die aktuelle Forderungsaufstellung anfordern.

Und das "Geschwafel", was du von deinem ALG II alles bezahlen musst und das Alter deiner Kinder, haben in einem Ratenzahlungsangebot nichts verloren. Das interessiert den Gläubiger in der Regel auch nicht. Finanzielle Verpflichtungen haben alle.

Die Pfändung wird der Gläubiger wahrscheinlich erst dann zurück ziehen, wenn er eine schriftliche Vereinbarung mit dir getroffen hat. Vorher rechne da lieber nicht mit.

Gruß
Sassi

4

Guten Morgen,

hast Du durch den "Neben"job pfändbares Einkommen?
In dem Fall wäre der Gläubiger schön blöd, die Pfändung vom Konto zu nehmen, wenn Du ihm weniger als diesen Betrag anbietest...

Ich kann mich den anderen anschließen - mit 20Euro-Raten wirst Du keinen Erfolg haben und den Satz mit den "hungrigen Kindern" würde ich unbedingt rausnehmen. Miete und Lebensmittel zahlt jeder und wenn Du von ALGII lebst, ist es relativ egal, ob Du ein oder 2 Kinder hast.
Ich würde lediglich auf das geringe (nicht pfändbare) Einkommen hinweisen.

Gruß,

W

5

Hallo,

Ich hatte durch blöde Umstände auch mal ne Pfändung auf dem Konto, ich konnte es aber in 2 Raten zahlen. Und ich Bekomme nur BaföG #cool
Jedenfalls habe ich einen Dauerauftrag eingerichtet und den in Kopie an die geschickt. Erst als das erste Geld bei denen auf dem Konto war wurde die Pfändung rückgängig gemacht. Ich fande das zwar bissl blöd für 2 Monate nen Daueraftrag einzurichten, aber das bringt meißt mehr, als nur ein Ratenzahlungsangebot.
Und normale Kosten, wie Miete, Essen etc. hat jeder. Da kommt bei denen kein Mitleid auf.

6

Hallo,


ich würde auch das mit dem ALG II und den Kindern aus dem Schreiben rausnehmen, denn wie schon paarmal geschrieben hat jeder seine Unkoten im Monat und desweiteren geht es keinen was an von was und wieviel du lebst das ist Privat.

Selbst wenn du nur 5 € anbieten würdest im Monat (was bei einer 4 stelligen Summe etwa nur nen minimini Betrag und die evtl. noch nicht mal die Zinsen ausmacht) müsste es angenommen werden. Die 5 € ist der mindest Satz an Ratenzahlung.

Eine Pfändung wird nur vom Konto genommen wenn die Summe bezahlt worden ist oder DU nachweisen kannst (was wohl nicht der Fall ist) das du die *Schulden* nicht gemacht hast. (Hatte gerade so einen Fall im Freundeskreis da hatte der Nochmann von meiner Freundin Schulden bei einem Stromanbieter von seinem Laden und die meinten bei Ihr sich das Geld zu holen zu können weil wie gesagt sie ja verheiratet sind/waren, sie hat sofort wiederspruch eingelegt und konnte beim Kassen und Steueramt nachweisen das es nicht sein Konto war/ist und damit wurde die Pfändung aufgehoben.)

Evtl. wird dich der Gläubiger fragen warum Du nicht früher mit Ratenzahlungen gekommen bist.

Ich drücke Dir feste die Daumen das Du Glück hast du nen netten Gläubiger hast die die Pfändung wegnehmen.

GLG

Sushi

7

"Selbst wenn du nur 5 € anbieten würdest im Monat (was bei einer 4 stelligen Summe etwa nur nen minimini Betrag und die evtl. noch nicht mal die Zinsen ausmacht) müsste es angenommen werden. Die 5 € ist der mindest Satz an Ratenzahlung. "

Wo hast Du das denn aufgeschnappt?
Der Gläubiger muß sich auf gar nichts einlassen!

Gruß,

W

10

"Selbst wenn du nur 5 € anbieten würdest im Monat (was bei einer 4 stelligen Summe etwa nur nen minimini Betrag und die evtl. noch nicht mal die Zinsen ausmacht) müsste es angenommen werden."

Humbug!

"Eine Pfändung wird nur vom Konto genommen wenn DU nachweisen kannst das du die *Schulden* nicht gemacht hast."

Und noch mal: Humbug!

Die Forderung ist tituliert...ansonsten könnte nicht gepfändet werden. Weiters gilt eine Forderung als berechtigt, wenn sie tituliert ist.

Du hast ganz offensichtlich null Check von der Materie und solltest dich mit Statements und "gut gemeinten" Ratschlägen besser zurückhalten, bevor du noch Schaden anrichtest.

8

Hallo...

damit Du schneller an das Geld vom Konto rankommst (ich gehe davon aus, dass das Konto gesperrt ist und das Geld vom Automaten nicht abgehoben werden kann) gehe einfach zum Amtsgericht und beantrage Aufhebungsbeschluss, dann wird dein Konto erstmal freigegeben und der Gläubiger wird in Kenntnis gesezt, dass Du die Leistungen nach SGB beziehst und diese unpfänbar sind. Dieser Beschluss geht gleichzeitig an Deine Bank = Konto frei.

Gleichzeitig kannst du natürlich eine Ratenzahlung vorschlagen - wo natürlich wie bereits von mehreren Urbianer/in geschrieben wurde, dass die Gesamtsumme und die Höhe der Ratenzahlung müssten genau überlegt werden, weil es kann passieren, dass Du ganze Zeit nur auf Zinsen zahlst und kommst nicht raus.

Zahlungen werden erst auf Zinsen, dann auf Kosten und dann auf die Hauptforderung verbucht.

Hier kannst Du selber die Höhe der Zinsen berechnen

http://basiszinssatz.de/zinsrechner/

dann kannst du ja Deine Rate anpassen.

Gruß

9


Ich glaube ja eher nicht, dass dein Gläubiger sich auf Ratenzahlung einlässt...es sei denn, du würdest in etwa den Betrag als Rate anbieten, der aktuell gepfändet wird. Und selbst da ist es fraglich, ob er zustimmt.

Du musst bedenken, dass ein Gläubiger kein Wohltätigkeitsverein ist...und "Einzelschicksale" interessieren in der Regel niemanden, dem man Geld schuldet.