Oma übernimmt Kinderbetreuung auf 400,00 EUR Basis. Wie anmelden?

Guten morgen!

Meine Mutter übernimmt nächstes Jahr die Betreuung
von unserem Zwerg. Wir möchten ihr dafür 400,00 EUR im Monat bezahlen und sie als geringfügige Beschäftigte anmelden. Wie funktioniert das am Besten????
Kann ich die 400,00 EUR steuerlich als monatlichen Freibetrag geltend machen?
Wer kann mir weiterhelfen?
Liebe Grüße
Rabbit

1

Hi,
geh mal auf www.minijob-zentrale.de

Da sollte alles wissenswerte zu Anmeldung usw. drin stehen.

Ob du die vollen Kosten als monatlichen Freibetrag geltend machen kann weiß ich nicht. Kinderbetreuung ist ja nur teilweise absetzbar, von daher würde ich eher denken, dass nur der absetzbare Teil eingetragen werden könnte.

Formulare gibts online beim Finanzamt, soweit ich weiß gibt man da an, was man an tatsächlichen Kosten (hochgerechnet für das Jahr) hat, und dann wird von denen der Freibetrag ausgerechnet und eingetragen. Ist bei mir schon ein paar Jahre her (weiter Weg zur Arbeit), ging aber problemlos und - evtl. aber auch sachbearbeiterabhängig - sehr schnell.

Mit Freibetrag ist man dann allerdings auch zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn man es nicht aus anderen Gründen vorher eh schon war.

Viele Grüße
Miau2

2

Muß sie nicht erst einen Tagesmutterschein o.ä. machen, wenn sie gegen Geld regelmäßig das Kind hütet - auch wenns das Enkelchen ist?

3

Nein, Mütter dürfen ihre Kinder von wem auch immer betreuen lassen, solange kein Zuschuss vom Jugendamt erwartet wird.

4

Hat mit dem Zuschuss nichts zu tun.
Man darf nicht mehr ohne Pflegeerlaubnis Kinder betreuen.

Wenn die Kinderbetreuung über 15 Stunden wöchentlich stattfindet oder über einen Zeitraum von über drei Monaten pro Kalenderjahr, ist eine Pflegeerlaubnis notwendig.

Es geht hier ja nicht um Babysittung,sonder um eine angemeldete Kinderbetreuung.

Gruß

weitere Kommentare laden
5

Hallo,

wenn Deine Mutter bereits Rente bezieht, muss doch jede weitere Einnahme bei der Steuererklärung angegeben werden. Bzw. es gibt ja diesen Freibetrag, was darüber ist, muss versteuert werden.
Genaueres weiß ich nicht, Ihr solltet das aber event. mal vorher abklären.


LG
Susanne