Frage, vielleicht auch Alg II Experten

Hallo


Ich hab mal eine Frage. Wir haben beim Arbeitsamt ein Darlehen beantragt und es auch genehmigt bekommen.Gestern haben wir ein Schreiben bekommen.

In dem Schreiben steht folgender Satz drin:

"Auf Grund ihres Verzicht auf dem Aufrechungsschutz erfolgt ab 01.01.10 eine Aufrechung des gewährten Darlehen mit monatlich 50 Euro"

Was genau meinen die damit?

also ich würde daraus ziehen, das ich monatlich 50 Euro mehr bekomm, aber das wäre ja blödsinn.
Ich würde mich über Antworten freuen.

1

Du zahlst Dein Darlehen ab 01.01.2010 mit 50,00 € monatlich zurück. Das Geld wird direkt einbehalten. Dein Anspruch auf Alg II und der Rückzahlungsanspruch der ARGE werden gegeneinander aufgerechnet. Man sagt auch nichtjuristisch miteinander verrechnet.

2

>>>also ich würde daraus ziehen, das ich monatlich 50 Euro mehr bekomm<<<

Das wär ja was.. Darlehn zurückzahlen und dafür 50 € mehr bekommen ;-)

Nein, die bekommst du weniger, so zahlst du dein Darlehn ab.

3

Aufgerechnet werden Darlehen der ARGE in der Regel mit 10 % der Regelleistung, also je nach dem so "paarundreißig" Euro pro Monat. Du hast dich offenbar bereit erklärt, dass mit einem höheren Betrag aufgerechnet wird, also auf den Aufrechnungsschutz verzichtet (warum Menschen mit ALG II sowas tun, erschließt sich mir bis heute nicht) und so wird mit 50,- € aufgerechnet = ABGEZOGEN, nix mit 50,- € mehr, wie kommst du auf den Unsinn?!

4

kurze Anmerkung - die 10% beziehen sich im Normalfall auf den Regelleistungsanspruch der gesamten BG - also können 50,00 Euro auch ein niedrigerer Betrag als eigentlich gefordert sein.

5

>>nix mit 50,- € mehr, wie kommst du auf den Unsinn?!<<

Sie schreibt doch ganz klar, dass es sich fuer sie nur so anhoeren wuerde, aber es natuerlich Bloedsinn ist. Also warum diese Frage?

weitere Kommentare laden