Hilfe! Vorladung bei der Polizei wegen Betrug! Was kommt auf mich zu?

Hallo an alle.

Da mir das Thema sehr unangenehm ist habe ich mir einen neuen Namen zugelegt.

Die Vorgeschichte: Im Juli 2009 verkaufte ich in einem bekannten Auktionshaus einen wertvollen Artikel. Das Geld ging ein und ich verschickte alles ordnungsgemäß (leider, leider per Päckchen). Ich wusste zu damaligem Zeitpunkt nicht, dass Päckchen nicht versichert sind.
So nahm das Unheil seinen Lauf: Der "Empfänger" behauptete es sei nichts angekommen. Ob es wirklich so ist? Ich weiß es nicht.

Er drohte mir mich bei der Polizei anzuzeigen, was er wohl gemacht hat. Ich bot ihm auch an ihm das Geld zurückzuzahlen (es war immerhin mein Fehler), allerdings konnte ich das zu damaligem Zeitpunkt nicht.

Nun habe ich eine Vorladung erhalten und schreckliche Angst.

Im Endeffekt ist es so, dass ich ja Schuld trage. Ich habe falsch verschickt! Allerdings war dies nicht in trügerischer Absicht geschehen, ich habe ja selbst auch einen Schaden dadurch.

Was sage ich nun bei der Polizei? "Schuld"eingeständnis?
Darf ich da überhaupt als freier Mensch wieder rausgehen?

Ich habe solche Angst.....

Liebe Grüße von einer, der das Herz bis zum Halse schlägt.

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Hallo,

was für eine Versandart war denn damals vereinbart? Versichert oder unversichert? Wenn der Käufer damals den Versand als Päckchen akzeptiert hatte, in der Auktion auch der Hinweis des Haftungsausschlusses stand, dann kann er nichts beweisen. =REINES LAIENWISSEN von mir

War jedoch versicherter Versand vereinbart, dann musst DU den Schaden begleichen.

Keine Angst, verhaften wird Dich keiner, es wird ggf zur Anzeige und Weiterverfolgung durch die Staatsanwaltschaft und somit zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Aber nicht direkt ins Gefängnis!

Wichtig wäre, sind die Unterlagen über die Auktion noch da, was stand in dem Auktionstext, wie hoch waren die Versandkosten? Denn bei den Versandkosten von einem Päckchen hätte auch dem Käufer ja auffallen müssen, dass es als Päckchen verschickt wird.

Ohne diese ganzen Infos kann keiner hier eine feste Auskunft geben, notfalls ab zu einem Anwalt

LG
Mone

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<<Denn bei den Versandkosten von einem Päckchen hätte auch dem Käufer ja auffallen müssen, dass es als Päckchen verschickt wird. <<

Nur dann wenn auch dabei stand über wen versendet wird.
Wenn z. B. einfach 4 Euro angegeben waren, sieht man es nicht unbedingt.
Es sei denn es steht DHL, Hermes oder sonstwas dabei.
Bei Hermes kostet der Versand 4 Euro und ist versichert, bei DHL 3,90 Euro und ist nicht versichert.

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Das Problem ist:

Ich habe absolut keine Unterlagen davon. Ich habe nicht einmal mehr die Auktion!

Es war dumm von mir, das nicht auszudrucken, aber es ist zu spät.. :-(

Ich kann so oder so absolut nichts beweisen und werde da wie Mäc Depp vor dem Polizisten stehen.. :-(

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hm, ich denke mal, die werden Dich gleich dabehalten und in den Knast stecken mindestens für 30 Jahre...;-)
Nein, im Ernst. Du wirst vernommen, machst Deine Aussage und kannst wieder gehen. Danach gehen die Akten zur Staatsanwaltschaft und dort wird entschieden, ob Anklage gegen Dich erhoben wird. Du nimmst Dir am besten einen Anwalt, dann musst Du auch nicht zur polizeilichen Vernehmung.

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Wie, ich nehme mir einen Anwalt? Und der sagt dann die Vorladung für mich ab oder wie???

Welcher Anwalt verteidigt Eine, die nichts, aber auch gar nichts beweisen oder belegen kann?

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mit dem Anwalt ist Qautsch

wichtig ist zu wissenum welchen Betrag es ging zuersteinmal

und 2. ob du dir schonmal was zu Schulden hast kommen lassen

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Du musst ja erstmal nur eine Aussage machen und dich äußern- nicht weiter dramatisch.

Wenn du dem Käufer das Geld zurück erstatten willst- würde ich mich JETZT schleunigst in verbindung setzen. (evtl auch vor dem Termin)- Fallen gelassen werden Betrugsanzeigen allerdings micht-

Hast du dir nichts anderes zu schulden lassen kommen bisher wird wahrscheinlich nix passieren- und die Staatsanwaltschaft lässt die Klage fallen.

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Soweit ich weiß habe ich mir sonst nichts zuschulden kommen lassen, nein.. ;-)

Nicht weiter dramatisch? Davon hängt doch meine Zukunft ab! Habe solche Angst durch eine falsche Äußerung im falschen Licht dazustehen.. #heul

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um welchen Betrag ging es?

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Um 400€....

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Hallo!

Erstmal: Beruhige dich, eingesperrt wirst du nicht sofort!

Ist natürlich eine echt bescheidene Situation für dich.
Hast du denn einen Beleg für den Versand des Päckchens, also einen Aufgabeschein? Diesen würde ich auf jeden Fall zur Polizei mitnehmen.
Zusätzlich würde ich auch dein Schreiben mitnehmen, in dem du dem Käufer die Rückerstattung des Preises vorschlägst. Warum du letztendlich nicht zahlen konntest, kannst du den Herren bei der Polizei doch sicherlich schlüssig erklären? Auf jeden Fall hast du so guten Willen gegenüber dem Geschädigten gezeigt.

Erstmal wird es sich auf dem Polizeiposten um die Aufnahme deiner Sicht der Dinge handeln, es wird sicher keiner mit Handschellen vor dir stehen. Mach dich nicht selbst fertig. Polizisten sind nur Menschen, die ihren Job machen.

Bleib ruhig, stelle dich dem Ganzen, erkläre den Beamten, was passiert ist. Die werden ein Protokoll aufnehmen, nicht mehr und nicht weniger. Das ganze ist ja noch keine Gerichtsverhandlung. Alles weitere wird sich danach ergeben.

Lisi


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Die Situation ist noch mehr als bescheiden weil ich absolut nichts beweisen oder belegen kann. Ich werde da mit leeren Händen hinstolpern, heulend irgendwas erzählen, festgenommen und eingesperrt werden. #schwitz#gruebel Oder so ähnlich. Ach Mensch.. Ich verkaufe nie wieder etwas bei Ebay! Und wenn verschicke ich es nicht per Päckchen.. :-(

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Hallöchen,

so schlimm wird es schon nicht werden ! ! ! Heulen muss du nicht, auch wenn dir so zu Mute ist #liebdrueck. Der dich angezeigt hat, muss ja Unterlagen haben, da wird ja auch bestimmt stehen, wie und was bezüglich der Versandart vereinbart war. Wenn da Päckchen stehen sollte #pro ist es eben unversichert und du hast keine Schuld. Sollte aber irgenwo versichert stehen, musst du wohl Zahlen. Nur schade, dass du bei solch einem hohen Betrag keine Unterlagen mehr hast.

Also Kopf hoch und #pro und keine Angst desweg kommst du nicht in den Knast.

Wenn ein Päckchen vereinbart war und der Käufer dem zugestimmt hat, würde ich nix zurückzahlen, event. ist es ja Abzocke #schwitz

LG.Co.

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Keine Angst du wirst nicht eingesperrt oder sonstiges.

Am besten du rufst bei der Polizei an und teilst denen mit, dass du keine Aussage machen wirst und somit zu dem Termin nicht erscheinst und du erst mal zu einem Anwalt gehen wirst.
Du musst nämlich nicht bei der Polizei erscheinen und auch keine Aussage machen.

Dann suchst du dir einen Anwalt und der wird dich dann juristisch korrekt beraten.

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Aber meine Sorge von wegen "welcher Anwalt verteidigt mich" finde ich nicht ganz unberechtigt!! Noch dazu ohne Rechtschutzversicherung und Geld.. :-(

Wie läuft das dann weiter wenn ich keine Aussage bei der Polizei mache? Sieht das nicht eher schlecht aus für mich?

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Es sieht schlechter aus für dich, wenn du dich in irgendwelche Aussagen verwickeln lässt.

Ich würde den Termin absagen und würde mir zumindest eine Erstberatung holen. Das du absagst darf dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Lies mal das hier:
Zitat:
Im Grunde unterscheiden sich die Rechte des Beschuldigten bei einer Vorladung nicht von denen, die er bei einer schriftlichen Anhörung hat. Deswegen gitl auch hier:

Schweigen und Verteidiger konsultieren.

Der Polizei ist viel daran gelegen, daß Sie auf der Dienststelle erscheinen und sich dort befragen lassen. Deswegen sind die Vorladungen auch entsprechend formuliert. Davon sollten Sie sich jedoch nicht beeindrucken lassen: Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen, also sollten Sie niemals ohne Verteidiger oder zumindest nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung zur Polizei gehen.
Zitatende
Quelle: http://www.kanzlei-hoenig.info/vorladung-bei-der-polizei

Unter Umständen kommt auch Beratungshilfe in Frage die du beantragen kannst, wenn du nicht viel Geld hast und unter einem bestimmten Satz liegst. Da kannst du dich beim Amtsgericht informieren. Mit dem Beratungshilfeschein gehst du dann zum Anwalt.

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Hallo,

beruhige dich erstmal. Also wegsperren werden die dich nicht, dass steht schon mal fest.

Hier schon einmal ein Link aus dem BGB, vielleicht hilft er dir etwas, ansonsten würde ich einen Beratungstermin beim Anwalt empfehlen!

Hier ein Link mit dem Paragraphen: http://lexetius.com/BGB/447

LG und alles Gute

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Hallo.
Erstens ein Päckchen ist immer unversichert, ausser es ist gezielt versichert worden von dir.
Und wenn nicht, dann ist es ganz normal, dass es unversichert ist und das weiß man eigentlich.
Zweitens kannst du bei so ziemlich jedem Zulieferer (DPD, DHL usw.) nachschauen per Internet wo sich das Paket gerade befindet und wann es an WEN ausgeliefert wurde.

Wir haben selber einen Ebay-Shop und machen das wöchentlich, weil immer wieder Leutchen behaupten sie hätten was nicht bekommen.
Gibts leider sehr oft.

lg mf2

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"Zweitens kannst du bei so ziemlich jedem Zulieferer (DPD, DHL usw.) nachschauen per Internet wo sich das Paket gerade befindet und wann es an WEN ausgeliefert wurde."

Sie hat es aber doch nicht als Paket verschickt. Bei Päckchen gibt es, weil unversichert, keine Sendungsverfolgung. Man bekommt ja auch keinen Einlieferungsbeleg...

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Es ist tatsächlich so, dass man heute bei so ziemlich jeden Zulieferer ( Hermes, DPD, GLS usw.) einen Einlieferungsbeleg bekommt - unabhängig von der Größe des Paketes...

Ausgenommen bei DHL, da gibt es unversichert oder versichert, letzteres mit Einlieferungsbeleg!



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ich bin polizistin und ich bearbeite genau solche fälle, wie du ihn hier beschreibst.

und aus erfahrung würde ich dir raten, geh hin und sag genau das, was du hier gesagt hast.
denn davon gereicht dir doch nichts zum nachteil !!!

wenn du noch nie auffällig warst - wovon ich mal so ausgehe - macht eine anständige aussage, in der man klarmacht, warum etwas so gekommen ist und das keine betrugsABSICHT vorlag, mehr sinn als eine absage.

dann geht das nämlich zur (völlig überlasteten) staatsanwaltschaft, die froh ist, wenn sie was einstellen kann. und aus meiner berufserfahrung sage ich dir, wenn du so aussagst, wie du hier geschrieben hast, wird das eingestellt.

polizisten wollen dir nämlich nix böses :)
nur bei richtigen verbrechern, aber leuten, bei denen es mal einfach dumm läuft, hilft man auch gern. unter anderem zum beispiel mit einer gut formulierten vernehmung :)

sagst du nicht aus, kann es auch sein, daß der staatsanwalt gleich einen strafbefehl erlässt, denn zu einer verhandlung wird es wegen so nem klinkerlitzchen nicht kommen.
es ist ja unstrittig, daß du die ware verkauft hast und daß sie wohl nicht ankam.
du kannst dich daher nur ENTLASTEN, nicht belasten, wenn du zur vernehmung gehst.

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Hallo!

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, die mich doch sehr beruhigt hat. Ich gehe ja nun morgen zur Identitätsbestätigung, je nachdem wie es läuft mache ich evtl. doch "kurz" meine Aussage. Im Prinzip kann ich nichts dazu sagen außer: Es ist so wie vermutet wird: Habe abgeschickt und es kam nicht an. Ich HOFFE es wird so vermutet.. ;-)

Ich lasse es auf mich zukommen!

Vielen Dank und liebe Grüße!