PKV - bei Elterngeld/Teilzeit automatisch wieder pflichtversichert?

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bzgl Krankenversicherung. Weiß nicht, ob ich da mit meiner Einschätzung richtig liege:

Und zwar bin ich seit mehreren Jahren privat versichert und werde nächstes Frühjahr in Elternzeit gehen, dann nach einem Jahr erstmal nur Teilzeit weiterarbeiten, wobei hier dann gehaltsmäßig wohl unter die Pflichtgrenze falle.

Meine Annahme ist nun, dass ich für die Elternzeit weiter ganz normal privat versichert bin, da ich ja nicht arbeite, und durch die Teilzeitarbeit mich dann wieder gesetzlich versichern muß?

Stimmt das so? #kratz

Ist hier irgendeine Aktion meinerseits fällig? Eine Kollegin meinte, man würde schon in der Elternzeit wieder in die GKV fallen und müßte dem aktiv wiedersprechen, aber da ich hier ja nicht arbeite ist das wohl Unsinn?

vielen Dank + viele Grüße
Tina

1

Ich wüßte nicht, warum du in die GKV fallen solltest, du mußt doch bei Teilzeit deinem AG die KK mitteilen und das ist dein PKV!

6

Ist leider nicht ganz so einfach, da ich sobald ich arbeite und weniger verdiene als die Pflichtgrenze, wieder gesetzlich pflichtversichert bin und da kann man sich nicht mal eben so privat versichern.
Es sei denn, man verzichtet generell auf die GKV und da weiß ich noch nicht, ob mir das nicht zu riskant ist.....

danke
Tina

2

Hallo Tina,

während Deiner Elternzeit musst Du Dich, wenn Du nicht Arbeitest, in der PKV unter Fortzahlung der Beiträge versichern.

Wenn Du innerhalb der Elternzeit(!) TZ arbeitest, hast Du die Wahl. Du kannst Dich über die GKV versichern oder für die Dauer der Elternzeit (wichtig: nicht dauerhaft!) Dich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Solltest Du nach der Elternzeit noch TZ arbeiten und unter die Bemessungsgrenze fallen, könntest Du u.U. auch einen Antrag auf Befreiung stellen, der ist aber problematisch, da dauerhaft.

So entnehme ich es zumindest dem Paragraph 8 Abs. 2 SGB V.

§ 8 Befreiung von der Versicherungspflicht

(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
1.
wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7,
1a.
durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) und in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war, wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buches entsprechen,
2.
durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit,
*******
LG Multivitamin

4

Danke.
Ja, so verstehe ich es bisher auch.
In der Elternzeit selbst werd ich höchstens auf 400€ Basis arbeiten, also das sollte nicht zählen, aber nach der Elterzeit fall ich dann unter die Pflichgrenze.

Die Befreiung ist mir etwas unheimlich, man weiß ja nie was kommt, da muß ich mich nochmal schlau machen, wie das im Notfall aussieht.

vielen Dank
Tina

3

Hallo,

während der Elternzeit bist Du normal weiter in Deiner PKV versichert. Inklusive der vollen Beiträge (die ja dann Dein AG nicht mehr zur Hälfte zahlt).

Wenn Du während der Elternzeit Teilzeit arbeitest, müsstest Du eigentlich auch in der PKV bleiben.
Wenn Du dauerhaft reduzierst und damit unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst, bist Du wieder pflichtversichert.

LG
Tati

5

Danke, dann lieg ich ja mit meiner Erwartung wohl ganz richtig.
Mit "dauerhaft reduzierst" meinst du nach der Elternzeit dann? Werde das sicherlich ein paar Jahre machen, bin dann aber auch ab dem ersten Tag pflichtversichert, oder?

Mit einer Anwartschaft sollte ich ja dann bei Wiederaufnahme der vollen Stelle auch gut zurück in die PKV kommen.

Danke!
Tina