Nebenkosten

Hallo!

Ich hab da mal eine Frage zur Nebenkostenabrechnung.

Heute bekamen wir die Abrechnung von 2007 und 2008. Insgesamt sollen wir über 3000 Euro nachzahlen. Für 2006 wurde schon gar nicht mehr gemacht.

Ist die Abrechnung für 2007 nicht schon verjährt?

Selbst wenn dies so sein soll, hab ich da noch ein Gewissenskonflikt. Wir verstehen uns eigentlich ziemlich gut mit unserer Vermieterin und ich weiß nicht ob ich ihr das Geld vorenthalten soll. Aber andrerseits haben wir das Geld nicht. Sie hat uns schon angeboten das wir das in Raten abbezahlen können, aber das würden Jahre werden, bis es endlich abgezahlt ist und dann kommt ja demnächst noch die Abrechnung von 2009. Das würde ein ewiger Kreislauf sein, bis wir von den Schulen runter kommen. Und das jetzt, wo wir endlich Schuldenfrei sind.

Was meint ihr?

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Hallo,

hm, ich frage mich gerade, wer die Nebenkosten verbraten hat... du oder die Vermieterin - von daher würde sich für mich die Frage nicht stellen, wer auf diesen Kosten sitzen bleibt. Ist einfach eine moralische Sache.

3000 € sind ne Menge - habt ihr keine Vorauszahlungen geleistet?

Bei der Verjährung bin ich mir grad nicht sicher - hätte aber jetzt mal behauptet, dass sie erst 2010 verjähren würden.

Auf jeden Fall würde ich schleunigst die Vorauszahlung erhöhen!

LG
Veronika

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Falsch.

Die NK für 2007 sind bereits am 31.12.2008 verjährt (vorausgesetzt, der Abrechnungszeitraum ist der 01.01.-31.12. eines Jahres).

Aber genau wie Du frage auch ich mich, wie man auf so eine horrende Nachzahlung kommen kann?!

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Die Vorauszahlungen werden ab diesen Monat erhöht. Wir haben bisher 110 Euro Nebenkosten bezahlt und dachten eigentlich, das wir damit gut hinkommen. Die Rede war vor langer Zeit mal, das wir 20 Euro mehr bezahlen sollen, aber jetzt werden es 150 Euro mehr. Wir wohnen zu dritt, in einer 65 qm Wohnung. Beim Wasser kann ich eine hohe Rechnung schon nachvollziehen. Mein Mann und ich gehen jeden Tag duschen, unsere Kleene jeden 2 und ich hab fünf bis 6 Maschinene Wäsche pro Woche. Dazu Spülen mit der Hand, was oftmals auch zwei Mal am Tag ist. Mit Gas leben wir sehr sparsam, kaum mal ne Heizung an. Aber die Fenster sind auch nicht dicht. ( das weiß sie).

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die BK-abrechnung für 2007 (also 1.1.-31.12.2007) muss bis spätestens 31.12.2008 bei dir sein.

andernfalls kann der vermieter keien nachfordreung geltend machen.

die BK abrechnung 2008 muss bis ende 2009 bei dir sein.

das scheint ja der fall zu sein.

ich würde also die nachzahlung für den zeitraum 2008 leisten und die abschlagzahlungen sofort erhöhen.

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Meines Wissens hängt es vom Abrechnungszeitraum ab, der durchaus auch bis Mitte des Jahres gehen kann.

Die Abrechnung für 2007 dürfte allerdings verjährt sein.

LG

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Nein die Abrechnung verjährt nicht. Es ist sogar üblich teilweise 2 Jahre später die Abrechnung zu erhalten. Gerade bei Auszug aus einer Wohnung dauert es Ewigkeiten bis man die letzte Nebenkostenabrechnung bekommt.
Wie zuvor schon erwähnt...unbedingt die Nebenkosten hochsetzen ca. 100-150€ mehr/Monat solltet ihr schon zahlen.

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Also bitte, das stimmt doch hinten und vorne nicht!

Zitat:

"Abrechnungs- und Ausschlussfrist: Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode für Betriebskosten muss der Mieter die Vermieterabrechnung erhalten haben. Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter im Regelfall keine Nachzahlungen mehr fordern: Beispiel: Läuft die Abrechnungsperiode vom 1.1. bis 31.12.2003, müssen die Betriebskostenabrechnungen spätestens Silvester 2004 beim Mieter eingetroffen sein. Kommt die Ab-rechnung erst im Januar 2005 oder noch später, kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr fordern."

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Das stimmt nicht.
Die Forderung verjährt ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes.

LG

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Hey,

die Abrechnung von 2007 ist verjährt.

Der Vermieter hat ab Abrechnungszeitraumende 1 Jahr Zeit, die Schlussrechnung zu stellen.

Das wäre bei einem Abrechnungszeitraum von Januar 2007 zu Dezember 2007 eben Ende 2008, spätestens.

Grüße

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"Ist die Abrechnung für 2007 nicht schon verjährt?"

Kommt drauf an, über welchen Abrechnungszeitraum wir in eurem Fall sprechen.

Im Netz habe ich zu der Thematik folgendes gefunden:

Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-1113807903.htm

Sollte die Forderung verjährt sein, weiß ich trotzdem nicht, ob ich es bringen würde, mich auf die Verjährung zu berufen und ergo nicht zu zahlen. a) ist das euer Verbrauch und es wäre ne Sauerei, euren VM auf den Kosten sitzen zu lassen und b) sollte man es sich nicht unbedingt mit einem Vermieter verscherzen, in dessen Wohnung man weiterhin wohnen bleiben möchte. Das wäre mir persönlich den ggf. folgenden Ärger & Stress nicht wert...

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Hallo,

ab zum Mieterschutzverein. Gutes Verhältnis zur Vermieterin hin oder her - das ist verdammt viel Geld und da wurde eindeutig geschlampt.

Undichte Fenster sind ebenfalls ein Grund für Mietminderung - auch beim Mieterschutz anfragen.

LG, Andrea

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Hallo!!

Ihr müsst für eine 65 qm grosse Wohnung 3000€ nachzahlen?

Soviel zahlen meine Eltern für ihre 240 qm nicht mal.

Ich würd es mal durchchecken lassen.

Der Mieterbund wurde schon angesprochen. Da sind wir auch drin . Mitgliedschaft für 2 Jahre

Gruss Irene