Mutterschutz vorziehen?

Hallo,
ich weiß nicht ob ich in dieser Rubrik richtig bin, falls nötig bitte verschieben.

Wird der Mutterschutz dem neuen Geburtstermin angepasst und vorgezogen wenn das Kind per geplantem Kaiserschnitt geholt wird? Oder bleibt der reguläre Geburtstermin Stichtag für den Mutterschutz?

Vielen Dank.

Gruß p-b

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Der Termin bleibt. Der Eintritt. Dafür verlängert es sich hinten dran. Ich glaube es waren 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt?! Korrigiert mich, wenn ich falsch liege = 14 Wochen.

Es bleiben immer 14 Wochen. Es sei denn, man geht drüber, über den ET Termin. Dann hat man ggf. länger. Da dann immer die 8 Wochen nach Entbindung maßgeblich sind.

Mein Kind kam 14 Tage eher, ich bekam im Anschluss 10 Wochen MuSchu Geld.

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Also wenn mein Kind 7-10 Tage früher kommt, dann geht man trotzdem vom regulären Termin aus und ich bin dann ab dem regulären Termin noch 8 Wochen in Mutterschutz?? Habe ich das so richtig verstanden?

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Du bist immer 14 Wochen im MuSchu. Kommt Dein Kind eher, z. B. 14 Tage, bist Du anschließend 10 Wochen im MuSchu. Es sind minimum immer 14 Wochen.

Nur wenn Du überträgst, dann bist Du insg. länger im Muschu. Da dann immer die 8 Wochen nach ET eingehalten werden müssen. Aber das kommt bei Dir ja nicht in Frage.

Habe ich es jetzt verständlich erklärt #kratz

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