Gehalt Tagesmutter nach allen Abzügen?

Hallo zusammen,

kennt sich jemand mit der Berechnung vom Tagesmutternetgelt aus? Seit 01.01.09 sind ja Tagesmütter quasi selbstständig und müssen sich um alles selber kümmern.

Hintergund ist folgender:

Wir benötigen eine Tagesmutter, haben auch schon eine, die uns gut gefällt ins Auge gefasst. Nun meint Sie, dass wir sie doch auf 400,-€ Basis einstellen sollten. Dies würde ins ja inkl. der Sozialversicherungsleistungen über 450€ kosten. Das können wir definitiv nicht. Der Beitrag, den wir über das Jugenamt zahlen müssten, wäre knapp 93,-€. Also ein gewaltiger Unterschied.

Vom Jugendamt würde die Tagesmutter 554,- € bekommen. Abzüglich der Betriebskosten von 225,- € wären das ein bereinigter "Gewinn" von 329,- €.
So, und nun müsste die Tagesmutter ja noch Steuern zahlen. Hier sind wir von einem fiktiven Gesamtjahresverdienst der Tagesmutter (plus Ehemann -> Filialleiter der größten deutschen Supermarktkette) von x ausgegangen. Was einem Steuersatz von 30% entspricht.
Dies macht 98,70 € Steuern. (berechnet 30% von 329€).
Hinzu kämen ca. 80,- € Krankenversicherung. Hier sind wir von 14,5% von 554,-€ ausgegangen. Dies macht dann als Endergebnis ca. 375,- €.

Somit würden ihr ja nur 15€ zu den 400€ fehlen.

Ist unsere Berechnung richtig?

Hat einer eine Idee oder Seite, wo man den Verdienst genau ausrechnen könnte, OHNE dafür extra zum Steuerberater zu rennen?

Gruß

Thorsten

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Hi, also so ein Hickhack habe ich mit meiner TM nicht. Sie kriegt das Geld vom Jugendamt- da sie uns ja vermittelt haben. Da es sich um unseren 1 Jährigen handelt bezahlt das Jugendamt alles zu 100% (4€ Std)
Unseren 3- jährigen holt sie 2 mal die Woche vom Kiga ab und betreut ihn bis abends, so das ich da Privat noch ca 100€ im Monat dazu geben. Ich denke sie wäre nicht mal auf die Idee gekommen uns so wie Dich rechnen zu lassen.

grüße katharina

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ich glaub "meiner" TM gehts eher darum, was am Ende bleibt.
Deine Tagesmutter muss ja Ihre Einkünfte auch noch versteuern und SV Beiträge zahlen, etc.

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Das ist doch aber nicht Euer Problem!
Wenn Sie das über einen Minijob machen will, dann würde ich an Eurer Stelle deshalb nicht mehr zahlen als ihr es so müßt...

Merkwürdiges Verhalten - macht sie das das erste Mal?

Gruß,

W

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Tagesmütter waren schon immer selbstständg,es gab nur vor 2009 die Möglichkeit Aufwendungen vom Jugendamt gezahlt zu bekommen, für welche weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern anfielen

Wie bei jedem selbstständigem auh, kann dir hirkeiner sagen wie die Kalkulation deiner (zukünftigen) TM hinsichtlich Ihres späteren Gewinns aussieht. Hat sie nur (d)ein Kind? Dann wäre das ein totales Verlustgeschäft. Nach Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen wäre paktisch ncihts mehr übrig, von Rücklagen ganz zu schweigen.

Krankenversicherung wird übrigens nicht vom Steuersatz eines Arbeitnehmers berechnet - die Pauschale die zu zahlen ist beginnt je nach Krankenkasse inkl. PV bei 130-180€, Rente ist das größte Theater, die meisten müssen elbst bei ähnlichen Bedingungen wie bei euch mehr als die knappen 90€ abdrücken. Wie du die Steuern berechnest weiß ich nicht, ich weiß ja nicht ob sich für deine TM überhaupt die Berechnung it BKP lohnen würde und ob darüber hinaus - auch innerhalb der Familie- noch relevante Abzüge oder Aufwendungen vorhanden sind.

Eine Anstellung, welche ja durchaus auch im Minijob-Verhältnis als Kinderfrau, welche immer noch mehr Sicherheiten gibt als die freiberufliche Basis als Tagesmutter ist da durchaus attraktiver - das Geld allein machts ja auch nicht nur aus.

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"Eine Anstellung, welche ja durchaus auch im Minijob-Verhältnis als Kinderfrau, welche immer noch mehr Sicherheiten gibt als die freiberufliche Basis als Tagesmutter ist da durchaus attraktiver - das Geld allein machts ja auch nicht nur aus. "

Ja, aber doch nur für die Tagesmutter, wenn die Eltern dann das 4fache zahlen müßten, weil die Förderung durch das Jugendamt entfällt.
Oder habe ich das komplett falsch verstanden?

Gruß,

W

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Ob Förderung entällt oder nicht kann ich nicht beurteilen. Vielerorts sind natürlich auch Kinderfrauen vom JA bezuschussbar - warum auch nicht. Ich kenne weder die Berechnungen noch die Regelungen für die Zuteilungen.

Und ob die Eltern das vierfache zahlen müssen, hoffe ich bezweifeln zu können - 400€ (wenn die dann Kinderfrau sie voll ausschöpft) kann durchaus auch schon ein normaler 3/4-Betreuungsplatz kosten - erst Recht wenn die Zahlungen des örtlichen Jugendhilfeträgers so hoch liegen wie im Beispiel de TE.

Die Eltern werden dann halt "nur" AG mit allen Rechten und Pflichten. Das kann Vorteile haben(zB. das die AN weisungsgebunden ist) aber auch Nachteile (z.B. evtl. längere Kündigungsfristen - je nach Vertrag der freiberufl. TM)





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