Arbeitsamt - BITTE BITTE BITTE HELFT MIR MAL!

Hallo

ich nehmen mom. an einer Maßnahme vom AA teil. Ich bekomme 300 EUR Arbeitslosengeld und stehe dem Arbeitsmarkt 16 Stunden also 2 ganze Tage im Monat zur Verfügung. Lt. Internetseite vom Arbeitsamt

"Kinderbetreuungskosten gehören zu den Weiterbildungskosten. Kosten, die Ihnen während der Teilnahme an der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Kostenübernahme

Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten."

Also bin ich davon ausgegangen, dass ich Kosten für die Betreuung meiner Tochter zusätzlich bekomme. Würde ich meine Tochter während der Maßnahme zu einer Tagesmutter geben, würde mir kein Cent Arbeitslosengeld übrig bleiben. Zum Glück übernehmen jetzt meine Mutter und meine Schwiegermutter die Betreuung, aber ich muss früh 20 km zu ihnen fahren und dann wieder 20 km zurück zu mir und noch mal 20 km in die andere Richtung zur Maßnahme.

Heute hat mich meine Sachbearbeiterin zurück gerufen und mir gesagt, dass bei ihnen keine Kinderbetreuungskosten während der Maßnahme gezahlt werden. Die Kinderbetreuungskosten würden mir ja sowieso entstehen, weil ich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.

Das ist doch quatsch! Wenn ich nicht in die Maßnahme gehe und keinen Job habe, hab ich doch auch keine Kosten. Ich habe Glück, dass meine Eltern die Kleine nehmen, sonst müsste ich mich beim AA abmelden, weil ich im Endeffekt ja fast drauf zahle und dafür 2 Tage unterwegs bin. Irgendwo hab ich gelesen, dass man jetzt das Kind sogar in die Krippe oder so bringen kann, wenn man noch keinen Job hat. Sowas ist bei uns auch nicht möglich. Ich werde echt noch wahnsinnig.

Kann mir vielleicht jemand helfen? Wie schaffe ich es nur, dass die einsehen, dass ich Kosten durch die Maßnahme habe?? Meine Schwiegis haben zB einen Azubi mehr eingestellt, der die Arbeit meiner Schwiemu an den 2 Tagen mit übernimmt. Und ich muss ihnen doch auch was für die Betreuung geben. BITTE BITTE helft mir!

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Hallo,

soweit ich weiss, werden Kosten nur gezahlt, wenn eine Anerkannte Einrichtung (Krippe, Tagesmutter, etc) das KInd beaufsichtigt.
Desweiteren ist es ja wirklich so, dass man ALGI nur erhaelt, wenn man nachweislich eine Betreuung hat und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung steht, ansonsten steht Dir kein ALGI zu.

LG

Biene (die sich gern berichtigen laesst)

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Das stimmt so nicht ganz.... Es ist egal wer das Kind betreut. Es MUSS keine öffentliche Stelle sein. Ich habe selbst als mein Sohn 2,5 Jahre war und noch nicht im KiGa war, an einem Bewerbungsseminar vom AA teilgenommen. Das ging über eine ganze Woche, TZ immer vormittag. In dieser Zeit musste meine SchwieMu meinen Sohn betreuen und ich hab dann auch Geld dafür erhalten. Und zwar hab ich gar keinen Antrag gestellt, sondern das der Betreuerin vom AA gesagt und dann hat die mir gleich gesagt, was ich dafür krieg. Muss aber dazu sagen, dass ich in der Zeit nicht arbeitslos sondern lediglich arbeitssuchend gemeldet war, habe also kein ALG bekommen. Vielleicht lag es auch daran. Hab für das Seminar das Fahrtgeld sowie Betreuungskosten erhalten.

Das mit dem ALG stimmt. Man muss dem Arbeitsmarkt mind. 20 Std pro Woche zur Verfügung stehen um ALG zu erhalten. Und in dieser Zeit muss dann auch die Betreuung gesichert sein. Wenn ich aber angegeben habe, dass ich nur vormittags eine Betreuung hätte, also nachmittags nicht arbeiten könnte, eine Schulung aber ganztags ist (auch wenn es nur 2 Tage in der Woche sind), dann muss für diese 2 Tage die Betreuung durch das Amt finanziert werden... So war es bei einer Bekannten von mir zumindest. Die konnte eigentlich auch nur vormittags arbeiten, weil da ihre Tochter im KiGa war, und sie musste dann an einem Seminar teilnehmen, das ganztags ging und sie hat dann für nachmittags Betreuungskosten erhalten, obwohl ich dann ihre Tochter betreut habe. Kommt halt ganz drauf an für welche Zeit man sich arbeitslos gemeldet hat, ob Arbeitszeit egal oder nur vormittags/nachmittags....

Aber vielleicht liegt es auch an Sachbearbeitern, oder es hat sich schon wieder viel geändert, bei mir und meiner Freundin ist es schon 1,5 bzw. 2,5 Jahre her...

LG Martina

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"Das ist doch quatsch! Wenn ich nicht in die Maßnahme gehe und keinen Job habe, hab ich doch auch keine Kosten. "

Habe ich das richtig verstanden, dass die Maßnahme auch nur an zwei Tagen/Woche stattfindet?
Dann hast Du doch keine höheren Betreuungskosten als sonst.
Die Sachbearbeiterin hat soweit völlig Recht, dass Du im ALGI-Bezug der Vermittlung jederzeit zur Verfügung zu stehen hast und eine Kinderbetreuung nachweisen mußt.

Gruß,

W

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Das ist in der Theorie bestimmt so. Aber wie soll ich denn praktisch mein Kind 16 Stunden die Woche betreuen lassen, wenn ich nicht mal 300 EUR monatlich bekomme? Wovon soll ich dann denn bitte leben?

Ich kann doch mein Kind faktisch erst betreuen lassen, wenn ich Arbeit habe oder wie zur Zeit zu einer Maßnahme gehe. Somit sind die Kosten für mich doch zusätzlich, die Betreuungspersonen sind zwar Eltern und Schwiegereltern, aber die haben auch Kosten weil beide mehr oder weniger "selbstständig" sind und wenn sie die Kleine haben, fällt ihnen das aus. Ich muss ihnen also auch etwas für die Zeit geben.

Ich hätte ja nicht mal die Möglichkeit, die keine zu einer Tagesmutter zu geben, die monatlich ihr Geld will, wenn ich nicht mal weiß ob und wann ich dafür etwas bekomme.

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Das ist aber nicht das Problem des Jobcenters!
Die Betreuungskosten werden außerdem vom Jugendamt bezuschußt bei geringem Einkommen und davon abgesehen, kannst Du ja keine Kosten belegen.

Gruß,

W

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Hallo,

hast du einen schriftlichen Antrag gestellt?

Wenn nicht hole dies bitte umgehend nach.

An mündliche Absprachen erinnert sich dort niemand....

Wenn die SCHRIFTLICHE Ablehnung gekommen ist, legst du UMGEHEND Widerspruch ein. Aber mit einer anderen Begründung als hier bitte.

Du verweist einfach darauf, dass während einer Maßnahme die Kinderbetreuungskosten übernommen werden.

LG Marion

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Geh zum Jugendamt und beantrage Kostenübernahme. DIE sind dafür Ansprechpartner nicht das Arbeitsamt, gleich ob die Möglichkeit besteht von dort einen pauschalisierten Zuschuss zu bekommen.

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Hast du mal mit dem JA gesprochen?
Die Kosten werden normalerweise von denen übernommen, bzw. legen die die Höhe der selber zu zahlenden Beiträge an.

Ruf dort an.

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Die Sachbearbeiterin hat Recht!

Es werden während einer Maßnahme ZUSÄTZLICHE Betereuungskosten übernommen, die evtl. entstehen.

Da Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (das zumindest im ALG I-Antrag offenbar so mitgeteilt hast), wird davon ausgegangen, dass für diese Zeiten die Kinderbetreuung gesichert IST und nicht erst gesichert WIRD, falls ein Job dräut.

Solltest Du so wenig ALG I erhalten, dass die Kosten nicht tragbar sind: Antrag beim Jugendamt auf Kostenübernahme stellen!