Muss man einen Makler bezahlen wenn man die Wohnung nicht nimmt

Hallo,

meine Frage steht ja schon oben.

Ein Freund von mir hat sich ca. vor einem halben Jahr eine Wohnung angesehen.
Dies lief über einen Makler. Er hat die Wohnung aber nicht genommen.

Jetzt soll er an den Makler eine Courtage von 800 € zahlen. Hat er natürlich erst mal nicht gemacht. Jetzt bekam er gestern Post vom Anwalt dieses Maklers und dieser sagte, er solle entweder die Gesamtsumme sofort zahlen oder eine monatl. Rate von 200 €. Sonst würden sie eine Lohnpfändung machen.

Geht das denn so einfach? Ich kenn mich mit solchen Sachen absolut nicht aus, würde ihm aber gern helfen. Ich hab jetzt geraten einen Anwalt zu nehmen, mag er aber nicht, weil er keine Rechtsschutzversicherung hat und Angst hat, dass hohe Kosten auf ihn zu kommen.

Danke schon mal im Voraus!

LG
Michaela

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normalerweise ist die maklercourtage erst dann verdient, wenn auch ein mietvertrag oder kaufvertrag zwischen dem eigentümer und dem neuen mieter/käufer zustande gekommen ist.

nur fürs wohnung-anschauen 800 € provision wäre ganz schön merkwürdig,

hat er denn irgendwelche schriftlichen unterlagen?


LG

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Er hat, so wie er sagt gar nichts. Er war deshalb auch ziemlich überrascht, dass die sich gemeldet haben.

Ich hab ihm erst mal geraten keinerlei Zusagen zu machen und erst mal nichts zu bezahlen bevor er nicht weiß ob alles rechtens ist.

Er hat aber Angst vor Lohnpfändung- Kann man einfach Lohn pfänden? Ich dachte immer, dass macht der Gerichtsvollzieher.

LG

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Kein seriöser Makler schickt wohl eine Mahnung über den Anwalt wenn er nichts schriftliches in der Hand hat.Sprich dein Freund hat sicher irgendwo einen Fehler gemacht und etwas unterschrieben,vielleicht sogar den Mietvertrag und den nicht sachgemäß gekündigt/widerrufen?


Nur für eine Besichtigung muß man keine Courtage bezahlen!

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Hat er den Makler mit der Suche beauftragt oder hat er sich nur eine über diesen Makler zu vermittelnde Whg. angeschaut?

Gruß,

W

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Er hat sich nur über diesen Makler die Wohnung angeschaut.

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Hallo,

dein Freund muss auf alle Fälle auf die Briefe vom Anwalt schriftlich reagieren. Fristgerecht!

Wenn er nichts Schriftliches hat soll er es bei dem Anwalt der Gegenseite anfordern. Dann könnt ihr zumindest sehen, ob es was gibt und wenn ja, was der Freund da evtl. unterschrieben hat.

Rein vom Logischen würde ich sagen, kein Mietvertrag, keine Courtage - aber ich bin kein Winkeladvocat und die sind bekannt dafür, dass sie alles umdrehen...

Evtl. kann er das auch mal in einem Gespräch klären. Sollten die weiterhin auf eine Zahlung bestehen wird deinem Freund nichts anderes übrig bleiben, als sich einen Anwalt zu nehmen...

Lg
Veronika

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also wir haben uns schon etliche Wohnungen NUR angesehen mit einem Makler dabei - und wir mussten NIE irgendetwas zahlen. Erst bei Zustandekommen des Mietvertrages wird die Maklerprovision fällig.

LG Merline

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Ich tippe ebenfalls darauf, dass dein Freund dir das nicht unwesentliche Detail der (Miet)Vertragsunterzeichnung "verschwiegen" hat.

Der Makler hätte ansonsten keine Grundlage, Geld von ihm zu fordern. Es ist ja offensichtlich schon ein Anwalt eingeschaltet und das macht man im Allgemeinen nicht bei einer unberechtigten Forderung.

Ob dein Freund die besagte Wohnung letztendlich bezogen hat oder nicht, wäre für die Erhebung der Provision übrigens belanglos.

Frag ihn mal ganz konkret, ob er (beim Makler oder beim Vermieter) einen Vertrag unterschrieben hat, der eine Provision begründen würde. Täte mich ehrlich gesagt wundern, wenns nicht an dem wäre.

Letztlich bleibt nur noch die Möglichkeit, dass der Makler unseriös ist und versucht, über Druckausübung an Geld zu kommen, das ihm nicht zusteht. Das bezweifle ich allerdings.

Eine Pfändung kann man übrigens nicht "einfach so" einleiten. Dafür brauchts einen vollstreckbaren Titel (sprich; Gerichtsurteil oder Vollstreckungesbescheid).

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Hallo,
wenn er wirklich nur die Wohnung besichtigt hat, hat er nichts zu befürchten. Wenn er etwas unterschrieben hat, sollte er sich noch einmal genau ansehen, WAS er da unterschrieben hat. Wir hatten bei unserer Wohnungssuche eine Maklerfirma die VOR Besichtigung eine Unterschrift unter einen sehr verwirrend und umständlich formulierten Vertrag haben wollte. Wir haben abgelehnt.

Als erstes sollte er einen Brief schreiben, die Forderung ablehnen und einen Beweis dafür fordern, aufgrund welcher Grundlage (Mietvertragsabschluss?) der Makler die Courtage fordert. Es gab hier in Berlin eine Firma, die versucht hat, Courtage ohne Mietvertragsabschluss zu kassieren. Die sind gestoppt worden und haben dann versucht, für viel Geld Wohnungssuchenden Zugang zu ihrer Wohnungsdatenbank zu verkaufen. Das ging rechtlich wohl.

Bei 800 Euro lohnt der Gang zum Anwalt. Nicht alle Anwälte sind gleich teuer. Berufsanfänger beraten einen und schreiben einen bösen Brief schon für 100 bis 150 Euro. Einfach mal im Internet gucken und kurz anmailen und nach einem Angebot fragen.

LG,
Susi

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Huhu,

das sind die unseriösen Makler. Die beim anschauen der Wohnung Geld verlangen....niemals bezahlen und sich Anwalt nehmen.

Vor kurzem wurde davon berichtet, glaube RTL war es. DA wir auch überlegen über Makler eine Wohnung zu suchen, war es für uns interessant.

Sonst würde ich mal auch den Verbraucherschützer des Bundeslandes fragen...die werden vielleicht die Namen des Makler auf der Liste stehen haben. Und die können euch sagen, wie mann da sich verhalten sollte. Aber nicht zahlen...und überlegen, wo was unterschrieben worden sein könnte.

LG Netti