1 Jahr Elternzeit. Wann genau wieder arbeiten?

Hallo.

Ich habe für ein Jahr Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt.
Wann genau muß ich jetzt wieder arbeiten?
Ist es richtig, das mein 1. Arbeitstag genau auf den Geburtstag meines Kindes fällt?

Danke
Trollblume

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Hallo,

hast Du tatsächlich in das schreiben an Deinen AG in dem Du die EZ festgelegt hast "ich beantrage 1 jahr Elternzeit" geschrieben?
Und hast Du dann von Deinem AG ein Bestätigungsschreiben erhalten in dem stand "wir bestätigen ihr 1 Jahr Elternzeit"?

Sorry, das kommt mir ein bisschen komisch vor.

Also normalerweise gibt man im Schreiben des EZ-Antrages das Datum der Rückkehr an und die Elternzeit beginnt ers nach Ende des Mutterschutzes. D.h. 8 Wochen nach Geburt des Kindes.
Wenn Du also 1 Jahr EZ eingereicht hast, müsstest Du wenn Dein kind 1 Jahr und 8 Wochenalt ist Deinen 1. Tag haben...

Gruß Krüml

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Hi,
rechnerisch beginnt die Elternzeit am Tag der Geburt, wenn man sie direkt an den Mutterschutz anhängt.

Von daher wäre bei o.g. Formulierung ohne Angaben von festen Daten der erste Arbeitstag der erste Geburtstag vom Kind.

Wobei ich dir recht gebe - in den Antrag schreibt man üblicherweise rein, bis wann man Elternzeit nimmt und nicht "1 Jahr".

Viele Grüße
Miau2

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Hi,

wenn Du genau 1 Jahr beantragt hast, dann musst Du am 1. Geburtstag arbeiten.

lg
Moni

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Ich hatte aufgrund eines Formblattes welches ich im Netz gefunden habe, meine Elternzeit mit dem Endedatum 16.11.09 bei meinem Arbeitgeber beantragt. Meine Tochter wurde am 17.11. geboren.
Eine schriftliche Bestätigung habe ich nicht bekommen.

Das die Elternzeit erst nach 8 Wochen Mutterschutz für 1 Jahr gilt wußte ich so nicht.

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Das stimmt ja so auch nicht! Du hast alles richtig gemacht!

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Ja, dem ist so!

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Ja. Bei genau einem Jahr Elternzeit ist das so. Elternzeit beginnt bei der Geburt...

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Gut, dann weiß ich jetzt bescheid.
Vielen Dank für die Erklärungen :-D.