Bekommt man bei Kündigung in der Elternzeit Arbeitslosengeld?

Hallo,
ich bin eigentlich bis 2011 in Elternzeit.

Jetzt ist Emilia 19 Monate und ich gehe 25 Stunden / Woche arbeiten. Emilia in die Krippe. Nun ist es so, das Emilia 10 Tage in 8 Monaten krank war und ich ausgefallen bin. Ich habe aber keinen Krankenschein gebracht, sondern ganz brav meine Überstunden genommen.

Jetzt steht bei mir die Kündigung von seitens des Arbeitgebers an, da Emilia ja sooo oft krank ist. Klar, wegen Krankheit kann er mich nicht kündigen, aber wenn man will findet man einen Grund.

Wenn er mich wirklich kündigt, bekomme ich dann auch in der Elternzeit Arbeitslosengeld? Falls nicht wüßte ich nicht wie ich die Krippe bezahlen sollte. Da gibt es ja auch Kündigungsfristen, außerdem möchte ich ja arbeiten.

Habt Ihr eine Antwort auf meine Frage?

Danke

lg Diana

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Achso, vielleicht noch eine Wichtige Info dazu. 2011 blüht mein ursprünglicher vertrag wieder auf.

lg Diana

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Ja, wenn du bei deinem AG nicht in Elternzeit arbeiten kannst, dann kannst du ALGI erhalten!

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Also, aus gegebenem Anlass bei mir, weiß ich, dass der AG nicht so ohne weiteres kündigen darf!!!
Es gibt meines Wissens nur ein Grund, der eine Kündigung rechtfertigt, und das wäre die Insolvenz des Arbeitgebers.

Informiere dich bitte bei der für dich zuständigen Behörde!
Du musst die Kündigung nicht so ohne weiteres hinnehmen.

Gerne weitere Infos über VK, wenn du Fragen hast!

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Du bist in der Elternzeit unkündbar!!! Egal, aus welchem Grund. Ausser der Betrieb wird stillgelegt.

LG Alla

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Doch kann er. Ich habe einen Vertrag im Vertrag. Der Vertrag vor der Elternzeit bleibt ja bestehen. Nur der Teilzeitvertrag wird evtl. gekündigt.

lg Diana

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Ne, er kann Dich nicht kündigen!!! Es sei denn, Du hast goldene Löffel geklaut!!!

Es tut auch dem absolut nichts zur Sache, ob Du jetzt mit oder ohne Vertrag im Vertrag arbeitest. Da hielt sich Dein AG für sehr schlau, was er aber nicht war. Denn dieses Vertrag im Vertrag hat der Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Es gilt nur und ausschließlich die Tatsache, dass Du beim selbigen AG, wo Du Elternzeit beansprucht hast, mit reduzierter Arbeitszeit arbeitest. Du bist auch da unkündbar... Siehe unten...

Lass Dich nicht über den Tisch ziehen und wenn er es versucht, würde ich ihm erstmal die Gesetzeslage unter die Nase reiben und wenn gar nichts mehr geht, vor das Gericht gehen. Aber nur im Ausnahmefall!!! Vllt. hast Du auch eine Rechtsschutzversicherung. Dann zuerst ab zum Anwalt, die können Deinen "klugen" AG auch mal richtig aufklären.

7. Sonderkündigungsschutz
Nach § 18 Abs. 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem
Zeitpunkt, von dem die Elternzeit verlangt worden ist, dieses nicht kündigen,
höchstens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Der Sonderkündigungsschutz gilt auch dann, wenn der Elternzeitler bei seinem
Arbeitgeber Teilzeit arbeitet, jedoch nicht für die Beschäftigung bei einem
anderen Arbeitgeber.

http://www.agv-hannover.de/daten/Elternzeit_nach_BEEG.pdf

LG Janette

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In der Elternzeit ist jede ordentliche Kündigung unwirksam.

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Würd ich genau so sehen. In der Elternzeit ist dein Job unkündbar... Was meinst du mit 2011 seht dein normaler Vertrag wieder ein? Versteh ich das so richtig, dass du zwar "offiziell" noch in Elternzeit bist, und einen Vertrag während der Elternzeit hast (evtl. mit anderen Arbeitszeiten)?? Wenn das so ist, dann kann er dir natürlich den aktuellen Job schon kündigen, aber der reguläre Vertrag der 2011 wieder läuft ist dann davon nicht betroffen. Wenn du kein Elterngeld mehr erhältst (oder Landeserziehungsgeld...) dann kannst du in dieser Zeit schon Arbeitslosengeld beantragen...

WEiß aber nicht genau, ob ich das jetzt so richtig verstanden habe.

LG Martina

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Diese Kündigung ist der Elternzeit unwirksam, es lohnt sich also für dich dagegen vorzugehen, auch wenn's anstrengend ist.

Selbst außerhalb der Elternzeit wäre diese Begründung unhaltbar, der Arbeitgeber muss die Kündigung begründen und selbst dann kann man die Begründung als Vorwand entlarven, was bei dir durchaus denkbar wäre, so dass sich ein Vorgehen generell lohnen würde.

Ansonsten sehe ich in deiner Schilderung jetzt keinen Grund zur Annahme, dass du die Elternzeit irgendwie missbräuchlich als Entschuldigung für mangelnde Arbeitsmoral oder Sonderrechte ausnutzt, was manche Frauen ja leider (zu unser aller Schaden) durchaus tun, wesghalb mich die Dreistigkeit des Arbeitgebers irre wütend macht.

Lass dich beraten und wehr dich ggf. Nimm's nicht einfach so hin. Dein Kind geht erst 8 Monate in die Krippe und es ist normal, dass die Knirpse im ersten Jahr sehr infektanfällig sind. Da können die Kindkranktage schonmal knapp werden, aber was soll man dagegen machen? Man kann die Knirpse nicht wegzaubern oder anbinden. Man kann höchstens versuchen andere für die betreuung mit einzuspannen, aber dafür müssen erstmal die Voraussetzungen gegeben sein (Kindsvater unterstützt mit, Oma vor Ort).

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Arbeitest Du bei dem alten AG mit reduzierter Arbeitszeit in Elternzeit, oder arbeitest Du bei einem fremden AG während Deiner Elternzeit?

Ein bißchen mehr Hintergrundwissen wäre hilfreich.

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Bei meinem ursprünglichen AG.