Arbeitslosengeld erst nach 6 Monaten beantragen?

Hallo,

ich habe vorhin mit einer Freundin gesprochen, die seit ca. 6 Monaten nicht mehr beschäftigt ist. Und die Gute hat sich nicht arbeitslos gemeldet..

Nun hat ihr Mann Kurzarbeit und Geld wäre toll, aber kann man sich nach 6 Monaten, die sie schon daheim ist, überhaupt noch arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beziehen? Wenn ja, wie läuft das dann ab?

Gruß Irene

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Hey, erstmal sollte ihr Mann sich erkundigen, ich glaube auch Kurzarbeiter können Geld beziehen.

Wieso hat sie sich noch nicht Arbeitssuchend gemeldet? Ich meine mal gehört zu haben, das man es drei Monate vor Beschäftigungsande tun muss, bei Fristlosen direkt innerhalb der nächsten drei Werktage.
Das kann ich nun aber nicht beschwören. Ich meine auch, das sie dann jetzt eine Sperre bekommt wegen verspäteter Meldung.

Sie sollte mal direkt zur Argentur für Arbeit und sich erkundigen. Die können ihr sicher mehr sagen.

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Kann sie, sofern sie Anspruch hat. Allerdings muss sie mit einer Woche Sperrzeit rechnen wegen der verspäteten Arbeitsuchend-Meldung.

Zitat:
Verspätete Arbeitsuchend-Meldung

Als Arbeitnehmer/-in müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. des außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Wenn Sie erst innerhalb von drei Monaten vor dem Ende hiervon Kenntnis erlangen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden.

Um die Arbeitsuchendmeldung zu erleichtern, können Sie sich beispielweise auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801-555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend) oder online über die JOBBÖRSE (www.arbeitsagentur.de) arbeitsuchend melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Meldung ist jedoch immer, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen.

Eine Sperrzeit von einer Woche tritt ein, wenn Sie sich

* nicht rechtzeitig arbeitsuchend melden oder
* nicht wirksam arbeitsuchend melden, weil Sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin ohne wichtigen Grund nicht einhalten.

Legen Sie bitte bei der Arbeitslosmeldung, spätestens aber bei Abgabe Ihres Leistungsantrages unbedingt das Kündigungsschreiben mit Zugangsnachweis beziehungsweise Absendenachweis oder den Aufhebungsvertrag vor. So kann geprüft werden, ob die telefonische Meldung rechtzeitig war.

Weisen Sie bitte durch entsprechende Unterlagen nach, wenn Sie den vereinbarten Termin für eine persönliche Vorsprache in der Agentur für Arbeit aus wichtigem Grund, zum Beispiel wegen Krankheit, nicht wahrnehmen konnten.

Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25750/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Verspaetete-Meldung/Verspaetete-Meldung-Nav.html





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Klar kann sie das noch. Leistung wirds aber wohl nicht gleich geben. Sie darf aber problemlos zwischendurch "so" zuhause bleiben!

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Es wird ja niemand gezwungen sich unbedingt arbeitslos zu melden, nur weil man ohne Arbeit ist.
Wenn man so gut leben kann, ist doch super!
Wenn jetzt allerdings das Geld knapp wird, dann hin zum Amt und sich arbeitssuchend melden!

S.