Steuerklassenwechsel während Arbeitslosigkeit?

Mein Mann und ich haben Steuerklasse IV/IV - da wir beide gleich gut verdienen. (keine Kids) Nun könnte es evtl. passieren, dass meine Firma im nächsten Jahr nicht mehr so dolle da steht. Mal angenommen, ich verliere meine Arbeit und würde in den 3 Monaten Kündigungsfrist nix neues finden, wäre es da sinnvoll, wenn ich ALG1 bekäme, dass wir dann auf Steuerklasse III/V gehen? Damit er mehr rauskriegt? Das hat aber keinen Einfluss auf die Höhe meines Arbeitslosengeldes? (das richtet sich doch nach dem Einkommen der letzten soundsoviel Monate, oder? Das wären beim mir 700,- netto weniger im Monat, das ist schon ein ganz schöner Batzen) Und das kann man dann z.B. nach drei Monaten sofort wieder ändern? ich war in meinen fast 26 Arbeitsjahren nie arbeitslos, (und eigentlich möchte ich es auch erst gar nicht werden) deshalb erkundige ich mich da mal lieber rechtzeitig................

LG Merline

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das alg1 wird nach dem netto-einkommen berechnet.

änderst du kurz vor und während des alg1 bezugs die steuerklasse zum beispiel von 4 auf 5, bekommst du auch weniger alg1 ausgezahlt.

so wars bei meiner schwester, die durch heirat eine andere steuerklasse bekam und 5 monate später den bescheid, dass sich der alg1 anspruch ja verändert habe und sie nun schön zurückzahlen darf :-(

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achso - also besser (wenn überhaupt) dann erst während der Arbeitslosigkeit ändern - oder geht das nicht?

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Gehen tut es schon, aber es bringt dir auch nichts. Denn du musst es ja melden und kriegst dann natürlich auch einen neuen Bescheid mit deutlich weniger Anspruch... Ich würde mir das genau durchrechnen oder durchrechnen lassen, ob es sich überhaupt lohnen würde. Vielleicht findest du ja wenn es dazu kommen würde relativ schnell wieder einen Job, dann müsstest du die LstKlasse gleich wieder ändern lassen....

LG Martina mit Sebastian 08.10.05 und Viktoria 29.09.08

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Lies dir mal im Merkblatt ab Seite 32 den Abschnitt "4.2 Die Bedeutung der Lohnsteuerklasse" durch:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf

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Das ALG ändert sich mit der Steuerklasse natürlich. Es ändert sich auch wenn man nicht mehr ganztags sondern evtl. nur noch TZ zur Verfügung steht.

So hat man mir das damals erklärt als ich mich am Ende der Elternzeit meines Sohnes informiert habe. Da waren wir grade frisch verheiratet mit St.-Kl III + V. Sie meinte dann das da ich in der Elternzeit war, ein Durchschnittsgehalt der Steuerklasse und der Arbeitsstunden angepasst würde.

LG Martina mit Sebastian 08.10.05 und Viktoria 29.09.08