Insolvenz - Elterngeld - Unterhaltspflicht - wer kennt sich aus?!?

Hallo,
hoffe, dass mir hier jemand auf meine Frage Antwort geben kann. Mein Mann befindet sich seit 3 Jahren in einer Privatinsolvenz. Wir haben zwei Kinder (3 Jahre und 4 Monate). Nun bin ich derzeit noch in Elternzeit und beziehe auch Elterngeld. Mein Mann ist Vollzeit berufstätig. Nun möchte er gern seinen Job wechseln, da er etwas in aussicht hätte, wo er bessere VErdienstchancen hätte. Derzeit bekommt er 1500 Euro netto. Nun kann uns aber niemand sagen wie der mit der Pfändungsgrenze ist. Also die Tabelle kennen wir. Aber ist mein Mann nun für 2 oder für 3 Personen unterhaltspflichtig? Wäre wichtig für uns zu wissen. Sein INsolvenzverwalter gibt uns hierüber leider keine Auskunft. Telefonisch erreicht man ihn nie und schriftlich bekommt man leider keine Antwort. Drum hab ich mir gedacht, ich frag hier vielleicht mal nach. Zähle ich auch zu den Unterhaltspflichtigen Personen wenn ich Elterngeld beziehe? Oder würde sich das dann ändern wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme?
Wäre euch für Antworten sehr dankbar.
grüße
Bettina

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ist es nicht total egal wieviel unterhaltspflichtige Personen es sind?

Dir scheint es echt nur darum zu gehen ja nichts von dem Geld hergeben zu müssen.

Wäre es nicht sinnvoller und vor allem ehrlicher den Job anzunehmen wo man mehr verdient gerade das die Gläubiger auch ein bischen von dem Gled sehen was Dien Mann Ihnen schuldet?

Ich kann so eine Einstellung absolut nicht verstehen!

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Du bist ja auch nicht in der Situation. Wenn mein Mann jetzt den neuen Job annimmt, dann hat er wieder das risiko, dass der vielleicht in der Probezeit ausgestellt wird. Bei der heutigen Wirtschaftslage weiß man das ja nie. Und wenn ihm unterm Strich nicht mehr bleibt, warum soll er dann den sicheren Job aufgeben?!? Wenn er arbeitslos werden würde, dann wär ja alles noch komplizierter. Und drum wollt ich mich jetzt einfach mal erkundigen.

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ist es nicht egal ob er für 2 oder 3 Leute unterhaltspflichtig ist und den Job annimmt?

Arbeitslos kann er auch werden wenn ihr das ganze Geld behalten könntet,aber auch wenn er arbeitslos dann würde (was ich nicht hoffe) hat vielleicht ein Gläubiger wenigstens ein paar Euro gesehen und ihr habt ihn nicht auch noch in die Insolvenz gestürzt!

und diesen Satz:Und wenn ihm unterm Strich nicht mehr bleibt, warum soll er dann den sicheren Job aufgeben?!? Wenn er arbeitslos werden würde, dann wär ja alles noch

hättest Du Dir eigentlich sparen können! Warum? Um verantwortung zu übernehmen und für das gerade stehen was er verbockt hat!

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Und wenn er dann für seine Schulden zum Teil aufkommen müsste würdet ihr auf ein besseres Jobangebot (welches wohl auch länger Bestand als die Insolvenzzeit hätte) verzichten oder wie?

Versteh ich nicht ganz #gruebel

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Hallo,

1) Solange Du Elterngeld beziehst, hast Du ein eigenes Einkommen, so dass die Unterhaltspflicht Dir gegenüber evtl gar nicht oder zumindest reduziert besteht.

2) Was spielt es für Euch denn eine Rolle, wenn mehr von den Schulden abgebaut werden könnten? Entschuldige bitte, doch da wir selber dran knabbern, dass Kunden auf einmal nicht mehr pünktlich zahlen bzw den Weg in den Vergleich oder in die Insolvenz gehen, stehe ich moralisch auf der Gläubigerseite.

3) ist Dein Mann meines Wissen nach in der PI eh verpflichtet, alles daran zu setzen, soviel wie möglich an Schulden abzubauen.

4) Moralische Frage: Wie wäre es, wenn auch Du nach Elterngeld entgegen der Arbeitszeiten Deines Mannes zumindest mittels stundenweiser Arbeiterei etwas zum Familieneinkommen beiträgst und Dein Mann somit den Rücken etwas freier bekommt, seine Altlasten auch anteilig abzutragen?
Die Familien der Gläubiger selber sowie auch die Mitarbeiter der Gläubiger haben meist auch Familien, die ihr Leben zahlen müssen.

Alles in allem... nicht falsch verstehen, aber zu schauen, dass man von einem höheren Einkommen evtl selber mehr behalten kann, statt seinen Altmist selber abzutragen, ist für MICH ein NoGo... angenommen, Dein Mann würde z.B. von seinem AG die Kündigung erhalten oder das Gehalt deutlich verzögert ausgezahlt bekommen, würdest Du da rotieren oder würdest Du sagen "Schatz, das macht ja nix, was kann der AG dafür, dass seine Kunden nicht zahlen"... bitte hier mal um eine ehrliche Antwort ;-)

Also... er soll schauen, dass er ein besseres Einkommen erzielt.. Du schaust, dass Du nach Elterngeld mit zum Einkommen beisteuerst... die Kinder aller Gläubiger bzw aller Mitarbeiter der Gläubiger werden es Euch danken..

Gruss

Mone

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Hallo Bettina,

wurde ein Antrag gestellt, dich nicht als unterhaltspflichtige Person anzuerkennen? Wenn nicht, dann bist du auch unterhaltsberechtigt.

Dieser Antrag kann aber jederzeit gestellt werden, von daher kommt es wohl auch auf die Höhe deines Elterngeldes an.

Ich persönlich würde mir die chriftliche Erlaubnis des InsoVerwalters geben lassen.

Gruß Irene

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Selbstverständlich zählst Du mit.

Lass Dich von so agressiven Antworten nicht verunsichern.

Ich kann Dir nur sagen, je mehr Dein Mann verdient, desto mehr habt ihr in der Tasche, auch wenn ihr mehr abgeben müsst.

Von 10 Euro netto mehr, gehen nach Erreichen der Pfändungsfreigrenze ca. 4 an die Gläubiger.

Seltsam nur, dass Euch das niemand erklärt.

Kuckstu hier:

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungstabelle.htm

Beste Grüße und lass Dich nicht unterkriegen.

Manavgat