landeserziehungsgeld nach elterngeld

hallo mädels,

ich habe grade erfahren das man nach dem elterngeld, landeserzeihungsgeld beantragen kann. (nicht in allen bundesländern)
mein sohn wird in 5 wochen schon 2 jahre alt und ich habe nicht gewusst das ich landeserzeihungsgeld beantragen konnte. sagt einem ja keiner....
wer kennt sich damit aus? kann ich das jetzt auch noch beantragen? quasi rückwirkend?
ich weis das klingt bissle nach schmarotzen aber so ist es nicht. schliesslich wird das menschen mit geringem einkommen angeboten und wieso sollte man das nicht nutzen...

lg ivi

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aus welchem bundesland kommst du denn?

hier in thürigen ist es einkommensUNabhängig und beim 1. kind bekommt man vom 2-3 lebensjahr monatl. 150 euro ... wenn man das kind zuhause betreut.

du hast ja noch 5 wochen zeit, also noch kein grund zur panik. ein antrag gilt ja immer ab antragsstellung.

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Das 2te Lebensjahr hat er doch schon so gut wie beendet....

LG

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?

sie schreibt doch das er in 5 wochen 2 jahre alt wird ?

und landeserziehungsgeld gibt es vom 2.-3. lebensjahr des kindes?

oder versteh ich was falsch?

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Also. Wenn du dein Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet hast, dann ist es kein Problem. Bei uns in Bayern muss man dann lediglich statt der Bescheinigung für die U6 die Durchführung der U7 bestätigt haben. Wenn du das Elterngeld allerdings nur ein Jahr hattest weiss ich nicht so genau. Es heisst immer, das rückwirkend glaub ich nur 3 Monate gezahlt werden. Aber am besten wird es sein, wenn du bei der zuständigen Stelle für deine Region anrufst. Oder du rufst mal bei deiner Sachbearbeiterin vom Elterngeld an und fragst nach.

LG Martina

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Hallo Ivi,

es gibt da so eine wundersame Suchmaschine... nennt sich Google... (schon mal gehört? #gruebel )

Da gibt man dann ein: "Landeserziehungsgeld ... (Bundesland) und dann findet man da ALLE notwendigen Infos die man bzgl. der Beantragung, der Dauer, der Höhe, usw. braucht. Und meistens auch noch das dazu benötigte Formular.

Nix für ungut, aber ich verstehe wirklich nicht warum man solche Fragen in einem Forum posten muss anstatt einfach mal die Suchmaschine zu bemühen...

Gruß Krüml #cool

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...dann können sich ja alle vom forum abmelden... dann braucht kein mensch mehr URBIA... danke für die TOLLE antwort.
ist ja nicht so das ich es nicht versucht hätte. aber es is nun mal leider so das dieses behördendeutsch nicht immer leicht zu verstehen ist und bei uns persönlich nun mal nicht alles nach plan lief was das betrifft.

ivi

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"...dann können sich ja alle vom forum abmelden... dann braucht kein mensch mehr URBIA... danke für die TOLLE antwort."

Nein dem ist nicht so, denn ist gibt in der Tat viele Fragen wo man die Antworten darauf nicht mal einfach so schnell googeln kann. Da gehören aber NICHT die Fragen bzgl. Elterngeld und Landeserziehungsgeld dazu.
Die Erklärungen dazu sind auch nicht in "Behördendeutsch" geschrieben, siehe:

http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/landeserziehungsgeld/landeserziehungsgeldfuergeburtenab01.01.2007.xml?ceid=102163

Wenn Du daraus nun nicht schlau wirst, dann kann Dir hier vermutlich keiner helfen, denn lesen lernen musst Du schon selbst können.

Gruß Krüml
P.S.: meine TOLLE Antwort ist übrigens sehr gern geschehen ;-)

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