Vorstellungsgespräch aber Gleichstellung nicht angesprochen! Und NUN?

Hallo!


Ich habe einen Behinderungsgrad von 40 (Herfehler, Stimmbandlehmung einseitig, Schwerhörigkeit links) also bin doch in der Arbeitswelt ich gleich zustellen mit einem Behinderten oder?

Ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch und es war gans nett und angenehm.

Der Mann welcher das Gespräch mit mir geführt hatte meinte das ich zu 80% schon eingestellt bin nun müsse nur noch der oberste Chef sein ok geben.

Aber was mich so bissl kopfzerbrechen bereitet ist ob er überhaupt mit bekommen hat das ich gleichgestellt sein könnte! Denn direkt darüber gesprochen haben wir nicht auch hat er nur kurz gefragt ob meine Stimme immer so sei und ob es ärztliches Verschulden sei. Ich antwortete: "Ja die Stimme ist immer so und indirekt ist es schon ärtzliches Versagen"

Wie sollte ich mich nun verhalten denn in der Arbeitswelt steht es mir ja nun mal zu das ich besonderen Kündigungsschutz und auch (ich weis das klingt blöd) mehr als nur 30 Tage Urlaub zu oder???

Soll ich den Herrn wenn er mir eine Zusage gibt noch direkt darauf ansprechen?

Achso er kann beim Arbeitsamt einen Eingliederungszuschussbeantragen und das weis er auch!

Also ich freu mich auf eure Antworten und Tipps!!!

LG

Madlen

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"Ich habe einen Behinderungsgrad von 40 (Herfehler, Stimmbandlehmung einseitig, Schwerhörigkeit links) also bin doch in der Arbeitswelt ich gleich zustellen mit einem Behinderten oder?"

Muss man diese Gleichstellung nicht gesondert bei der BA beantragen (ich war nicht mit Schwerbehinderten befasst, habe das aber so mitbekommen)?

Mom...googlegooglegoogle...ah, da:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A081-Schwerbehindertenrecht/Allgemein/Gleichstellung-mit-schwerbehinderten-Men.html

Heißt also: Wenn Du das nicht beantragt hast, bist Du nicht automatisch gleichgestellt. Vielleicht mal bei der BA nachfragen, ob das in Frage kommt...?

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Hallo!

Danke für deine Antwort!

Also ich habe die Gleichstellung schon beantragt und bewilligt bekommen.

LG

Madlen

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Das gilt aber nur in Verbindung mit dem Job, wo Du den Antrag bewilligt bekommen hast. Du musst ihn bei einem neuen Job wieder neu beantragen!

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