Mutterschaftsgeld und 3. Elternzeitjahr

Hallo Ihr Lieben,

ich bin zwar erst frisch wieder #schwanger (#huepf), frag mich aber trotzdem schon, wie sich folgendes verhaelt:

Ich bin derzeit noch mit meinem ersten Kind in Elternzeit. Hatte zwei Jahre beantragt. Am 22.05.2010 wuerde ich demzufolge wieder arbeiten.
Nun bin ich aber wieder schwanger und ausgerechnet fuer den 06.06.2010. Das heisst, meine Mutterschutzfrist beginnt noch in meiner ersten Elternzeit.

So, erste Frage:
Bekomme ich ab dem 22.05.2010 dann auch wieder das Mutterschaftsgeld von meinem AG?
2. Frage:
Ich moechte nicht, dass mir das dritte Jahr von Emmylou verloren geht (auch wenn ich noch nicht weiss, ob ich das jemals beanspruchen werde...). Wenn ich also meinem AG die neue SS, meinen ET und damit Mutterschaftsbeginn irgendwann mitteile, was schreibe ich ihm, damit mir das dritte Jahr erhalten bleibt?

LG
Barbara

1

Herzlichen Glückwunsch :)

Zu 1)

Ja, du bekommst ab dem Tag, wo deine erste Elternzeit endet den AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Zu 2)

würde ich so schreiben:

Sehr geehrter Herr xxx,


hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich mein zweites Kind erwarte.
Der errechnete Geburtstermin ist der xx.xx.xxxx, somit beginnt der Mutteschutz voraussichtlich am xx.xx.xxxx.

Hiermit beantrage ich weiterhin, dass die Elternzeit meines ersten Kindes mit der Geburt meines zweiten Kindes vorzeitig beendet wird, und das verbleibende 3. Jahr auf die Zeit vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx übertragen wird.

Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, ob Sie einer Übertragung der Elternzeit zustimmen.

Mfg

2

Zu schnell geklickt.

Beachte allerdings, dass dein AG nicht verpflichtet ist, dir das 3. Jahr noch zu gewähren.
Du kannst es ohne Zustimmung direkt im Anschluss an das 2. Jahr nehmen (weil sich das alles noch innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes abspielt).
Aber einer Übertragung auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag muss der AG zustimmen. Tut er das nicht, dann verfällt dir das Jahr.

3

"Ja, du bekommst ab dem Tag, wo deine erste Elternzeit endet den AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. "

Wie kommst du denn auf die Idee? Sie hat doch gar nicht gearbeitet. Der Zuschuss beträgt die Differenz zum Netto von den letzten 3 Monaten. Und diese 3 Monate hat sie gar nicht gearbeitet, d.h. Netto ist 0.

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