muss man als selbständige fast immer elterngeld zurückzahlen??

Hallo allerseits,

ich weiss, das Thema Elterngeld ist leidig und alles andere als beliebt, aber ich habe eine Frage, die mir bis jetzt keiner (auch nicht der Steuerberater) richtig beantworten kann.

Ich bin selbständige Übersetzerin, habe nach der Geburt meiner Tochter (29.11.07) ein Jahr lang Elterngeld in Höhe von 620 Euro bezogen.
Nun möchte die Stadt Köln en Detail wissen, wieviel/ob ich im Bezugszeitraum dazuverdient habe. Ja, ich habe ca. 1300 Euro (im ganzen Jahr, also wirklich keine Unsumme) dazuverdient, weil ich von 620 Euro einfach nicht leben konnte.
Hat einer von Euch Erfahrungen, ob das 1 zu 1 zurückgezahlt werden muss? Das würde ja dem Prinzip, dass, so Gesetz, "nach der Geburt niemand wirtschaftlich schlechtergestellt werden soll als vorher".

Ist der gesamte Sinn vom Elterngeld nicht auf die Weise ad absurdum geführt? Bin wirklich für jede Antwort dankbar.

Viele Grüße

Diane mit Mila #blume

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Um es klar auszudrücken: Du hast also Elterngeld bekommen und während des Bezugszeitraums einen Job gehabt und dies nicht gemeldet. Richtig?

1. Du hättest es melden müssen, dass du einen Job machst. Egal wieviel du verdient hast.

2. Natürlich wird das Einkommen angerechnet. Das Elterngeld wäre neu berechnet worden und zwar hättest du dann nur 67 % aus der Differenz des alten und neuen Gehaltes bekommen. Dein Einkommen wäre also komplett angerechnet worden. Du hättest aber mindestens die 300 Euro Sockelbetrag bekommen.

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Als Slebständige ist es ja etwas anders mit der Elterngeldberechnung. Die Elterngeldstelle will ja deinen Gewinn wissen in der Zeit, wenn du da wirklich welchen hattest, dann zählt der Gewinn vor der Geburt (höchstens 12x2700 Euro) abzüglich dem Gewinn nach der Geburt. Wenns Lebensmonate ohne Gewinn gabs, dann müßte man korrekter Weise die sogar außen vorlassen, da behältst du das Elterngeld dann komplett.

Ansonsten gibts eben nur von der Differenz 67% an Elterngeld. Sprich du darfst 1/3 deines Gewinnes behalten, der rest muss zurück gezahlt werden. Sollten bei dir ca. 900 Euro sein, die du zurückzahlen mußt für die ganze Zeit.


Und nein, es geht nicht allen so, denn einige schätzen eben das Einkommen vorher deutlich besser ab bzw. geben es gleich an.

Mein Mann z.B. hat in seinen 2 MOnaten Verlust gemacht, auf Grund der Selbstständigkeit wird er wohl nichts zurückzahlen müssen!

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Ohje, das wusste ich ja auch noch nicht. Habe ich es richtig verstanden? Ich bekomme ein Kind und erhalte 67% vom Gewinn der letzten 12 Monate. Wenn ich jedoch noch weiterhin Gewinnmache, was ja lgisch ist, wenn man einen Laden hat, dann muss ich das Elterngeld zurück zahlen, bis auf 300 €????

Wenn ich das jetzt echt richtig aufgefasst habe, verstehe ich, warum trotzdem nicht mehr Kinder geboren werden, als erhofft.

Elterngeld war ja als Ansporn für die arbeitende Bevölkerung gedacht, das scheint mir eher das Gegenteil zu sein!

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Elterngeld war als Ansporn für die arbeitenden Bevölkerung gedacht, die dann ein Jahr zu Hause bleiben kann.

Wenn du keinen Einkommensverlust hast, muss ja auch nichts ersetzt werden!

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